Christian Gotthardt

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Rechtsanwalt Vorwurf Kinderpornografie § 184b StGB

Beim Vorwurf des Besitzes, des Erwerbs oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte sind die Beschuldigten oftmals geschockt. Meist erfahren die Beschuldigten erst bei einer Hausdurchsuchung vom Vorwurf des Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Das Wichtigste ist, wie bei jeder Hausdurchsuchung, dass die Beschuldigten zu den Tatvorwürfen schweigen und keine Angaben zum Vorwurf des Besitzes, des Erwerbs oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte machen. Anschließend sollte unbedingt ein Rechtsanwalt im Strafrecht kontaktiert werden, der sich mit dem Vorwurf der Kinderpornografie auskennt.

Was ist Kinderpornografie 184b StGB?

Kinderpornographisch ist ein Inhalt, wenn dieser, sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren, die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in aufreizender geschlechtsbetonender Körperhaltung oder die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes zum Gegenstand hat. So beschreibt es § 184b StGB. Meist geht es in den Verfahren wegen Kinderpornografie um Bilder oder Videos. Aber auch fiktive Darstellungen genügen, um den Tatbestand des § 184b StGB zu erfüllen. Damit können auch Texte, Comics und Sticker unter den Tatbestand des § 184b StGB fallen.

Besitz und Verbreitung von Kinderpornografie

§ 184b StGB trägt die Überschrift „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ und ist breit gefächert. Der Straftatbestand des § 184b StGB bestraft unter anderem das Verbreiten oder das öffentliche Zugänglichmachen kinderpornographischer Inhalte. Auch das Zugänglichmachen oder die Besitzverschaffung bestraft § 184b StGB. Darüber hinaus ist in § 184b StGB unter anderem das Herstellen eines kinderpornographischen Inhaltes, die Beziehung eines kinderpornographischen Inhaltes, die Lieferung eines kinderpornografischen Inhaltes, das Vorrätig halten eines kinderpornographischen Inhalts, das Anbieten eines kinderpornographischen Inhaltes oder die Bewerbung eines kinderpornografischen Inhaltes nach § 184b StGB unter Strafe gestellt. In der Praxis geht es für den Rechtsanwalt im Strafrecht häufig um den Besitz kinderpornografische Inhalte oder die Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. Daneben spielt das Abrufen kinderpornographischer Inhalte eine wichtige Rolle.

Was ist Besitz kinderpornographischer Inhalte?

Der Besitz kinderpornographischer Inhalte ist unter anderem in § 184b Abs. 3 StGB beschrieben. Der Besitz bedeutet zunächst tatsächliche Verfügungsmacht. Die kinderpornografischen Inhalte müssen sich zunächst also im Herrschaftsbereich des Beschuldigten befinden. Praktisch ist dies der Fall, wenn sich kinderpornografische Inhalte auf dem Handy, dem Computer oder auf Festplatten des Beschuldigten befinden. Auch spielen Arbeitsspeicher, Clouds oder Cachespeicher von Handys und PC eine Rolle beim Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte. Dass sich kinderpornografische Inhalte auf den Datenträgern des Beschuldigten befinden, muss diesem aber auch bewusst sein. Das bedeutet, dass der Besitz kinderpornografischer Inhalte im juristischen Sinne nicht nur aus der Tatsache besteht, dass kinderpornografische Inhalte auf Ihrem PC, Ihrem Handy oder Ihrer Festplatten gefunden worden. Die Staatsanwaltschaft muss Ihnen auch den Besitzwillen kinderpornografischer Inhalte beweisen. Hier setzt die Strafverteidigung oftmals an, wenn nach einer Hausdurchsuchung kinderpornografische Inhalte auf einem Handy, einem PC oder einer Festplatte gefunden worden. Oftmals wissen die Beschuldigten gar nicht, dass sich auf ihren Geräten Kinderpornos befinden. Für den Besitzwillen bei kinderpornografischen Inhalten kommt es darauf an, wo die Kinderpornos gefunden worden, wie viele Kinderpornos auf den Datenträgern gefunden worden, ob es sich um Cache-Dateien oder Thumbnail-Dateien handelt. Aber auch die Frage, ob die Staatsanwaltschaft beweisen kann, dass der Beschuldigte die kinderpornografischen Inhalte „benutzte“, indem sie beispielsweise in Ordnern oder Ähnliches abgespeichert worden ist, relevant. All das muss ein spezialisierter Rechtsanwalt aus dem Strafrecht beachten und in die Verteidigungsstrategie mit einfließen lassen. Denn allein die Tatsache, dass Kinderpornos gefunden worden, bedeutet noch nicht, dass sich der Beschuldigte auch wegen Besitzes kinderpornografischer Inhalte strafbar gemacht hat. Frühzeitige Strafverteidigung beim Vorwurf des Besitzes kinderpornografischer Inhalte kann deshalb den entscheidenden Unterschied bringen.

