Was kostet ein Anwalt für Strafrecht?

Optimale Strafverteidigung kann Vorstrafen verhindern und Freiheit erhalten. Insoweit können unvorhersehbare Kosten und Schäden erspart werden. Nicht selten gehen die Vorwürfe mit sozialen und beruflichen Rufschädigungen einher. Ein Vorwurf ist schnell gemacht, die Folgen können unabsehbar sein. Eine frühzeitige Mandatierung eines Anwalts für Strafrecht hilft, um gegebenenfalls eine drohende öffentliche Anklage zu verhindern. Leider gibt es im Strafrecht keine „klassische“ Prozesskostenbeihilfe. Welche Möglichkeiten der Finanzierung es gibt, zeigen die nachfolgenden Antworten zur Frage, was ein Anwalt im Strafrecht kostet.  

Rechtsanwaltsvergütungsgesetz

Natürlich gibt es ein Gesetz, was die Kosten für Anwälte regelt. Im Rechtsanwaltsvergütungsgesetz sind auch die Kosten für Anwälte im Strafrecht geregelt. Hier finden sich unter anderem Regelungen für die Kosten im Ermittlungsverfahren und im Hauptverfahren. Daneben finden sich auch Regelungen für die Kosten einer Revision, Berufung und die Vergütung von Pflichtverteidigern. Die Kosten für Anwälte im Strafrecht sind klar nach Abschnitten und Vorhaben geregelt. Neben Hauptverhandlungsterminen, im Falle einer Anklage sind ebenfalls Termine wie Vernehmungen oder Haftprüfungstermine kostenrechtlich geregelt.  

Einzelvereinbarung

§ 3a RVG erlaubt es den Rechtsanwälten mit ihren Mandanten Einzelvereinbarungen über die Kosten zu treffen. Hiervon machen auch viele Anwälte für Strafrecht Gebrauch. Dabei gibt es üblicherweise zwei Vorgehensweisen für die Kosten eines Strafverteidigers.

Stundensatzvereinbarung

Viele Anwälte im Strafrecht arbeiten nach einem Stundenhonorar. Dabei wird mit dem Mandanten ein individueller Stundensatz festgelegt und die Leistung des Anwalts für Strafrecht nach Stunden abgerechnet. Der Vorteil besteht darin, dass genau das abgerechnet wird, was das Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren an Zeit und Arbeitsaufwand braucht. Je nachdem wie umfangreich das Verfahren ist können die Kosten für den Anwalt für Strafrecht variieren. Bei einem Erstgespräch und nach Akteneinsicht kann oftmals abgeschätzt werden, wie zeitaufwändig das Verfahren ist.  

Feste Pauschalen für das Strafverfahren

Eine andere Möglichkeit ist die pauschale Vereinbarung für ein Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren. Je nach Vorwurf vereinbart der Anwalt für Strafrecht ein festes, pauschales Honorar. Der Vorteil ist, dass von Anfang an klar ist, welche Kosten für das gesamte Verfahren entstehen. Das Pauschalhonorar beinhaltet die gesamte Bearbeitung des Verfahrens. Das umfasst unter anderem die Akteneinsicht, die umfangreiche Besprechung des Vorwurfs und der Verteidigungsstrategie, die Ausarbeitung umfangreicher Stellungnahmen durch den Strafverteidiger sowie die gegebenenfalls noch erforderliche Vertretung vor Gericht. Die Kosten können stark variieren und hängen vom Vorwurf und dem Umfang des Verfahrens ab.  

Pflichtverteidigung

Im Strafrecht gibt es keine „klassische“ Prozesskostenhilfe. Allenfalls die Erstberatung ist in vielen Bundesländern über die Beratungshilfescheine der Amtsgerichte abgedeckt. Eine Mandatierung für die Vertretung im Ermittlungsverfahren oder Strafverfahren decken diese nicht ab. Es gibt aber die Möglichkeit der Pflichtverteidigung. Pflichtverteidigung bedeutet nicht die Verteidigung „zweiter Klasse“. Das Gesetz benennt diese Fälle als Fälle der notwendigen Verteidigung gemäß § 140 StPO. Kurz gesagt bedeutet dies, dass die Verteidigung in den dort genannten Fällen zwingend vorgeschrieben ist. Beim Vorwurf des „einfachen“ Ladendiebstahls wird es ohne weitere Umstände nach dem Gesetz nicht erforderlich sein, dass dem Beschuldigten ein Pflichtverteidiger beigeordnet wird. Ist jemand wegen Mordes, Vergewaltigung oder schweren Raubes angeklagt, sieht es schon anders aus. Hier schreibt das Gesetz vor, dass dem Angeklagten ein Verteidiger beizuordnen ist. Auf Antrag geschieht dies bereits im Ermittlungsverfahren. Auch wenn der Beschuldigte bereits in Haft ist, liegt ein Fall der notwendigen Verteidigung vor. Pflichtverteidigung hat also erst einmal wenig mit den Kosten zu tun, sondern beschreibt Fälle, in denen das Gesetz einen Verteidiger vorschreibt. Damit soll eine „Waffengleichheit“ geschaffen werden. Denn dem Beschuldigten, steht die „Übermacht“ des Staates entgegen. Die Ermittlungsbehörden haben im Ermittlungsverfahren einen erheblichen Wissensvorsprung. Im Falle eines späteren Freispruchs trägt der Angeklagte keine Kosten. Kommt es zu einer Verurteilung wird der Staat dem Verurteilten die Kosten des Anwaltes für Strafrecht in Rechnung stellen.  

Welche Kosten kommen auf mich zu?

Welche Variante für Sie die Beste ist, kann in einem unverbindlichen Erstgespräch geklärt werden. Es hängt stark vom Vorwurf und den verfolgten Zielen der Strafverteidigung ab, welche Kosten für die Strafverteidigung entstehen. Kontaktieren Sie mich gern für ein unverbindliches Erstgespräch. Sollten Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sein kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger und sprechen Sie das weitere Vorgehen für die Strafverteidigung ab.

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