19. August 2025
Wo? Landgericht Hamburg
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution
Ergebnis? Bewährungsstrafe
Bewährungsstrafe trotz schwere Vorwürfe wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution
Die Anklage vor dem Landgericht Hamburg war hochbrisant. Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Mandant unter anderem wegen Zuhälterei und schwerer Zwangsprostitution strafbar gemacht haben. Wie immer bei Anklagen vor dem Landgericht stand eine erhebliche Freiheitsstrafe von mehreren Jahren im Raum. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt gelang es jedoch die Hauptvorwürfe zu entkräften. Am Ende verblieb es bei einer Bewährungsstrafe. Der Mandant verlies den Saal in Freiheit!
Besonderheit: Bei landgerichtlichen Anklagen geht es um alles oder nichts. Denn meist liegt die Straferwartung bei über vier Jahren Freiheitsstrafe.