Was ist Verbreitung kinderpornografischer Inhalte?

Kinderpornografische Inhalte verbreitet, wer diese einer größeren Zahl an Personen und damit einem unbestimmten Personenkreis zugänglich macht. § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 Alt. 1 StGB beschreibt damit das Verbreiten kinderpornographischer Inhalte. Allein wegen der unterschiedlichen Straferwartungen ist die Unterscheidung zwischen bloßem Besitz kinderpornographischer Inhalte nach § 184b Abs. 3 StGB und der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte nach § 184b Abs. 1 S. 1 Alt.1 StGB schon entscheidend für die Strafverteidigung eines Rechtsanwalts im Strafrecht, der auf den Vorwurf der Kinderpornografie spezialisiert ist. Oftmals beinhaltet die Vorladung der Polizei nur die pauschale Überschrift „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“. Die genaue Unterscheidung ist aber für die konkrete Verteidigungsstrategie beim Vorwurf der Kinderpornografie von entscheidender Bedeutung. Ein Rechtsanwalt im Strafrecht, der auf den Vorwurf der Kinderpornografie spezialisiert ist, wird die Vorwürfe genau analysieren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie entwerfen.

Polizeiliche Vorladung wegen Kinderpornografie?

Eine polizeiliche Vorladung wegen Verbreitung, Erwerbs oder Besitzes kinderpornographischer Inhalte ist für die Beschuldigten zunächst einmal ein Schock. Der Vorwurf der Kinderpornografie kann nicht nur erhebliche strafrechtliche Folgen haben, sondern auch erheblichen sozialen Schaden in Gestalt von Rufschädigungen, Verlust des Arbeitsplatzes oder des familiären Umfeldes mit sich bringen. Ein Rechtsanwalt im Strafrecht, der speziell beim Vorwurf der Kinderpornografie tätig ist, wird vorurteilsfrei und besonders diskret in der Strafverteidigung vorgehen. Oftmals ist es aber nicht die polizeiliche Vorladung wegen Verbreitung, Erwerb oder Besitzes kinderpornografischer Inhalte gemäß § 184b StGB, sondern direkt eine Hausdurchsuchung.

Wieso habe ich eine Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie?

Der Grund liegt häufig an „NCMEC“. „NCMEC“ steht für „National Center of Missing & Exploited Children“. Dabei handelt es sich um eine gemeinnützige US-Organisation, die als zentrale Anlaufstelle zur Bekämpfung von sexuellem Missbrauch und Ausbeutung von Kindern dienen soll. Vereinfacht gesagt arbeitet diese Organisation mit Internetprovidern zusammen und sucht dabei im Internet nach Missbrauchsdarstellungen. Das ist der Grund, warum bei den Verfahren wegen des Erwerbs, Besitzes und Verbreitung kinderpornografischer Inhalte oftmals Meta, Google, Microsoft, whatsapp, Instagram, Telegram und Co eine Rolle spielen. Auch Clouddienste wie „one drive“ oder „apple cloud“ tauchen in diesen Verfahren oftmals auf. Die US-Provider müssen strafrechtlich relevante Inhalte an das „NCMEC“ melden. Diese erstellen dann sogenannte „Cyber Tipline Reports“. In diesen Reports finden sich dann häufig IP-Adressen, E-Mail-Adressen oder Telefonnummern. Diese „Cyber-Tipline-Reports“ werden an das BKA (Bundeskriminalamt) gegeben. Von dort aus arbeiten deutsche Polizeibehörden mit den gewonnenen Daten weiter. Oftmals kommt es aufgrund dieser „NCMEC-Meldungen“ zu Durchsuchungsbeschlüssen und im Anschluss zur Hausdurchsuchung wegen des Verwurfs des Erwerbs, des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte. So kommt es, dass sich ein Betroffener dann im Rahmen einer Hausdurchsuchung mit dem Vorwurf der Kinderpornografie konfrontiert sieht. Die Polizei und Staatsanwaltschaften beschlagnahmen dann oftmals die Geräte, wie Computer, Festplatten, Handys, Laptops, Tablets oder CDs. Danach werden die Beschuldigten lange nichts mehr hören. Das Wichtigste ist es aber, umgehend einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Denn zum einen kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht klären, ob die Beschlagnahme oder Sicherstellung der Geräte rechtens war und entsprechende Widersprüche erheben und auch bei Gerichten gegen die Beschlagnahme vorgehen. Zum anderen kann der Rechtsanwalt und Strafverteidiger aber die Verteidigung des Beschuldigten bei der Staatsanwaltschaft mitteilen und umgehend Akteneinsicht beantragen. In dieser Akteneinsicht können dann auch die entsprechenden Auswerteberichte eingesehen und analysiert werden. Hierauf baut die Verteidigungsstrategie beim Vorwurf der Kinderpornografie oftmals auf.

