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Wo? Staatsanwaltschaft Stuttgart
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Erneut gelang es Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt den Vorwurf des schweren sexuellenMissbrauchs von Kindern noch im Ermittlungsverfahren zu entkräften. Das gegen den Mandanten laufende Verfahren wegen des Verdachts des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern wurde nach mehreren umfassenden Verteidigungsschriftsätzen gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt. Dem Mandanten blieb damit eine umfangreiche, öffentliche und belastende Anklage erspart. Die Vorwürfe gegen ihn konnten durch Rechtsanwalt und StrafverteidigerChristian Gotthardt diskret im Ermittlungsverfahren beendet werden.
**Content:** Der Vorwurf eines **Sexualdelikts**, insbesondere der Vorwurf des **schweren** **sexuellen** **Missbrauchs** **von** **Kindern**, bedroht nicht nur die Freiheit. Er kann existenzvernichtend sein. Die **Verteidigung** im **Sexualstrafrecht** erfordert besondere Expertise, insbesondere auch Kenntnisse in den sogenannten **Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen**. Oftmals liegt der **Staatsanwaltschaft** und **Polizei** lediglich eine belastende Aussage vor. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums führt dies aber nicht automatisch zum **Freispruch** für die Beschuldigten. Denn die Aussage ist ein Beweismittel im Sinne der Strafprozessordnung. Kommt das Gericht zur Überzeugung, dass es die Aussage für glaubhaft hält, wird es auch aufgrund einer einzigen Aussage empfindliche Haftstrafen ausurteilen. Hier setzt die besondere **Strafverteidigung** im **Sexualstrafrecht** an. Es gilt, möglichst frühzeitig durch einen **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** Widersprüche, Unplausibilitäten und Inkonstanzen der Aussage herauszuarbeiten. Auch die Entstehung der Aussage spielt eine erhebliche Rolle und bietet oftmals erfolgsversprechende Angriffspunkte für die **Strafverteidigung**. All das sind Aspekte aus der **Aussagepsychologie**, die innerhalb des **Sexualstrafrechts** oftmals eine entscheidende Rolle spielt. Die Besonderheiten müssen dem **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** bekannt sein. Dabei kommt es nicht darauf an einen **Rechtsanwalt** für **Strafrecht** in der Nähe zu wählen. Entscheidender ist, einen auf das **Sexualstrafrecht** fokussierten **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** zu wählen und diesen möglichst früh zu beauftragen. **Rechtsanwälte** und **Strafverteidiger** aus dem **Sexualstrafrecht** sind nicht nur in der Nähe, sondern bundesweit tätig. Am effektivsten ist es, die Vorwürfe aus dem **Sexualstrafrecht** bereits im Ermittlungsverfahren anzugreifen. **Rechtsanwälte**, die im **Sexualstrafrecht** tätig sind, fertigen hierfür umfangreiche **Verteidigungsschriftsätze**. Ziel ist es, die Vorwürfe noch im Ermittlungsverfahren zu Fall zu bringen, um einen diskreten Abschluss des Verfahrens für den Mandanten zu erreichen. ## **Strafverteidigung im Sexualstrafrecht** Wird Ihnen eine **Sexualstraftat** vorgeworfen, schweigen Sie und nehmen Sie umgehend Kontakt auf! Die Kanzlei ist **bundesweit** tätig und kennt die **spezielle** **Strafverteidigung** im Bereich des **Sexualstrafrechts**. Ihre **Verteidigung** erfolgt **kompetent**, **persönlich** und **diskret**! Insbesondere Vorwürfe, wie der **[Besitz kinderpornographischer Inhalte](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/vorwurf-kinderpornografie/ "Besitz kinderpornographischer Inhalte")**, der Vorwurf der **[Vergewaltigung](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexueller-uebergriff-sexuelle-noetigung-vergewaltigung/ "Vergewaltigung")**, der Vorwurf des **schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern** oder der Vorwurf der **Zuhälterei** und **Zwangsprostitution** brauchen frühe Expertise aus dem **[Sexualstrafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht-anklage-vermeiden-freiheit-erhalten/ "Sexualstrafrecht")**. Sichern Sie sich frühzeitig Ihre **Verteidigung** im **Sexualstrafrecht**, um öffentliche Anklagen und Reputationsschäden zu vermeiden. **✔️Ausschließliche Tätigkeit im Strafrecht und Sexualstrafrecht!** **✔️Polizeiliche Vorladung absagen!** **✔️Akteneinsicht beantragen!** **✔️Ausführliche Analyse der belastenden Aussage!** **✔️Verteidigungsschriftsätze im Ermittlungsverfahren!** **✔️Öffentliche Anklage vermeiden!** **✔️Freiheit erhalten!** **Kategorien:** Strafrecht --- ### [Erfolgreiche Verfahrenseinstellung beim Vorwurf der Bedrohung](https://anwalt-gotthardt.de/verfahrenseinstellung-bedrohung/) **Published:** März 25, 2025 **Author:** Benedict Mende **Excerpt:**Wo? Staatsanwaltschaft Kiel
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? schwerer sexueller Missbrauch von Kindern
Ergebnis? Verfahrenseinstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO
Vom Vorwurf des schweren sexuellen Missbrauchs von Kindern erfuhr der Mandant durch eine Vorladung der Polizei. Noch am selben Tag konnte der Vernehmungstermin abgesagt werden. Durch einen umfassenden Verteidigungsschriftsatz konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt die belastende Aussageentkräften und die Staatsanwaltschaft so von der Einstellung des Verfahrens überzeugen. Dem Mandanten blieb damit eine belastende öffentliche Anklage erspart.
**Content:** Der Vorwurf des schweren **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** nach **§** **176c** **StGB** ist absolut ernst und kann schwerwiegendste Folgen für die Beschuldigten haben. Abgesehen davon, dass beim **schweren** **sexuellen** **Missbrauch**von **Kindern** empfindliche **Freiheitsstrafen** drohen, reicht der Verdacht oftmals aus, um erhebliche persönliche und berufliche Schäden auslösen zu können. Der frühzeitige Kontakt zu einem **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger**, der die **Besonderheiten** in der **Verteidigung** beim Vorwurf des **schweren** **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** kennt, ist entscheidend für den weiteren Verlauf und den Ausgang des Verfahrens. In vielen Fällen liegt auch beim Vorwurf des **schweren** **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Das bedeutet, dass allein eine belastende Aussage vorliegt, die das Ermittlungsverfahren wegen **schweren** **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** gegen den Beschuldigten auslöst. Entgegen eines weitverbreiteten Irrtums führt eine solche **Aussage-gegen-Aussage-Konstellation** nicht automatisch dazu, dass die **Staatsanwaltschaft** die Vorwürfe gegen den Beschuldigten fallen lässt. Es gibt täglich zahlreiche Fälle vor deutschen Gerichten, bei denen einzig eine belastende Aussage zur Verurteilung und Verhängung empfindlicher Freiheitsstrafen führt. Denn die Aussage ist ein Beweismittel im Sinne der **Strafprozessordnung**. Gerichte haben in diesen Konstellationen jedoch eine besondere kritische Würdigung und Prüfung der Aussage vorzunehmen. Die Besonderheiten der **aussagepsychologischen** **Analyse** muss ein **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** kennen, wenn er in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen beim Vorwurf des **schweren** **sexuellenMissbrauchs** von **Kindern** gemäß § 176c StGB verteidigt. ## **Was ist ein schwerer sexueller Missbrauch von Kindern gemäß § 176c StGB** Der **schwere** **sexuelle** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§** **176c** **StGB** enthält unter anderem Qualifikationen des **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** gemäß **§ 176 Abs. 1 Nr. 1 und 2 StGB**. ### **Sexueller Missbrauch von Kindern § 176 StGB** Der **sexuelle** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176 StGB** bestraft sexuelle Handlungen an Kindern. Kinder im Sinne dieses Gesetzes sind Personen unter 14 Jahren. **§ 176 Abs. 1 Nr. 1 StGB** beschreibt dabei die Vornahme sexueller Handlungen mit unmittelbarem Körperkontakt mit einem Kind. Den **sexuellen** **Missbrauch** von **Kindern** ohne Körperkontakt mit dem Kind bestraft **§ 176a StGB**. Auch das Vornehmen Lassen sexueller Handlungen am Täter durch ein Kind ist durch **§ 176 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 2 StGB** unter Strafe gestellt. Auch das Bestimmen eines Kindes sexuelle Handlungen an einem Dritten vorzunehmen oder von einem Dritten an sich vornehmen zu lassen ist von **§ 176 Abs. 1 Nr. 2 StGB** erfasst. Insgesamt handelt es sich sowohl beim **sexuellen** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176 StGB** als auch beim **schweren** **sexuellen** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176c StGB** um Verbrechenstatbestände. Die sexuelle Handlung muss eine solche von einiger Erheblichkeit sein, wobei die Erheblichkeitsschwelle bei Kindern nicht sonderlich hoch ist und wesentlich leichter überschritten ist als bei Erwachsenen. Problematisch sind oftmals Handlungen im Grenzbereich. Hier stellt sich die Frage, ob es sich um sozialadäquate Körperkontakte handelt oder ob die Körperkontakte die Strafbarkeit nach **§ 176 StGB** wegen **sexuellen** **Missbrauchs** von Kindern erfüllen. #### **Rückfallvariante nach § 176c Abs. 1 Nr. 1 StGB** **§ 176c Abs. 1 Nr. 1 StGB** beschreibt den **schweren** **sexuellen** **Missbrauch** von **Kindern** bei Wiederholungstaten. Kommt es innerhalb von fünf Jahren nach einer einschlägigen rechtskräftigen Vorverurteilung zu einer erneuten Tatbegehung