25. März 2025
Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Bedrohung gemäß § 241 StGB
Ergebnis? Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO
Verfahrenseinstellung nach § 170 Abs. 2 StPO beim Vorwurf der Bedrohung
Dem Mandanten wurde eine Bedrohung vorgeworfen und er erhielt deshalb eine polizeiliche Vorladung. Zunächst wurde der Vernehmungstermin durch den Strafverteidiger abgesagt und der Mandant machte von seinem Schweigerecht Gebrauch. Die durch den Rechtsanwalt und Strafverteidiger beantrage Akteneinsicht zeigte dann, dass der Fall doch nicht so aussichtslos erschien, wie vom Mandanten zunächst befürchtet. Im Ermittlungsverfahren konnten strafprozessuale Aspekte herausgearbeitet werden, die letztlich zur Einstellung des Verfahrens mangels hinreichenden Tatverdachts führten. So konnte das bestmögliche Ergebnis erreicht werden.
Besonderheit: Verfahren können entscheidende Wendungen nehmen. Als Beschuldigter lohnt es sich zunächst einen Strafverteidiger zu kontaktieren und Ruhe zu bewahren.