Warum sollte ich sofort einen Rechtsanwalt für Kinderpornografie kontaktieren?

Bei einer polizeilichen Vorladung oder einer Hausdurchsuchung wegen Kinderpornografie sollten Sie zunächst einmal unbedingt zu den Tatvorwürfen schweigen und umgehend einen Rechtsanwalt für Kinderpornografie kontaktieren. Der Grund liegt darin, dass die Polizei und die Staatsanwaltschaft bis dahin noch einen Wissensvorsprung haben. Sie wissen nicht, was sich in der Ermittlungsakte befindet. Die Staatsanwaltschaft und die Polizei wissen dies sehr wohl. Ein Schweigen kann Ihnen niemals zum Nachteil werden, eine frühzeitige Äußerung beim Vorwurf der Kinderpornografie kann dem Beschuldigten dabei durchaus zum Verhängnis werden. Der Rechtsanwalt und Strafverteidiger für Kinderpornografie wird zunächst die Akteneinsicht beantragen und die Ermittlungsakte sichten. Dann lässt sich eine individuelle und maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie beim Vorwurf wegen Kinderpornografie ausarbeiten. Professionelle Strafverteidigung beim Vorwurf der Kinderpornografie zeichnet sich dadurch aus, dass der Anwalt bereits im Ermittlungsverfahren zielgerichtet und intensiv an Ihrer Verteidigung arbeitet.

Wie sollte ich mich bei einer Durchsuchung wegen Kinderpornografie verhalten?

Leisten Sie keinen Widerstand und kontaktieren Sie umgehend einen Rechtsanwalt im Strafrecht, der auf den Vorwurf der Kinderpornografie spezialisiert ist, wenn Sie eine Durchsuchung oder eine polizeiliche Vorladung wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie haben. Schweigen Sie unbedingt auch zu den Tatvorwürfen und Verweigern Sie die Aussage. Ein frühzeitiger Kontakt zu einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger kann von entscheidender Bedeutung sein, um die bestmögliche Strafverteidigung zu sicher und die bestmöglichen Ergebnisse beim Vorwurf der Kinderpornografie zu erreichen. Nützliche Tipps, wie Sie sich als Beschuldigter bei einer Durchsuchung oder polizeilichen Vorladung als Beschuldigter verhalten sollten finden Sie auch hier: LINK BESCHULDIGTENRECHTE

Welche Strafe droht bei Kinderpornografie?

Die Strafe, welche beim Vorwurf der Kinderpornografie droht, hängt vom konkreten Tatbestandsmerkmal des § 184b StGB ab. Beispielsweise droht bei der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Beim „einfach“ Besitz kinderpornografischer Inhalte gemäß § 184b Abs. 3 StGB droht eine Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren. § 184b StGB kennt somit keine Geldstrafe beim Vorwurf der Kinderpornografie. Es droht bei Kinderpornografie damit grundsätzlich eine Freiheitsstrafe. Dennoch lässt sich diese in vielen Fällen umwandeln in eine Geldstrafe. Auch die Einstellung des Verfahrens gegen Auflage ist beim Vorwurf der Kinderpornografie möglich und lässt sich in vielen Fällen durch einen Rechtsanwalt, der auf den Vorwurf der Kinderpornografie spezialisiert ist, erreichen. Oberstes Ziel in der Strafverteidigung ist die Einstellung des Verfahrens, um eine belastende und öffentliche Anklage zu vermeiden. Selbst bei öffentlichen Anklagen wegen des Erwerbs, des Besitzes oder der Verbreitung kinderpornografischer Inhalte kann eine Einstellung des Verfahrens noch erreicht werden. Neben der drohenden Strafe beim Vorwurf der Kinderpornografie, droht ein erheblicher sozialer und persönlicher Schaden für die Beschuldigten. Auch das beachtet ein Rechtsanwalt im Strafrecht innerhalb der Strafverteidigung. Eine diskrete, vorurteilsfreie und kompetente Strafverteidigung sollte selbstverständlich sein.