so liegt ein **schwerer** **sexueller** **Missbrauch** von **Kindern** vor und geht mit einer **Mindestfreiheitsstrafe**von zwei Jahren einher. #### **Beischlaf und ähnliche sexuelle Handlung nach § 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB** **§ 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB** beschreibt besonders erhebliche sexuelle Handlungen. Zunächst muss der Täter für die Verwirklichung des **§ 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB** über 18 Jahre alt sein. Nicht nur der Beischlaf ist vom **schweren** **sexuellenMissbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB** erfasst. Auch ähnliche sexuelle Handlungen erfüllen den **schweren** **sexuellen** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176c Abs. 1 Nr. 2 StGB**. Gemeint ist, dass mit der sexuellen Handlung ein Eindringen in den Körper verbunden ist. Dabei ist es bereits ausreichend, wenn das Eindringen mit einem Gegenstand stattfindet. #### **Gemeinschaftliche Tatbegehung § 176c Abs. 1 Nr. 3 StGB** Wird die sexuelle Handlungen gemeinschaftlich begangen, so ist der **schwere** **sexuelle** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176c Abs. 1 Nr. 3 StGB** erfüllt. Auch hier beträgt die **Mindestfreiheitsstrafe** zwei Jahre. #### **Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung § 176c Abs. 1 Nr. 4 StGB** Bringt der Täter das Kind in die Gefahr einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer schweren Gesundheitsschädigung oder einer erheblichen Schädigung der körperlichen oder seelischen Entwicklung ist der Tatbestand des **§ 176c Abs. 1 Nr. 4 StGB** erfüllt. ### **Strafe bei schwerer sexueller Missbrauch von Kindern?** Sowohl der **sexuelle** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176 StGB** als auch der **schwere** **sexuelle** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176c StGB** sind Verbrechenstatbestände. Beim **sexuellen** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176 StGB** beträgt die **Mindestfreiheitsstrafe** ein Jahr. Beim **schweren** **sexuellen** **Missbrauch** von **Kindern** gemäß **§ 176c StGB** beträgt die **Mindestfreiheitsstrafe** zwei Jahre und die Höchststrafe 15 Jahre. ## **Vorladung wegen schwerer sexueller Missbrauch von Kindern was tun?** Wenn Sie eine **Vorladung** der **Polizei** oder **Staatsanwaltschaft** wegen **schweren** **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern**erhalten haben, sollten Sie zunächst unbedingt zu den Tatvorwürfen **schweigen** und umgehend einen **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** kontaktieren, der die **Besonderheiten** im **Sexualstrafrecht** kennt. Oftmals liegt beim Vorwurf wegen **schweren** **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** eine **Aussage-gegen-Aussage-Konstellation** vor. In diesen Fällen ist das **Schweigen** des Mandanten Teil der **Verteidigungsstrategie**. Denn die Gerichte müssen bei **Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen** eine besonders kritische Würdigung der Aussage vornehmen und es gelten besondere Hürden. Die belastende Aussage muss damit einer besonderen **aussagepsychologischen** **Analyse**standhalten. Hier bieten sich oftmals erhebliche **Angriffspunkte** für die **Verteidigung**, womit ein **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** die Vorwürfe oftmals bereits im **Ermittlungsverfahren** zu Fall bringen kann. Der Vorwurf des **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** ist schnell gemacht. Nicht selten beruht der Vorwurf auf Missverständnissen, Fehlinterpretationen oder voreiligen Schlüssen. Eine **spezialisierte** **Strafverteidigung** wird belastende Aussagen genau dieser **aussagepsychologischen** **Analyse** unterziehen und **Angriffspunkte** für die **Verteidigungsstrategie** herausarbeiten. ## **Anwalt bei Aussage gegen Aussage** Bei einer **Aussage-gegen-Aussage-Konstellation** ist die sofortige Beauftragung eines spezialisierten **Rechtsanwalts** für **Strafrecht** entscheidend. Der **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** analysiert die Aussage und überprüft aussagepsychologische Schwächen. ### **Glaubwürdigkeit und Glaubhaftigkeit Unterschied** **Glaubwürdigkeit** und **Glaubhaftigkeit** sind streng genommen nicht dasselbe. Jedenfalls Juristen trennen diese beiden Begriffe scharf voneinander. Die **Glaubwürdigkeit** betrifft die Person als solche. Die **Glaubhaftigkeit** betrifft die eigentliche Aussage. Glaubwürdigkeit beschreibt damit die Vertrauenswürdigkeit einer Person. Die Glaubhaftigkeit betrifft dagegen die Aussage selbst, also die inhaltliche Stimmigkeit und Plausibilität einer Aussage. Eine an sich glaubwürdige Person kann damit trotzdem lügen. Andersrum kann eine unglaubwürdige Person auch die Wahrheit sagen. Die **Glaubwürdigkeit** befasst sich mit dem Zeugen selbst und fragt nach Persönlichkeitsmerkmalen des Zeugen. Letztlich geht es um die Frage, ob der Zeuge ehrlich ist. Die **Glaubhaftigkeit** befasst sich mit dem Aussageinhalt. Es stellt sich beispielsweise die Frage, ob die Aussage als solche plausibel und frei von Widersprüchen ist. Dies wird innerhalb der **aussagepsychologischen** **Analyse** unter anderem anhand von Aussagemerkmalen gemacht. ### **Aussagefähigkeit** Die **Aussagefähigkeit** betrifft die Frage, ob ein Zeuge überhaupt in der Lage ist einen Sachverhalt zuverlässig wahrzunehmen, diesen im Gedächtnis zu bewahren, das Ereignis angemessen abzurufen, Erlebtes von bloßen Vorstellungen zu unterscheiden und das Ganze letztlich richtig wiederzugeben. Es geht damit um die Fähigkeit, ob der Zeuge überhaupt eine zuverlässige Aussage machen kann. Insbesondere bei Kindern und damit auch im Rahmen des Vorwurfs des **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** muss dieses Kriterium intensiv geprüft werden. Denn Entwicklung, Gedächtnis und Reife spielen eine erhebliche Rolle innerhalb der **aussagepsychologischen** **Analyse**. Eine fehlende **Aussagefähigkeit** kann durch entwicklungspsychologische Faktoren aber auch psychiatrischen Erkrankungen bedingt sein. Es versteht sich von selbst, dass entwicklungspsychologische Aspekte bei Kindern häufig eine Rolle spielen. Denn insoweit spielt allein schon ein sehr junges Alter für die **Aussagefähigkeit** eine erhebliche Rolle. ### **Aussagegenese Aussageentstehung** Die **Aussagegenese** betrifft den Aspekt der **Aussageentstehung** und **Aussageentwicklung**. Insbesondere bei kindlichen Belastungszeugen ist dieser Punkt genauer zu untersuchen. Das betont auch der **Bundesgerichtshof** in seinen Urteilen in**Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen**. Wesentlicher Aspekt für die Verteidigung innerhalb der **Aussagegenese** ist die Frage, ob es Anknüpfungstatsachen für **Suggestionen** gibt. Gerade beim Vorwurf des **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** spielen **Suggestionen** häufig eine Rolle und bieten wertvolle Angriffspunkte für den **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** innerhalb der **Aussageanalyse**. Aussagen von kindlichen Belastungszeugen sind oftmals **suggestionsverdächtig**. **Suggestionen** beschreiben das manipulative Beeinflussen von Empfindungen und Vorstellungen. Das tückische an suggestiv beeinflussten Aussagen ist, dass die Belastungszeugen vom Wahrheitsgehalt ihrer Aussage überzeugt sind, der Sachverhalt in diesen Fällen aber nicht oder jedenfalls nicht wie vorgetragen stattfand. Die belastende Aussage kann sich damit als Scheinerinnerung darstellen, die durch **suggestive** Einflüsse produziert wurde. Es wird zwischen **Autosuggestionen** und **Fremdsuggestionen** unterschieden. **Autosuggestion** beschreibt die bewusste oder unbewusste Selbstbeeinflussung der eigenen Gedanken. **Fremdsuggestion** beschreibt diese Einflussnahme durch äußere Faktoren. **Fremdsuggestionen** spielen vor allem beim Vorwurf des **sexuellen** **Missbrauchs** von **Kindern** eine erhebliche Rolle. Vor allem eine **suggestive** Befragungstechnik durch Eltern, Erzieher, Therapeuten führt häufig zu **suggestiv** beeinflussten Aussagen. ## **Anwalt für Sexualstrafrecht in der Nähe** Nehmen Sie Kontakt auf, wenn Sie einen Anwalt für **Sexualstrafrecht** suchen. Die Kanzlei ist **bundesweit** tätig und kennt die [**Besonderheiten** im **Sexualstrafrecht**](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht-anklage-vermeiden-freiheit-erhalten/). Ihre **Verteidigung** erfolgt **kompetent**, **persönlich** und **diskret**! **✓Sofortige Hilfe bei Durchsuchungen oder Verhaftungen!** **✓Polizeiliche Vorladungen absagen!** **✓Akteneinsicht beantragen!** **✓Ausführliche Analyse der belastenden Aussage!** **✓Verteidigungsschriftsätze im Ermittlungsverfahren!** **✓Öffentliche Anklage vermeiden!** **✓Freiheit erhalten!** **Kategorien:** Kiel, Strafrecht --- ### [Was ist ein Betrug nach § 263 StGB](https://anwalt-gotthardt.de/was-ist-ein-betrug-nach-§-263-stgb/) **Published:** März 31, 2026 **Author:** Arvid Lepsien **Excerpt:**Wo? Amtsgericht Kiel
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Besonders schwerer Fall des Betrugs
Ergebnis? Bewährung
Dem Mandanten wurde ein Betrug vorgeworfen. Die Freiheit des Mandanten stand allein deshalb auf dem Spiel, da dieser bereits unter laufender Bewährung stand. Zudem war die Schadenssumme erheblich. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte das Gericht jedoch von einer erneuten Bewährung überzeugen. So konnte die Freiheit des Mandanten wiederholt erhalten bleiben.
