In einem aktuellen Fall sah sich mein Mandant dem Vorwurf der Bedrohung ausgesetzt. Vorausgegangen war eine streitige Auseinandersetzung. Die Situation erschien für ihn aussichtslos und er war bereit, den Vorwurf einzuräumen, um „die Sache schnell hinter sich zu bringen.“

Doch ein genauer Blick in die Ermittlungsakte offenbarte eine andere Ausgangslage. Auf prozessualer Ebene konnten Umstände herausgearbeitet werden, die letztlich dazu führten, dass es für eine Anklage nicht reichte. Am Ende folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation der Verteidigung im Vorverfahren. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt – ohne Anklage, ohne Strafe, ohne Eintrag im Führungszeugnis.

Solche Fälle zeigen, wie wichtig eine fundierte Verteidigungsstrategie und vorherige Akteneinsicht ist. Ein kritischer Blick in die Ermittlungsakte kann auch in Fällen, die zunächst aussichtslos erscheinen, die entscheidende Wende bringen.

Fazit: Verfahren können entscheidende Wendungen nehmen. Als Beschuldigter lohnt es sich zunächst einen Strafverteidiger zu kontaktieren und Ruhe zu bewahren.