Spezialisierte Strafverteidigung bei Kinderpornografie

Entscheidend für die Strafverteidigung bei Kinderpornografie sind zwei Punkte. Zum einen brauchen Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht, der sich mit den Vorwürfen wegen Kinderpornografie auskennt. Und zum anderen hilft die frühzeitige Kontaktaufnahme eines Rechtsanwalts im Strafrecht, der auf Kinderpornografie spezialisiert ist enorm für die Strafverteidigung bei Kinderpornografie.

Verfahrenseinstellung und Freispruch beim Vorwurf der Kinderpornografie

Ein Rechtsanwalt, der auf Kinderpornografie spezialisiert ist, wird bereits im Ermittlungsverfahren arbeiten und eine gezielte und individuelle Verteidigungsstrategie entwerfen. Ziel ist es die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Fehlt es der Ermittlungsakte an einem hinreichenden Tatverdacht hinsichtlich des Vorwurfs der Kinderpornografie wird der Rechtsanwalt und Strafverteidiger dies herausarbeiten und eine entsprechende Stellungnahme im Ermittlungsverfahren an die Staatsanwaltschaft abgeben. Diese Einstellungsmöglichkeit findet sich in § 170 StPO. Vereinfacht gesagt wird das Ermittlungsverfahren deshalb eingestellt, weil es im Falle einer öffentlichen Hauptverhandlung zu einem Freispruch kommen würde. Das heißt nicht, dass im Falle einer Anklage keine Freisprüche mehr möglich sind. Oftmals kommen die Mandanten erst bei Anklageerhebung zu einem Rechtsanwalt im Strafrecht wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie. Auch hier sind Freisprüche möglich. Die frühzeitige Beauftragung eines Rechtsanwalts und Strafverteidigers ermöglicht und erhöht jedoch die Chancen einer Verfahrenseinstellung wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie bereits im Ermittlungsverfahren. Das vermeidet die mit einer öffentlichen Anklageerhebung oftmals drohenden sozialen Folgen, die auch ein Freispruch beim Vorwurf der Kinderpornographie oftmals nicht verhindern kann.

Belaste Anklage bei Kinderpornografie vermeiden

Selbst wenn ein hinreichender Tatverdacht wegen des Vorwurfs der Kinderpornografie nach Aktenlage bestehen sollte, ist eine Einstellung des Verfahrens in vielen Fällen möglich. Die Vorteile sind klar. Es wird nicht nur eine unangenehme öffentliche Anklage wegen Kinderpornografie vermieden und die Freiheit erhalten. Eine Einstellung des Verfahrens gegen Auflage führt darüber hinaus auch dazu, dass Arbeitsplätze erhalten bleiben und das Führungszeugnis keine Einträge wegen Erwerbs, Besitzes oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte hat. Je früher eine Kanzlei für Strafrecht beim Vorwurf der Kinderpornografie beauftragt wird, desto besser sind die Chancen eine Einstellung beim Vorwurf des Erwerbs, der Verbreitung oder des Besitzes wegen kinderpornographischer Inhalte zu erreichen.

Verteidigungsstrategie des Rechtsanwalts beim Vorwurf der Kinderpornografie

Wie dargestellt ist der § 184b StGB breit gefächert. Die Kanzlei „Strafverteidigung Gotthardt“ ist ausschließlich im Strafrecht tätig. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt hat bereits zahlreiche Fälle beim Vorwurf der Kinderpornografie erfolgreich verteidigt. Die Verteidigungsstrategie des Rechtsanwalts beim Vorwurf der Kinderpornografie kann vielfältig sein und hängt vom Inhalt der Ermittlungsakte ab. Neben juristischer Expertise braucht es Kenntnisse aus dem IT-Bereich beim Vorwurf des Erwerbs, der Verbreitung oder des Besitzes kinderpornographischer Inhalte. Es gibt unzählige Verteidigungsansätze beim Vorwurf der Kinderpornografie. Diese setzen bereits früher an, als sich die Beschuldigten das oftmals vorstellen. Hilfreich ist es, wenn der Beschuldigte zu den Tatvorwürfen geschwiegen hat, bis der Rechtsanwalt und Strafverteidiger die Ermittlungsakte gesichtet hat. Verteidigungsansätze beim Vorwurf der Kinderpornografie fangen bereits bei der Frage an,