**Content:** [](https://anwalt-gotthardt.de/) **Kategorien:** Strafrecht --- ### [Anwalt für Sexualstrafrecht in der Nähe](https://anwalt-gotthardt.de/anwalt-fuer-sexualstrafrecht-in-der-naehe/) **Published:** Januar 22, 2026 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Excerpt:**Wo? Landgericht Oldenburg
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Vergewaltigung
Ergebnis? Freispruch
Die Staatsanwaltschaft hatte Anklage wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung vor dem Landgericht erhoben. Es stand eine mehrjährige Haftstrafe im Raum. An zahlreichen Verhandlungstagen wurden Zeugen vernommen. Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt konnte das Gericht letztlich überzeugen. Es kam zu einem Freispruch. DieStaatsanwaltschaft legte hiergegen Revision ein. Nach erneuter mündlicher Verhandlung vor dem Bundesgerichtshofblieb es dabei. Der Freispruch ist nunmehr rechtskräftig.
Besonderheit: Es lag eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Der Mandant schwieg bis zuletzt. Das Verfahren würde in mündlicher Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof geführt.
**Content:** Wichtiger als ein **Rechtsanwalt** in der Nähe, ist dass der **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** die Besonderheiten im **Sexualstrafrecht** kennt. Die **Kanzlei** für **Strafrecht** **„Strafverteidigung Gotthardt“** ist **bundesweit** tätig. Insbesondere im **Sexualstrafrecht** lohnt es sich einen kompetenten, diskreten und engagierten **Strafverteidiger** zu beauftragen. Lokalität ist dann zweitrangig. Insbesondere im **Sexualstrafrecht** gibt es keinen Anwalt in der Nähe. Dienstreisen gehören zum täglichen Geschäft des **Rechtsanwalts** und **Strafverteidigers** im **Sexualstrafrecht**. Entscheidender sind die besonderen **Verteidigungsstrategien** im **Sexualstrafrecht**. Häufig ist das **Schweigen** des Mandanten Teil der Verteidigungsstrategie. Vor allem beim Vorwurf der **Vergewaltigung** kommt es auf die Aussage der Belastungszeugin an. Hierfür hat der **Bundesgerichtshof** besondere Anforderungen aufgestellt. Die Aussage muss besonders kritisch geprüft werden. Insbesondere dann, wenn der Mandat schweigt, hat es das Gericht besonders schwer zu einem Urteil zu bekommen. Denn in diesen Fällen liegt einzig eine belastende Aussage als Beweismittel vor und es gelten die besonders hohen Anforderungen des **Bundesgerichtshofs** bei **Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen**. Im Rahmen der Aussageanalyse gilt es die Aussagefähigkeit der Zeugin, Widersprüche, Inkonstanzen und Unplausibilitäten der Aussage und die Aussageentstehung selbst zu prüfen. Auch suggestive Einflüsse, psychiatrische Vorerkrankungen, Alkohol- und Drogen spielen innerhalb dieser Analyse der Aussage eine Rolle. Hinzu kommen die prozessualen Besonderheiten im **Sexualstrafrecht**. Wer diese kennt und so innerhalb des **Sexualstrafrechts** kompetent verteidigen kann, fährt dafür auch bundesweit durch die Republik. ## **Freispruch beim Vorwurf der Vergewaltigung, Revision im Sexualstrafrecht** Bei landgerichtlichen Urteilen steht sowohl der **Verteidigung** als auch der **Staatsanwaltschaft** das Rechtsmittel der **Revision** zur Verfügung. Wenn es zu einem **Freispruch** beim Vorwurf der **Vergewaltigung** kommt, hat die Staatsanwaltschaft die Möglichkeit **Revision** gegen das Urteil einzulegen. Das zuständige Gericht für Revisionen landgerichtlicher Urteile ist der **Bundesgerichtshof**. Mündliche Verhandlungen sind hier die absolute Seltenheit. In den überwiegenden Fällen entscheidet der Bundesgerichtshof ohne Hauptverhandlung durch Beschluss. Eine Hauptverhandlung findet nur statt, wenn der Senat des **Bundesgerichtshofs** dies für erforderlich hält. Das **Revisionsverfahren** selbst ist keine neue Tatsacheninstanz. Es findet also keine erneute Beweisaufnahme statt, sondern eine reine Rechtskontrolle. Eine weitere Besonderheit ist, dass der Mandant sich dort von seinem **Verteidiger** vertreten lassen kann. Innerhalb der **Revisionsverhandlung** erhalten Staatsanwaltschaft und Verteidigung die Möglichkeit ihre Rechtsansichten vorzutragen. Nach der Entscheidung des **Bundesgerichtshofs** ist das Urteil dann **rechtskräftig**. Bis dahin kann es einige Zeit dauern, was beim Vorwurf der **Vergewaltigung** aufgrund drohender Haftstrafe belastet ist. Um die **Freiheit** zu **erhalten**, lohnt es sich aber auf kompetente und **bundesweite** **Verteidigung** im **Sexualstrafrecht** zu setzen. ## **Anzeige wegen Vergewaltigung ohne Beweise** Wer eine Anzeige wegen **Vergewaltigung** erhält, hat ein ernstzunehmendes Problem. Denn entgegen langläufiger Meinung, führt es nicht automatisch zum **Freispruch**, wenn es **Aussage-gegen-Aussage** steht. Denn die Aussage der Anzeigenden ist ein Beweismittel im Sinne der Strafprozessordnung. Das heißt vereinfacht gesagt, dass eine einzige Aussage nicht nur für eine Anklage reichen kann, sondern auch für eine Verurteilung wegen **Vergewaltigung**. Entscheidend ist dann, wie dargestellt, die Aussage der Anzeigenden. Wer eine belastende, öffentliche Anklage vermeiden will, sollte so früh wie möglich einen [**Rechtsanwalt** für **Sexualstrafrecht** kontaktieren](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/ "Kontakt"). Denn die Staatsanwaltschaften erheben im Zweifel die öffentliche Anklage aufgrund einer einzigen belastenden Aussage. Ein **Rechtsanwalt**, der die **spezielle** **Verteidigung** bei Anzeigen wegen **Vergewaltigung** kennt, wird bereits im Ermittlungsverfahren eine individuelle **Verteidigungsstrategie** ausarbeiten und diese auch zum Einsatz bringen. **Kategorien:** Strafrecht --- ### [Rechtsanwalt beim Vorwurf der Vergewaltigung ](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsanwalt-beim-vorwurf-der-vergewaltigung/) **Published:** Dezember 30, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Excerpt:**Wo? Staatsanwaltschaft Lübeck
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Vergewaltigung
Ergebnis? Einstellung gemäß § 170 Abs. 2 StPO
Der Mandant erhielt eine Vorladung von der Polizei wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung und kontaktierte umgehend die Kanzlei für Strafrecht. Noch am selben Tag konnte der Vernehmungstermin abgesagt und Akteneinsicht beantragt werden. Nach Akteneinsicht erstellte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt einen umfassenden Verteidigungsschriftsatz. So gelang es die Staatsanwaltschaft davon zu überzeugen, dass kein hinreichender Tatverdacht besteht. Das Verfahren wegen des Verdachts der Vergewaltigung wurde dadurch noch im Ermittlungsverfahren eingestellt und dem Mandanten blieb eine umfangreiche und belastende öffentliche Hauptverhandlung erspart.
Besonderheit: Wie so oft beim Vorwurf der Vergewaltigung lag eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Diese führt entgegen langläufiger Meinung nicht automatisch zu Freisprüchen. Ohne die Hilfe einer kompetenten Kanzlei für Strafrecht lassen die Ermittlungsbehörden die Vorwürfe in den seltensten Fällen von allein fallen.
