Der Vorwurf eines Sexualdelikts, insbesondere der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern, bedroht nicht nur die Freiheit. Er kann existenzvernichtend sein. Die Verteidigung im Sexualstrafrecht erfordert besondere Expertise, insbesondere auch Kenntnisse in den sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Oftmals liegt der Staatsanwaltschaft und Polizei lediglich eine belastende Aussage vor. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums führt dies aber nicht automatisch zum Freispruch für die Beschuldigten. Denn die Aussage ist ein Beweismittel im Sinne der Strafprozessordnung. Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass es die Aussage für glaubhaft hält, wird es auch aufgrund einer einzigen Aussage empfindliche Haftstrafen ausurteilen. Hier setzt die besondere Strafverteidigung im Sexualstrafrecht an. Es gilt, möglichst frühzeitig durch einen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Widersprüche, Unplausibilitäten und Inkonstanzen der Aussage herauszuarbeiten. Auch die Entstehung der Aussage spielt eine erhebliche Rolle und bietet oftmals erfolgsversprechende Angriffspunkte für die Strafverteidigung. All das sind Aspekte aus der Aussagepsychologie, die innerhalb des Sexualstrafrechts oftmals eine entscheidende Rolle spielt. Die Besonderheiten müssen dem Rechtsanwalt und Strafverteidiger bekannt sein. Dabei kommt es nicht darauf an einen Rechtsanwalt für Strafrecht in der Nähe zu wählen. Entscheidender ist, einen auf das Sexualstrafrecht fokussierten Rechtsanwalt und Strafverteidiger zu wählen und diesen möglichst früh zu beauftragen. Rechtsanwälte und Strafverteidiger aus dem Sexualstrafrecht sind nicht nur in der Nähe, sondern bundesweit tätig. Am effektivsten ist es, die Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht bereits im Ermittlungsverfahren anzugreifen. Rechtsanwälte, die im Sexualstrafrecht tätig sind, fertigen hierfür umfangreiche Verteidigungsschriftsätze. Ziel ist es, die Vorwürfe noch im Ermittlungsverfahren zu Fall zu bringen, um einen diskreten Abschluss des Verfahrens für den Mandanten zu erreichen.
Strafverteidigung im Sexualstrafrecht
Wird Ihnen eine Sexualstraftat vorgeworfen, schweigen Sie und nehmen Sie umgehend Kontakt auf! Die Kanzlei ist bundesweit tätig und kennt die spezielle Strafverteidigung im Bereich des Sexualstrafrechts. Ihre Verteidigung erfolgt kompetent, persönlich und diskret!
Insbesondere Vorwürfe, wie der Besitz kinderpornographischer Inhalte, der Vorwurf der Vergewaltigung, der Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern oder der Vorwurf der Zuhälterei und Zwangsprostitution brauchen frühe Expertise aus dem Sexualstrafrecht. Sichern Sie sich frühzeitig Ihre Verteidigung im Sexualstrafrecht, um öffentliche Anklagen und Reputationsschäden zu vermeiden.
✔️Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht und Sexualstrafrecht!
✔️Polizeiliche Vorladung absagen!
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✔️Ausführliche Analyse der belastenden Aussage!
✔️Verteidigungsschriftsätze im Ermittlungsverfahren!
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