  • ob überhaupt inkriminierte Dateien auf den Datenträgern gefunden worden,
  • wie es überhaupt zum Beginn der Ermittlungen wegen Erwerbs, Verbreitung, Besitzes kinderpornographischer Inhalte gekommen ist,
  • wo kinderpornografische Inhalte auf den Datenträgern gefunden worden sind,
  • auf welchen Datenträgern (CDs, Handy, Computer, Festplatten etc.) Kinderpornos gefunden worden,
  • ob eine exklusive Zugangsberechtigung hinsichtlich der Geräte bestand,
  • wie es zur Ermittlung der IP-Adressen und Meldedaten des Beschuldigten gekommen ist,
  • ob die Daten überhaupt fehlerfrei ermittelt worden sind,
  • ob es sich überhaupt um Kinderpornografie handelt,
  • ob nicht möglicherweise schon eine Verjährung eingetreten ist,
  • ob möglicherweise eine Verwechslung vorliegt,
  • ob der PC, die Accounts oder das Handy des Beschuldigten möglicherweise „gehackt“ worden ist etc.

All das hat der Rechtsanwalt für die Verteidigungsstrategie zu beachten. Die Kanzlei im Strafrecht wird all diese Punkte und noch viele mehr berücksichtigen, um eine gezielte, individuelle und wirksame Verteidigungsstrategie zu erstellen. Ersichtlich ist das alles für den Rechtsanwalt und Strafverteidiger erst mit der Akteneinsicht. Deshalb kann es gar nicht oft genug betont werden, dass das Schweigerecht des Beschuldigten selbst eine wertvolle Verteidigungsstrategie ist. Machen Sie von Ihrem Schweigerecht Gebrauch, damit wertvolle Verteidigungsansätze nicht verloren gehen. Lassen Sie sich nicht von der Polizei oder Staatsanwaltschaft in einen Smalltalk zu den Tatvorwürfen bei Kinderpornografie verwickeln.

Diskreten Rechtsanwalt bei Kinderpornografie finden

Der Vorwurf des Erwerbs, Besitzes oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte ist schnell gemacht und mittlerweile massenhaft zu finden. Die Kanzlei „Strafverteidigung Gotthardt“ bearbeitet zahlreiche Fälle aus diesem Bereich. Eine spezialisierte Strafverteidigung bereits im Ermittlungsverfahren ist effektiver als eine frühzeitige Einlassung des Beschuldigten bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft. Die Polizei und die Staatsanwaltschaft sind beim Vorwurf des Erwerbs, Besitzes oder der Verbreitung kinderpornographischer Inhalte keinesfalls Ihr Freund und Helfer. Vertrauen Sie vielmehr auf frühzeitige, diskrete und kompetente Strafverteidigung. Von allein werden die Strafverfolgungsbehörden die Vorwürfe wegen Kinderpornografie gegen Sie in den allerseltensten Fällen fallen lassen. Ein Drängen auf eine frühzeitige Einlassung des Beschuldigten seitens der Polizei, dient oftmals nur Ihrer Überführung, für welche die Strafverfolgungsbehörden möglicherweise trotz Hausdurchsuchung oder polizeilicher Vorladung wegen Kinderpornografie keine weitere Grundlage haben. Ein diskreter Rechtsanwalt, der auf Kinderpornografie spezialisiert ist, wird Ihnen eher zu einer Einstellung oder einem Freispruch bei Kinderpornografie verhelfen.

Christian Gotthard
Strafverteidiger

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Christian Gotthard
Strafverteidiger

Rechtsanwalt Gotthardt – Ihr Strafverteidiger im Strafrecht und Sexualstrafrecht

– bundesweite Strafverteidigung –

Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht! Mit vollem Engagement kämpfe ich für Ihre Rechte. Ich setze mich stets für das beste Ergebnis ein. Ziel ist es, Vorstrafen zu vermeiden und die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen. Haben Sie Fragen oder eine polizeiliche Vorladung bekommen, dann kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung und Strafverteidigung.