**Content:** Wenn ein **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** beim Vorwurf der **Vergewaltigung** verteidigt, handelt es sich um eine **Verteidigung** im **Sexualstrafrecht**. Sämtliche Delikte aus dem **Sexualstrafrecht** erfordern eine besondere, engagierte und besonders diskrete **Verteidigung**. Beim Vorwurf der **Vergewaltigung** drohen nicht nur langjährige Haftstrafen, sondern auch soziale Schäden wie Verlust des Arbeitsplatzes oder Rufschädigungen zu Lasten des Mandanten. **SpezielleStrafverteidigung** innerhalb des **Sexualstrafrechts** hilft genau das zu verhindern. Dafür braucht es aber besondere Kenntnisse bei **Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen** sowie Kenntnisse über die prozessualen Besonderheiten beim Vorwurf der **Vergewaltigung**. In der Rechtsanwaltskanzlei **„Strafverteidigung Gotthardt“** finden Sie all diese Kompetenz. Was die Verteidigung beim Vorwurf der **Vergewaltigung** so besonders macht, können Sie auch hier nachlesen: [Sexualstrafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht-anklage-vermeiden-freiheit-erhalten/) ## **Aussage-gegen-Aussage** beim Vorwurf der Vergewaltigung Von **Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen** spricht man unter anderem dann, wenn für das eigentliche Tatgeschehen keine anderen Beweismittel vorliegen als die Aussage der Belastungszeugin. Auch der schweigende Mandant gibt keine Einlassung ab, wenn er die Vorwürfe pauschal über seinen Anwalt bestreitet. In diesen Fällen stehen sich die Aussage der Belastungszeugin und das Bestreiten des Mandanten gegenüber. Leider führt dies nicht automatisch zum **Freispruch** des Mandanten. Denn die Aussage der Belastungszeugin ist ein Beweismittel im Sinne der **Strafprozessordnung**. Das Gericht kann also der Aussage der Belastungszeugin folgen und so zu einem Urteil kommen, was oftmals mehrjährige Haftstrafen mit sich bringt. Der **Bundesgerichtshof** hat aber speziell für diese **Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen**besondere Anforderungen an die Bewertung der Aussage der Belastungszeugin aufgestellt. Die **Aussage** der Belastungszeugin muss besonders **kritisch** **geprüft** werden. Diese besonderen Kriterien muss der **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** kennen, um seinen Mandanten kompetent beim **Vergewaltigungsvorwurf** **verteidigen** zu können. ## **Was ist eine Vergewaltigung?** Die **Vergewaltigung** ist in **§ 177 Abs. 6 StGB** geregelt. Die dortige Definition lautet, dass ein besonders schwerer Fall in der Regel vorliegt, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche **sexuelle Handlungen** an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonderes erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (**Vergewaltigung**). Es handelt sich also um einen besonders schweren Fall aus dem **§ 177 StGB „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“**. An der Definition ist bereits zu erkennen, dass es maßgeblich auf das Eindringen ankommt. Das muss keinesfalls nur im Falle des Beischlafs passieren. Auch **Oralverkehr** oder das vaginale oder anale **Eindringen** mit einem **Finger** kann den Tatbestand der **Vergewaltigung** gemäß **§ 177 Abs. 6 StGB** erfüllen und so zu einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren führen. Streitig ist beim **Vergewaltigungsvorwurf** oftmals gar nicht, ob ein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Entscheidend ist, ob ein entgegenstehender Wille vorlag, dieser geäußert wurde, dieser erkennbar war und ob sich der Beschuldigte darüber bewusst hinweggesetzt hat. ## **Was tun bei Vergewaltigungsvorwurf?** Das Wichtigste ist, dass der Beschuldigte zunächst **schweigt** und umgehend einen **Strafverteidiger** kontaktiert. Bis zur **Akteneinsicht** haben die Ermittlungsbehörden einen Wissensvorsprung. Ein **Schweigen** kann einem Beschuldigten niemals zum Nachteil gereicht werden. Wenn sich der Beschuldigte bei einem **Vergewaltigungsvorwurf** jedoch frühzeitig äußert, kann er sich dabei unbewusst „um Kopf und Kragen reden“. Denn entscheidend bei **Vergewaltigungsvorwürfen** ist die kritische Prüfung der Aussage der Belastungszeugin. Diese gilt es zu analysieren. Ein **Rechtsanwalt** für **Sexualstrafrecht** weiß, wo man die Aussage der Belastungszeugin kritisch betrachten muss. Er kann gezielt Schwachstellen der Aussage nach den Maßstäben des **Bundesgerichtshofs** herausarbeiten und die Vorwürfe oftmals auch im **Ermittlungsverfahren** zu Fall bringen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** die Aussage der Belastungszeugin analysieren, Widersprüche und Unplausibilitäten herausarbeiten und die **Staatsanwaltschaft** so davon überzeugen das Verfahren wegen des **Vergewaltigungsvorwurfs** einzustellen. Das ist wesentlich **erfolgsversprechender**, als eine eigene frühzeitige Aussage des Beschuldigten beim **Vergewaltigungsvorwurf**. Denn oftmals werden die Ermittlungsbehörden dem Beschuldigten aufgrund von Vorurteilen oder einseitigen Erwartungshaltungen keinen Glauben schenken. Sollten Sie eine **Vorladung** wegen des **Vorwurfs** der **Vergewaltigung** erhalten haben, sollten Sie folgendes machen: - **Schweigen** Sie unbedingt zu den **Tatvorwürfen** (das gilt auch für **Unschuldige**) - **Beauftragen** Sie umgehend einen **Rechtsanwalt** für **Sexualstrafrecht** - Der **Rechtsanwalt** wird **Vernehmungstermine** für Sie **absagen** und **Akteneinsicht** beantragen - Anschließend wird der **Rechtsanwalt** die Belastungsaussage analysieren und eine **gezielte**, **individuelleVerteidigungsstrategie** ausarbeiten - Ein umfassender **Verteidigungsschriftsatz** bereits im **Ermittlungsverfahren** kann die **Vergewaltigungsvorwürfe** so oftmals ohne Hauptverhandlung zu Fall bringen ## **Falsche Vergewaltigungsvorwürfe** Falsche **Vergewaltigungsvorwürfe** sind keine Seltenheit. Sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einem **Vergewaltigungsvorwurf** erlangt, werden die Ermittlungen zwingend eingeleitet. Oftmals denken die Belastungszeuginnen, dass sie eine Anzeige später zurücknehmen können. Da es sich bei einem **Vergewaltigungsvorwurf** um ein Offizialdelikt handelt, ist das nicht möglich. Auch werden die **Staatsanwaltschaften**und die **Polizei** aufgrund eines solchen Verhaltens der Belastungszeugin die Vorwürfe gegen Sie auch nicht einfach Fallen lassen. Denn diese gehen häufig davon aus, dass die **Vergewaltigung** stattgefunden hat und die Zeugin nun aus Angst oder Scham keine weitere Aussage mehr machen möchte. Die Ermittlungen werden dann weitergeführt und die Vorwürfe gerade nicht fallen gelassen. Gerade Unschuldige denken dann, dass sie nur ihre Version der Abläufe berichten müssen, damit die Ermittlungen gegen sie eingestellt werden. Auch das hat wenig Erfolgsaussichten. Denn zum einen können die Behörden auch Ihre Aussage analysieren und für sich zu dem Schluss kommen, dass diese unglaubhaft ist. Und zum anderen schenken Ermittlungsbehörden und **Gerichte** häufig der Belastungszeugin mehr Glauben, da diese ja vermeintliches Opfer einer **Sexualstraftat** ist. Ein **Vergewaltigungsvorwurf** ist schnell gemacht. Diesen wieder aus der Welt zu bekommen, wird aus den obigen Gründen ohne **kompetente** **Strafverteidigung** im **Sexualstrafrecht** in den allerseltensten Fällen funktionieren. ## **Anwalt für Sexualstrafrecht in der Nähe** Werden Sie einer **Vergewaltigung** beschuldigt? Suchen Sie einen **Anwalt** im **Sexualstrafrecht** in der Nähe? Dann nehmen Sie gern Kontakt für eine unverbindliche Ersteinschätzung auf. **„Strafverteidigung Gotthardt“** kennt die Besonderheiten im **Sexualstrafrecht**. Die Aussage der Belastungszeugin kann durch die **Kanzlei** im **Strafrecht**, gemessen an den hohen Maßstäben des **Bundesgerichtshofs** bei **Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen**, analysiert werden. Häufig spielen auch psychische Erkrankungen der Anzeigenerstatterin, Medikamente oder Drogen eine Rolle. Bereits im **Ermittlungsverfahren** wird eine **individuelle** **Verteidigungsstrategie** entworfen und Schwachstellen in der belastenden Aussage herausgearbeitet. Mit Hilfe eines umfassenden **Verteidigungsschriftsatzes** können **Vergewaltigungsvorwürfe** oftmals bereits im **Ermittlungsverfahren** erledigt werden. Die **Kanzlei** im **Strafrecht** ist **bundesweit** tätig. **Kategorien:** Strafrecht --- ### [Schwerwiegende Vorwürfe](https://anwalt-gotthardt.de/schwerwiegende-vorwurfe/) **Published:** August 19, 2025 **Author:** Benedict Mende **Excerpt:**Wo? Landgericht Bremen
Wer? Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt
Vorwurf? Zuhälterei
Ergebnis? Verfahren eingestellt
Dem Mandanten wurde unter anderem Zuhälterei vorgeworfen. Die Staatsanwaltschaft erhob Anklage vor dem Landgericht Bremen. Normalerweise sind bei diesen Vorwürfen, insbesondere bei landgerichtlichen Anklagen, die Einstellungsmöglichkeiten, welche die Strafprozessordnung bietet nicht einschlägig. Im hiesigen Fall konnte Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt allerdings einige Besonderheiten herausarbeiten. So gelang es letztlich, dass das Verfahren gemäß § 153 StPO wegen Geringfügigkeit eingestellt wurde. Der Mandant verlies den Gerichtssaal erleichtert, in Freiheit und ohne irgendeine Auflage.
