Aktuelle Fälle

Schwerwiegende Vorwürfe

19. August 2025

Wo? Landgericht Hamburg
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Zuhälterei, Menschenhandel, Zwangsprostitution
Ergebnis? Bewährungsstrafe


Bewährungsstrafe trotz schwere Vorwürfe wegen Zuhälterei und Zwangsprostitution

Die Anklage vor dem Landgericht Hamburg war hochbrisant. Laut Staatsanwaltschaft soll sich der Mandant unter anderem wegen Zuhälterei und schwerer Zwangsprostitution strafbar gemacht haben. Wie immer bei Anklagen vor dem Landgericht stand eine erhebliche Freiheitsstrafe von mehreren Jahren im Raum. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt gelang es jedoch die Hauptvorwürfe zu entkräften. Am Ende verblieb es bei einer Bewährungsstrafe. Der Mandant verlies den Saal in Freiheit!

Besonderheit: Bei landgerichtlichen Anklagen geht es um alles oder nichts. Denn meist liegt die Straferwartung bei über vier Jahren Freiheitsstrafe.

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Was ist Zuhälterei

14. Mai 2025

Wo? Landgericht Bremen
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Zuhälterei
Ergebnis? Verfahren eingestellt


Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Zuhälterei

Dem Mandanten wurde unter anderem Zuhälterei vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage vor dem Landgericht Bremen. Normalerweise sind bei diesen Vorwürfen, insbesondere bei landgerichtlichen Anklagen, die Einstellungsmöglichkeiten, welche die Strafprozessordnung bietet nicht einschlägig. Im hiesigen Fall konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt allerdings einige Besonderheiten herausarbeiten. So gelang es letztlich, dass das Verfahren gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Der Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert, in Freiheit und ohne irgendeine Auflage.

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Erfolgreiche Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Bedrohung

25. März 2025

Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Bedrohung gemäß § 241 StGB
Ergebnis? Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO


Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO beim Vorwurf der Bedrohung

Dem Mandanten wurde eine Bedrohung vorgeworfen und er erhielt deshalb eine polizeiliche Vorladung. Zunächst wurde der Vernehmungstermin durch den Strafverteidiger abgesagt und der Mandant machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die durch den Rechtsanwalt und Strafverteidiger beantrage Akteneinsicht zeigte dann, dass der Fall doch nicht so aussichtslos erschien, wie vom Mandanten zunächst befürchtet. Im Ermittlungsverfahren konnten strafprozessuale Aspekte herausgearbeitet werden, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts führten. So konnte das bestmögliche Ergebnis erreicht werden.

Besonderheit: Verfahren können entscheidende Wendungen nehmen. Als Beschuldigter lohnt es sich zunächst einen Strafverteidiger zu kontaktieren und Ruhe zu bewahren.

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Christian Gotthard
Ihre Freiheit – Mein Auftrag!

Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger zur Seite

Wenn Sie strafrechtlichen Rat oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung.

Christian Gotthard
Strafverteidiger

Rechtsanwalt Gotthardt – Ihr Strafverteidiger im Strafrecht und Sexualstrafrecht

Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht! Mit vollem Engagement kämpfe ich für Ihre Rechte. Ich setze mich stets für das beste Ergebnis ein. Ziel ist es, Vorstrafen zu vermeiden und die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen. Haben Sie Fragen oder eine polizeiliche Vorladung bekommen, dann kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung und Strafverteidigung.