**Content:** Die Zuhälterei gemäß § 181a Strafgesetzbuch (StGB) ist das Ausbeuten einer anderen Person, die sich prostituiert, also als Einnahmequelle nutzt, oder des eigenen Vermögensvorteils wegen schon das Überwachen der Prostituierten, das Bestimmen ihres Arbeitsmaßes, ihrer Arbeitszeit, ihres Arbeitsortes oder weiterer Umstände. Auch ist die Zuhälterei gegeben, wenn man die Prostituierte ebenfalls aufgrund eigener Vermögensinteressen davon abhält, die Prostitution aufzugeben. Wer gewerbsmäßig die Prostitution einer Person durch Vermittlung sexueller Kontakte unterhält, macht sich ebenso der Zuhälterei strafbar. Hier schützt das Gesetz die sexuelle Selbstbestimmung der Prostituierten, ihre Lebensumstände und sexuellen Kontakte selbst auswählen zu können und schützt sie vor Fremdeinwirkung. ## Was bedeutet „Ausbeuten“? Grundlegend für die Zuhälterei ist das Ausbeuten einer anderen Person. Dies bedeutet, dass jemand planmäßig, also bedingt vorsätzlich, die sich prostituierende Person ausnutzt, um sich damit selbst einen wirtschaftlichen Vorteil, also insbesondere Geld, zu verschaffen. Dabei muss der Täter der Prostituierten gegenüber ein „Herrschaftsverhältnis“ innehaben, sich also nicht nur am wirtschaftlichen Profit beteiligen, sondern insoweit Macht über sie haben. Das heißt, dass die prostituierende Person in einem gewissen Maß abhängig sein muss von dem Täter, sie also etwa seinen Anweisungen folgen muss und sonst Sanktionen, also Strafen, gegen sich befürchten muss. Dabei ist der Grund für diese Abhängigkeit nicht wichtig. Allerdings ist es wichtig, dass sich durch das Ausbeuten bei der sich prostituierenden Person wirtschaftliche Abzüge bemerkbar machen – damit ist schon jede bemerkbare Änderung des Lebensstandards gemeint, auch wenn sie nur über kurze Zeit hinweg bestand. Insbesondere, wenn die Prostituierte über 50% ihres Einkommens an den Beschuldigten abgeben musste, wird von einem Ausbeuten ausgegangen. Es kann aber auch eine geringere Zahlung angenommen werden. ## Was heißt „Überwachen“? Mit dem Überwachen wird jegliches Verhalten gemeint, dass der Organisation der Prostituierten selbst und ihrer sexuellen Kontakte meint – nicht aber das rein schützende Interesse an der Sicherheit der Prostituierten oder der Sicherstellung, dass die Prostituierte ihre Freiheit behält. Das heißt, dass das Gesetz damit insbesondere diese kontrollierenden Maßnahmen meint, die die Überlegenheit bzw. die Machtausübung des Täters und der Sicherung seiner Position meint. Sie sollen das Opfer also nicht nur abhängig vom Täter machen, sondern es auch abhängig halten, im Gegensatz zum bedingten Weisungsrecht insbesondere in Bezug auf Arbeitsort und -zeit gegenüber der Prostituierten. Wichtig dabei ist es, dass das Opfer sich nicht ohne Weiteres dieser Überwachung und Kontrolle entziehen kann, ohne Folgen befürchten zu müssen, wie zum Beispiel Gewalt gegen sie oder noch höhere, weitere „Strafzahlungen“. ## Welche Strafe bei Zuhälterei? Gemäß dem § 181a StGB wird Zuhälterei mit einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis fünf Jahren, in minder schweren Fällen mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft. [Mehr dazu.](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/anwalt-bei-zuhaelterei-und-zwangsprostitution/ "Anwalt bei Zuhälterei und Zwangsprostitution") ## Was ist Zwangsprostitution und Zuhälterei? Die Zwangsprostitution gemäß § 232a StGB ist das Ausnutzen der persönlichen oder wirtschaftlichen Zwangslage einer Person oder das Ausnutzen ihrer Hilfslosigkeit in Verbindung zum Aufenthalt in einem anderen Land, aber auch das Veranlassen einer Person unter 21 Jahren zur Prostitution oder zur Vornahme sexueller Handlungen an ihr. Die Prostitution ist die mehrfache Aufnahme sexueller Handlungen an anderen Personen für ein Entgelt, also für Bezahlung. Ein schwerer Fall liegt vor, sofern die Person durch Gewalt, Drohung oder List zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht wird. Auch hier schützt der Gesetzgeber die sexuelle Freiheit einer Person und ihre freie Willensentscheidung, insbesondere aber auch von Minderjährigen unter 18 Jahren und Heranwachsenden unter 21 Jahren, sowie von Ausländern im Bezug zu Menschenhandel und ähnlichen Deliktsbereichen. ## Was bedeutet „Zwangslage“? Eine Zwangslage liegt für die sich prostituierende Person vor, wenn sie einem Bedrängnis unterliegt, also durch wirtschaftliche oder persönliche Not keine andere Wahl erkennt, als sich zu prostituieren. Auch werden Personen geschützt, die diesem Bedrängnis unterliegen, da sie nicht aus Deutschland kommen und zum Beispiel die Sprache nicht beherrschen und andernfalls keine Möglichkeit erkennen, ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Ihre Entscheidungsfreiheit muss hierdurch also eingeschränkt sein. Diese Zwangslage muss derjenige, der der Zwangsprostitution beschuldigt wird, ausgenutzt haben für seine eigenen persönlichen Zwecke, wie etwa, um Geld zu verdienen. Für die Erfüllung dieses Tatbestands reicht es nicht aus, dass diese Zwangslage durch die Ausnutzung der Person durch den Beschuldigten hervorgerufen wurde – diese Zwangsalge muss bereits vorher bestanden haben. Andernfalls kommen andere Delikte in Betracht. ## Was heißt „Veranlassen“? Derjenige, der der Zwangsprostitution beschuldigt wird, muss die Prostituierte dazu veranlasst haben, der Prostitution nachzugehen oder sie fortzuführen. Dies bedeutet, dass der Beschuldigte die sich prostituierende Person dazu gebracht haben muss, etwas zu tun – also entweder sie dazu gebracht haben muss, sich zu prostituieren, oder sie dazu gebracht hat, sich weiterhin zu prostituieren. Dies setzt eine Kommunikation in irgendeiner Art voraus, die darauf ausgerichtet ist, dieses Ziel zu erreichen. Ein einfacher Vorschlag der Prostitution reicht also nicht – um Beschuldigter zu sein, braucht es ein hartnäckiges Verfolgen des Ziels, dass sich eine andere Person für ihn prostituiert, etwa durch ein Überreden oder bedrängendes, fortwirkendes Einwirken auf die Person. Alternativ muss eine Person dazu gebracht werden, sexuelle Handlungen an oder vor dem Beschuldigten oder an Dritten vorzunehmen bzw. an sich als Prostituierte vornehmen zu lassen. Zudem muss die sich prostituierende Person dadurch ausgebeutet werden. Mit dieser Ausbeutung ist auch wie vorig beschrieben gemeint, dass der Beschuldigte einen wirtschaftlichen Vorteil – etwa Geld – durch die Prostitution der Person erhalten hat, ohne auf ihre Belange Rücksicht genommen zu haben. ## Welche Strafe bei Zwangsprostitution und Zuhälterei? Der § 232a StGB sieht mehrere Strafmaßmöglichkeiten vor, je nach Schwere der Tat und seiner Umstände. Grundsätzlich drohen 6 Monate bis 10 Jahre Freiheitsstrafe, widerum nicht unter einem Jahr bis 10 Jahre Freiheitsstrafe bei zusätzlicher Gewalt, Bedrohung oder Überlistung der Prostituierten um des Zweckes willen. In minderschwere Fällen kann das Strafmaß auch nur bei 3 Monaten bis 5 Jahren Freiheitsstrafe liegen. **Kategorien:** Bremen, Strafrecht --- ## Seiten ### [Home](https://anwalt-gotthardt.de/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # Strafverteidigung Gotthardt Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe aus dem **Strafrecht** und **Sexualstrafrecht**. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine unverbindliche Ersteinschätzung zur Strafverteidigung: diskret, kompetent und vorurteilsfrei. Ihre Freiheit – Mein Auftrag! Strafrecht & Sexualstrafrecht **» Ihre Freiheit – Mein Auftrag!** [Jetzt Mandant werden!](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/) Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine unverbindliche Ersteinschätzung: diskret, kompetent und vorurteilsfrei. **Ihre Freiheit – Mein Auftrag!** ## Kompetente Strafverteidigung ## In Kiel und bundesweit für Sie aktiv! Strafverteidiger Gotthardt steht für umfassende und kompetente Verteidigung im Bereich des Strafrechts. Strafverteidigung beginnt im Ermittlungsverfahren. Je früher ein Strafverteidiger eingeschaltet wird, desto besser sind die Erfolgsaussichten. Bereits im Ermittlungsverfahren steht Ihnen Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt zur Seite. Ziel ist es die Vorwürfe noch im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen, damit eine öffentliche und belastende Anklage vermieden wird. Schweigen Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen und kontaktieren einen Strafverteidiger, sollten Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren sein. Polizeiliche Vorladungen werden durch einen Strafverteidiger abgesagt. Wichtig ist, dass ein Rechtsanwalt zunächst Akteneinsicht erhält. Auch bei Festnahmen und Durchsuchungen haben Sie das Recht einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Als engagierter Strafverteidiger hilft Ihnen Strafverteidiger und Rechtsanwalt Gotthardt diskret und vorurteilsfrei zu jeder Zeit, auch in strafrechtlichen Notfällen wie Durchsuchungen oder Verhaftungen. ## Rechtsgebiete #### Verteidigung vor Gericht [](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/koerperverletzungsdelikte/) #### [Verteidigung bei Körperverletzungsdelikten](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/koerperverletzungsdelikte/) #### Verteidigung bei Betrugsfällen #### Rechtsbeistand bei Verstößen gegen das Waffengesetz #### Verteidigung bei Mord #### Verteidigung bei Tötungsdelikten #### Verteidigung in Berufungsverfahren #### Verteidigung bei Raubdelikten #### Zwangsprostitution und Zuhälterei #### Beratung im Betäubungsmittelstrafrecht #### Verteidigung bei Verkehrsstraftaten [](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht-anklage-vermeiden-freiheit-erhalten/) #### [Verteidigung im Sexualstrafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht-anklage-vermeiden-freiheit-erhalten/) #### Verteidigung im Ermittlungsverfahren [](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexueller-uebergriff-sexuelle-noetigung-vergewaltigung/) #### [Verteidigung beim Vorwurf der Vergewaltigung](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexueller-uebergriff-sexuelle-noetigung-vergewaltigung/) [](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/vorwurf-kinderpornografie/) #### [Besitz kinderpornographischer Inhalte](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/vorwurf-kinderpornografie/) Zu meinen aktuellen Fällen [AKTUELLE FÄLLE](https://anwalt-gotthardt.de/aktuelle-faelle/) ### Christian Gotthardt Strafverteidiger und Rechtsanwalt [VITA](https://anwalt-gotthardt.de/vita/) ##### Wie sollte ich mich als Beschuldigter verhalten? Als Beschuldigter innerhalb eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen schweigen! Sie haben zahlreiche Rechte als Beschuldigter. Eines der wichtigsten Rechte ist das Aussageverweigerungsrecht. Es steht Ihnen frei sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder einem Richter zu äußern. Auch für den Fall einer späteren Anklage haben Sie das Recht zu den Straftatvorwürfen zu schweigen. Aus Sicht der Strafverteidigung ist das Wichtigste, dass Sie schweigen. Jede Äußerung Ihrerseits wird Eingang in die Ermittlungsakte finden und später auch gegen Sie verwendet. In den seltensten Fällen wird eine Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden Vorteile bringen. Keinesfalls sollte eine solche Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger erfolgen. Oftmals redet man sich bei der Polizei „um Kopf und Kragen“ ohne dies zu bemerken. Grund dafür ist, dass Menschen dazu neigen sich zu rechtfertigen und der Kontakt mit Ermittlungsbehörden immer eine belastende und stressige Situation ist. Eine Einlassung kann im schlimmsten Fall wertvolle Verteidigungsstrategien zerstören. Durch einen umgehenden Kontakt zum Strafverteidiger kann dieser Akteneinsicht beantragen und die den Ermittlungsstand besser abschätzen. Erst dann wird im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs die Verteidigungsstrategie und eine mögliche Einlassung besprochen. ##### Polizeiliche Vorladung erhalten Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt. Sie haben zahlreiche Rechte als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und auch einige Pflichten. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren und sich nicht zu den Tatvorwürfen äußern. ##### Festnahme und Verhaftung Vorläufige Festnahmen und Verhaftungen sind unterschiedliche Maßnahmen. Eine Festnahme erfolgt oft durch die Polizei und ist die erste Handlung, wenn Jemand beispielsweise auf frischer Tat betroffen wird. Zudem gibt es zeitliche Grenze für die vorläufige Festnahme durch die Polizei. Einer Verhaftung muss dagegen ein Haftbefehl zugrunde liegen. Haftbefehle werden durch Richter erlassen. Auch bei der Untersuchungshaft gibt es zeitliche Grenzen. Diese sind aber deutlich länger als bei der vorläufigen Festnahme durch die Polizei. Was die vorläufige Festnahme durch die Polizei und eine Verhaftung gemeinsam haben, ist dass Ihre persönliche Freiheit auf dem Spiel steht. [Mehr erfahren](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/festnahme-und-verhaftung/) ##### Was ist, wenn ich tatsächlich unschuldig bin? Nicht selten hört man aus den Medien von Fällen, in denen Unschuldige zu Unrecht über Jahre im Gefängnis saßen. Außerdem gibt es zahlreiche Anklagen, die später mit einem Freispruch enden. All dies gäbe es nicht, wenn die Ermittlungsbehörden von selbst die Unschuld des [Beschuldigten ](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsanwalt-beim-vorwurf-des-schweren-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-%c2%a7-176c-stgb/)erkennen. Deshalb kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Staatsanwaltschaften die Unschuld von allein einsehen und das Verfahren einstellen. Hier ist die Hilfe durch einen Strafverteidiger unabdingbar. Aus diesen Gründen ist es auch und gerade für Unschuldige so wichtig zu schweigen. Unschuldige neigen besonders oft dazu sich zu äußern und zu rechtfertigen. Leider passiert es auch in diesen Fällen, dass sich der Beschuldigte unbemerkt um „Kopf und Kragen“ redet und einen Verdacht gegen sich, aus Sicht der Ermittlungsbehörden, verhärtet. Bewahren Sie Ruhe und besprechen Sie sich vorab mit einem Strafverteidiger. Ein Schweigen kann und darf niemals gegen Sie verwendet werden. Eine Äußerung hingegen schon, und zwar gegen Schuldige wie Unschuldige gleichermaßen. ##### Was kostet ein Anwalt im Strafrecht? Im Strafrecht gibt es keine „klassische“ Prozesskostenhilfe. Allenfalls die Erstberatung ist in vielen Bundesländern über die Beratungshilfescheine der Amtsgerichte abgedeckt. Das Ziel meiner Kanzlei ist es, dem Mandanten hochwertige rechtliche Beratung und Unterstützung zu bieten. Ich strebe danach, ihre Interessen bestmöglich zu vertreten und ihnen in allen rechtlichen Angelegenheiten effektive Lösungen anzubieten. Welche Kosten im Strafrecht auf Sie zukommen, lässt sich in einem unverbindlichen Erstgespräch erläutern. Optimale Strafverteidigung kann Vorstrafen verhindern und Freiheit erhalten. Insoweit können unvorhersehbare Kosten und Schäden erspart werden. Nicht selten gehen die Vorwürfe mit sozialen und beruflichen Rufschädigungen einher. Ein Vorwurf ist schnell gemacht, die Folgen können unabsehbar sein. Eine frühzeitige Mandatierung eines Anwalts für Strafrecht hilft, um gegebenenfalls eine drohende öffentliche Anklage zu verhindern. [Mehr erfahren](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/kosten-anwalt-fuer-strafrecht/) ##### In dubio pro reo? „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Diese Unschuldsvermutung ist Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit und besagt, dass das erkennende Gericht im Zweifel für den Anklagten zu entscheiden hat. Ganz so einfach ist es in der Praxis der Strafverteidigung meist nicht. Ein Gericht muss nicht jeden Zweifel an der Schuld des Angeklagten beseitigt haben. Vielmehr kann und wird das Gericht einen Schuldspruch fällen, wenn es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Für diese Überzeugungsbildung ist es ausreichend, dass das Gericht von der Schuld des Angeklagten insoweit überzeugt ist, als dass vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten wird. Eine absolute Gewissheit ist gerade nicht erforderlich. Wann dieser Grad an Gewissheit, der vernünftigen Zweifel Schweigen gebietet erreicht ist, ist nicht immer ganz einfach zu beurteilen und in einem gewissen Maß auch vom Tatrichter abhängig. Jedenfalls bedeutet diese Definition, dass eine professionelle Strafverteidigung sowohl für Schuldige als auch für Unschuldige von überragender Bedeutung ist. Denn ein Freispruch ist auch für Unschuldige kein „Selbstläufer“. Vor einer Anklageerhebung steht das Ermittlungsverfahren. Hier ist der obige Maßstab für die Ermittlungsbehörden wesentlich niedriger. Für die Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft ist ein hinreichender Tatverdacht ausreichend. Hinreichend ist ein Tatverdacht bereits dann, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Zusammengefasst droht eine Klage somit schon dann, wenn eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von 51 % besteht. Damit wird auch der Unschuldige nicht selten mit den Unannehmlichkeiten einer Anklageerhebung überzogen. Ziel der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren ist es, das beste Ergebnis zu erzielen und genau die Zweifel herauszuarbeiten, die dafürsprechen, dass die Unschuldsvermutung greift. Das optimale Ergebnis ist also die Einstellung innerhalb des Ermittlungsverfahrens. Dieses Ergebnis innerhalb des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, wird ohne Strafverteidigung wesentlich schwerer zu erreichen sein. ##### Muss ich als Beschuldigter aussagen? Nein! Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie auch keine Aussage machen. Sie haben im gesamten Verfahren stets ein Aussagverweigerungsrecht. Sie müssen sich zu den Straftatvorwürfen als Beschuldiger weder vor der Polizei noch einem Ermittlungsrichter oder der Staatsanwaltschaft äußern. Auch als Angeklagter innerhalb einer Gerichtsverhandlung haben Sie selbstverständlich das Recht zu den Straftatvorwürfen zu schweigen. ##### Muss ich einer polizeilichen Vorladung nachkommen? Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie keine Folge leisten. Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren. In der Regel wird dieser für Sie den Termin zur Vorladung absagen und sich erst einmal Akteneinsicht verschaffen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann der Stand der Ermittlung durch den Strafverteidiger besser eingeschätzt werden und eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Diese erfolgt frühestens nach der Akteneinsicht, Rücksprache und auch nur über den Strafverteidiger. Etwas anders ist die Situation bei einer Vorladung durch bzw. auf Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Hier ist der Beschuldigte verpflichtet zum Termin zu erscheinen. Allerdings haben Sie in diesen Fällen das Recht auf Hinzuziehung und Anwesenheit eines Rechtsanwaltes zur Strafverteidigung. Davon sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen. ##### Habe ich als Beschuldigter Pflichten? Als Beschuldigter sind Sie verpflichtet Angaben zu Ihren Personalien zu machen. Diese sind unter anderem die Wohnanschrift, Ihr Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Ferner müssen Sie einigen prozessualen Anordnungen Folge leisten, wie beispielsweise einer Ladung vor Gericht. Auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dürfen Sie als Beschuldigter nicht leisten, da dies eine Straftat nach § 113 StGB darstellen kann. Weitergehende Äußerungen als die Angaben zu Ihren Personalien sollten Sie nicht abgeben. Insbesondere sollten Sie zu den Straftatvorwürfen schweigen. Lassen Sie sich auch nicht in einen „Smalltalk“ mit der Polizei verwickeln. Als Beschuldigter stehen Ihnen die Ermittlungsbehörden nicht als „Freund und Helfer“ zur Seite.  ## **Anwalt für Kinderpornografie** Sie suchen einen **Rechtsanwalt** beim Vorwurf „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Inhalte“ gemäß § 184b StGB? Ich verteidige Sie beim Vorwurf der **Kinderpornografie**: #### diskret! #### vorurteilsfrei! #### kompetent! ### **Rechtsanwalt beim Vorwurf Kinderpornografie** Ein Vorwurf wegen **Kinderpornografie** ist existenzbedrohend! Als **Rechtsanwalt** und **Strafverteidiger** kenne ich die Besonderheiten innerhalb der **Verteidigung** beim Vorwurf der **Kinderpornografie**. Eine Verteidigung wegen „Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornografischer Inhalte“ braucht spezielle **Expertise** über den Tatbestand des **§ 184b StGB, der IT-Forensik** und den strafprozessualen Möglichkeiten innerhalb des **Sexualstrafrechts.** Bereits im **Ermittlungsverfahren** stehe ich Ihnen bei sensiblen Vorwürfen, wie **Kinderpornografie**, persönlich zur Seite und arbeite darauf hin, die Vorwürfe noch im **Ermittlungsverfahren** zu Fall zu bringen. Erfahren Sie mehr über die **Verteidigung** beim Vorwurf der **Kinderpornografie**: [Vorwurf Kinderpornografie](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/vorwurf-kinderpornografie/) ## Nehmen Sie Kontakt auf für eine Beratung Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung und Kompetenz im Strafrecht. Kontaktieren Sie uns für eine unverbindliche Beratung und erfahren Sie, wie wir Ihnen helfen können, Ihre Rechte zu schützen. [Jetzt kontaktieren](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/) ## Kontaktaufnahme Name Email Address Message Senden ##### Addresse Holtenauer Straße 3, 24103 Kiel ##### Email [info@anwalt-gotthardt.de](mailto:#) ##### Telefonnummer 0431 60839288 - [Folgen](https://www.instagram.com/kanzlei.gotthardt/ "Folge auf Instagram") --- ### [Rechtsanwalt Vorwurf Kinderpornografie § 184b StGB](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/vorwurf-kinderpornografie/) **Published:** März 14, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** [](https://anwalt-gotthardt.de/) --- ### [Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/vergewaltigung/) **Published:** April 15, 2025 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Content:** Strafverteidigung bei Vorwürfen wie **Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung**. ## **§ 177 StGB**: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung Eine zentrale Norm des Sexualstrafrechts bildet § 177 StGB. Sie ist Teil der Straftatbestände aus dem Abschnitt der Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung. Grundlage der Norm ist unter anderem die sog. „Nein-heißt-Nein-Lösung“, welche die sexuelle Selbstbestimmung gegen ungewollte Übergriffe schützen soll. Die Vorwürfe des **sexuellen Übergriffs**, der **sexuellen Nötigung** sowie der **Vergewaltigung** gehören zu den schwerwiegendsten Vorwürfen, da nicht nur hohe Haftstrafen drohen, sondern die private Reputation bereits beim bloßen Verdacht in Gefahr ist. Selbst im Falle eines Freispruchs lassen sich die bis dahin eingetretenen sozialen Schäden, die mit einem solchen Vorwurf und Prozess einhergehen, oft nicht mehr rückgängig machen. Umso wichtiger ist es, dass der Beschuldigte zu den Vorwürfen schweigt und umgehend einen Strafverteidiger kontaktiert. ## **Was ist ein sexueller Übergriff?** Des sexuellen Übergriffs gem. § 177 I StGB macht sich strafbar, wer gegen den erkennbaren Willen einer Person sexuelle Handlungen an dieser vornimmt oder vornehmen lässt oder diese Person zur Vornahme oder Duldung sexueller Handlungen an oder vor einem Dritten bestimmt. Es kommt damit entscheidend darauf an, ob eine sexuelle Handlung gegen den erkennbar entgegenstehenden Willen vorgenommen wird. ## **Was ist eine sexuelle Handlung im Sinne des § 177 StGB?** Was eine sexuelle Handlung im Sinne des § 177 StGB ist, ist nicht immer leicht zu beurteilen. Gemäß § 184h StGB sind sexuelle Handlungen nur solche, die im Hinblick auf das geschützte Rechtsgut von einiger Erheblichkeit sind. Sexuelle Handlungen müssen aus objektiver Sicht der Befriedung geschlechtlicher Bedürfnisse dienen. Ohne Belang ist hierfür die Vorstellung des Täters. Es ist allein entscheidend, ob die Handlung nach dem äußeren Erscheinungsbild für das Allgemeinverständnis einen Sexualbezug aufweist. Wann die Erheblichkeit der sexuellen Handlung erreicht ist, ist ebenfalls nicht eindeutig bestimmbar. Jedenfalls dann, wenn die Handlung eine sozial nicht mehr hinnehmbare Beeinträchtigung darstellt, ist diese erheblich im Sinne des § 184h StGB. Es werden insoweit neutrale, objektiv sexualbezogene und ambivalente Handlungen unterschieden. Gerade bei „Grenzfällen“ ist die Hinzuziehung eines Strafverteidigers unabdingbar, möchte der Beschuldigte wieder aus dem Fokus der Ermittlungen gelangen. Von allein nehmen die Strafverfolgungsbehörden in den seltensten Fällen Abstand vom Vorwurf eines sexuellen Übergriffs. ## **Erkennbar entgegenstehender Wille** Entscheidendes Kriterium ist oftmals die Erkennbarkeit eines entgegenstehenden Willens. Beim Vorwurf des sexuellen Übergriffs ist dies nicht immer leicht zu beurteilen. Denn ob ein entgegenstehender Wille für den Täter erkennbar war oder nicht, wird aus Sicht eines objektiven Dritten beurteilt. Demnach ist ein entgegenstehender Wille erkennbar, wenn das Opfer ihn zum Zeitpunkt der Tat ausdrücklich oder konkludent zum Ausdruck bringt. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn das Opfer weint oder weggeht. ## **Was ist eine sexuelle Nötigung?** Eine sexuelle Nötigung liegt vor, wenn der Täter eine sexuelle Handlung vornimmt und dem Opfer entweder tatsächlich mit einem empfindlichen Übel droht (§ 177 II Nr. 5 StGB), gegenüber dem Opfer Gewalt anwendet, dem Opfer mit gegenwärtiger Gefahr für Leib und Leben droht oder eine schutzlose Lage ausnutzt, in welcher das Opfer der Einwirkung des Täters schutzlos ausgeliefert ist (§ 177 V StGB). Bei § 177 V StGB handelt es sich dabei um ein Verbrechen, da der Strafrahmen bei mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe beginnt. ## **Was ist eine Vergewaltigung?** Die Vergewaltigung ist ein besonders schwerer Fall des § 177 StGB und liegt gemäß § 177 VI StGB in der Regel vor, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelle Handlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonders erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung). Entscheidend ist damit das Eindringen in den Körper des Opfers. Damit ist nicht allein der erkennbar ungewollte Geschlechtsverkehr strafbar, sondern auch der Oralverkehr. Eine Besonderheit stellt auch das sogenannte „Stealthing“ dar. Dies beschreibt das heimliche Entfernen des Kondoms beim Geschlechtsakt und ist nach der Rechtsprechung strafbar. ## **Welche Strafe droht bei einem sexuellen Übergriff?** Für einen sexuellen Übergriff droht eine Freiheitsstrafe von 6 Monaten bis zu fünf Jahren. Anders sieht es aus, wenn eine sexuelle Nötigung gemäß § 177 V StGB vorliegt. Hier beträgt die Mindestfreiheitsstrafe ein Jahr. ## **Welche Strafe droht bei Vergewaltigung?** Die Mindestfreiheitsstrafe für die Vergewaltigung gemäß § 177 VI Nr. 1 StGB beträgt zwei Jahre Freiheitsstrafe. ## **Verteidigung beim Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht** Häufig liegt beim Vorwurf eines Sexualdelikts eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vor. Dies führt nicht dazu, dass der Beschuldigte automatisch freigesprochen wird. Denn die, wenn auch einzige, Aussage des vermeintlichen Opfers stellt ein Beweismittel dar. Der Zeugenbeweis einer solchen einzigen, belastenden Aussage bedarf einer genauen und kritischen Würdigung durch das Gerichts. Auch die Ermittlungsbehörden haben diese Kriterien grundsätzlich anzuwenden, geben in der Praxis jedoch oftmals einen sogenannten „Opferkredit“. Von allein werden die Ermittlungsbehörden daher oftmals keinen Abstand von den Beschuldigungen nehmen. Mittels einer ausführlichen Schutzschrift des Strafverteidigers gelingt es aber häufig die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Das Wichtigste ist, dass der Beschuldigte schweigt und zunächst einen Strafverteidiger konsultiert. Ein Schweigen kann niemals zu seinen Lasten gewertet werden, eine Aussage kann dagegen wichtige Verteidigungsstrategien zu Nichte machen. ## **Anwalt für sexuellen Übergriff, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung** Wenn Sie Beschuldigter eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung sind, sollten Sie frühestmöglich einen [Anwalt für Sexualstrafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsanwalt-fuer-sexualstrafrecht-in-der-naehe/ "Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in der Nähe ") kontaktieren. Ein Vorwurf aus diesem Bereich ist schnell gemacht, der nicht nur eine drohende Freiheitsstrafe zur Folge haben kann, sondern auch ungeahnte Risiken für das Privat- und Berufsleben nach sich zieht. Egal ob schuldig oder unschuldig, ich berate, verteidige und unterstütze Sie vorurteilsfrei und diskret bei jedem Vorwurf aus dem Sexualstrafrecht. Als Anwalt bei sexuellen Übergriffen, sexueller Nötigung sowie Vergewaltigung bin ich in Kiel, Schleswig-Holstein, Hamburg und bundesweit tätig. Haben Sie eine Vorladung als Beschuldigter eines sexuellen Übergriffs, einer sexuellen Nötigung oder Vergewaltigung erhalten? Dann nehmen Sie umgehend Kontakt auf. --- ### [Sexualstrafrecht - Anklage vermeiden, Freiheit erhalten!](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht-2/) **Published:** April 16, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** ## Die Komplexität im Sexualstrafrecht Das Sexualstrafrecht gehört zu den anspruchsvollsten Bereichen des Strafrechts und erfordert eine Kombination aus juristischer Präzision und psychologischem Verständnis. Die Vorwürfe sind breit gefächert und umfassen unter anderem die Vorwürfe der Vergewaltigung, Besitz kinderpornografischen Materials, sexuelle Nötigung, sexueller Übergriff, sexuelle Belästigung und Kindesmissbrauch. ## Ernstzunehmende Vorwürfe Für die Beschuldigten steht viel auf dem Spiel. Der Vorwurf eines Sexualdeliktes ist ein sehr ernstzunehmender Vorwurf und geht nicht nur mit einem Ermittlungsverfahren, einer etwaigen öffentlichen Anklage und einer drohenden Freiheitsstrafe einher. Oft sind die Beschuldigten bereits im Ermittlungsverfahren einer Vorverurteilung und gesellschaftlichen Ausgrenzung ausgesetzt. Der Vorwurf eines Sexualdelikts ist schnell gemacht und für die Beschuldigten nicht selten der Beginn eines beruflichen und sozialen Ruins. Falschbezichtigungen im Sexualstrafrecht sind keine Seltenheit, weshalb oftmals völlig Unschuldige mit schwersten Vorwürfen konfrontiert sind. Überhaupt spielen Aussagen im Sexualstrafrecht häufig eine wesentliche Rolle. Dies gilt insbesondere für den Vorwurf der Vergewaltigung. Deshalb ist im Sexualstrafrecht die sogenannte Aussagemotivation genau zu untersuchen. Gerade bei der bewussten Falschaussage, also der bewussten Lüge und Falschbezichtigung, ist der Auslöser dieser nicht selten ein Racheakt. Das können so banale Auslöser sein, wie die Enttäuschung über den Verlauf eines Dates oder ein “abblitzen lassen”. Aber auch der “Rosenkrieg” nach langjährigen Beziehungen oder der Streit um das Sorgerecht der Kinder endet nicht selten mit dem Vorwurf eines Sexualdelikts. Der Anzeigenerstatterin ist die Tragweite der Vorwürfe meist gar nicht bewusst. Ist ein solcher Vorwurf erst einmal ausgesprochen, setzen sich die “Mühlen der Justiz” in Bewegung. Die Staatsanwaltschaft wird ein Ermittlungsverfahren einleiten und der Anzeigenerstatterin oftmals einen “Opferkredit” geben. Das bedeutet, dass die Ermittlungsbehörden von der Wahrheit der belastenden Aussage ausgehen. Deshalb benötigt auch der zu Unrecht Beschuldigte bereits im Ermittlungsverfahren dringend die Hilfe eines Strafverteidigers, der im Sexualstrafrecht tätig ist. Von allein werden sich die Ermittlungsbehörden in den seltensten Fällen von der Unschuld überzeugen lassen. Zudem ist das Wichtigste, dass der Beschuldigte zu den Vorwürfen schweigt. Andernfalls wird unbemerkt wertvolle Verteidigungsstrategie zerstört. Die belastende und stressige Situation einer öffentlichen Anklage zu vermeiden, ist Aufgabe der Strafverteidigung. ## Aussage-gegen-Aussage im Sexualstrafrecht Innerhalb des Sexualstrafrechts kommt es besonders häufig zu sogenannten Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen. Vor allem beim Vorwurf der Vergewaltigung ist dies der Regelfall. Das bedeutet, dass neben der belastenden Aussage der Anzeigenerstatterin keine weiteren Beweismittel der angeblichen Tat zur Verfügung stehen. Auch das Vorliegen eines DNA-Gutachtens im Rahmen eines Vergewaltigungsvorwurfes ändert daran nichts. In vielen Ermittlungsakten finden sich DNA-Gutachten, welche den Nachweis von Spermaspuren erbringen und so den Geschlechtsverkehr nachweisen sollen. Gleichwohl kann immer noch eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation vorliegen. Denn bei Vergewaltigungsvorwürfen geht es nicht um die Frage, ob ein Geschlechtsverkehr stattfand, sondern nur darum, ob dieser unfreiwillig erfolgte. Für dieses Kerngeschehen steht in den meisten Fällen einzig die belastende Aussage zur Verfügung. Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt also immer dann vor, wenn sich zwei konträre Aussagen gegenüberstehen und es keine weiteren unmittelbaren Zeugen gibt. Eine Aussage-gegen-Aussage-Konstellation liegt aber auch vor, wenn der Beschuldigte die Vorwürfe pauschal bestreitet oder gänzlich schweigt. Letzteres ist für die Verteidigung die beste Situation. Es ist dringend davon abzuraten eine Aussage zu tätigen. Erst recht nicht ohne vorherige Rücksprache und Akteneinsicht durch einen Strafverteidiger. Jede Äußerung des Beschuldigten wird Eingang in die Ermittlungsakte finden und kann bewertet und gewürdigt werden. Ein Schweigen wird dagegen niemals einen Nachteil für den Beschuldigten bringen, da es nicht gegen ihn verwendet werden darf. Schweigt der Beschuldigte ist dies einem Bestreiten gleichzusetzen und den Ermittlungsbehörden bleibt einzig die Aussage der Anzeigenerstatterin. Dies ist die optimale Situation für eine Verteidigungsstrategie. ### Unschuldsvermutung **bei Aussage-gegen-Aussage** Oft hört man dass wegen der Unschuldsvermutung bei Aussage-gegen-Aussage gar keine Verurteilung stattfinden könne und das Verfahren automatisch einzustellen bzw. der Beschuldigte zwingend freizusprechen sei. Das ist leider nicht der Fall und ein Irrtum. Gerade bei Vergewaltigungsprozessen liegt oftmals nur die Aussage der Belastungszeugin vor. Diese Prozesse enden nicht selten mit hohen Freiheitsstrafen. Grund dafür ist, dass das Gericht die Aussage zu bewerten hat. Hält das Gericht die Aussage für glaubhaft, bildet es hieraus die Überzeugung für eine Verurteilung und verhängt eine hohe Freiheitsstrafe. Verurteilungen sind also aufgrund nur einer einzigen Aussage möglich und finden auch regelmäßig statt. Die Unschuldsvermutung -entgegen landläufiger Meinungen- führt bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen also nicht dazu, dass es zu keiner Verurteilung kommt. ### Aussagepsychologie und ihre Bedeutung Psychologische Gutachten und die Analyse von Aussagen spielen in solchen Verfahren eine zentrale Rolle. Mithilfe der Aussagepsychologie werden Aussagen auf sogenannte Realkennzeichen untersucht – Merkmale, die darauf hinweisen, dass eine Aussage auf einem tatsächlichen Erlebnis basiert. Gleichzeitig werden mögliche Fehlerquellen, etwa durch Suggestion oder unbewusste Verzerrungen, analysiert. Auch die Unterscheidung zwischen bewussten und unbewussten Falschaussagen kann entscheidend sein, um die Glaubhaftigkeit von Aussagen zu bewerten. Inhaltsanalyse sowie die genaue Untersuchung der Aussagegenese, die Fehlerquellenanalyse und die Bewertung der Aussagemotivation sind nach den Vorgaben des Bundesgerichtshof zwingend zu beachten. Denn in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen erfolgt eine Verurteilung einzig aufgrund einer belastenden Aussage. Diese Grundsätze stammen aus der Aussagepsychologie. Gerichte nehmen in vielen Fällen jedoch nicht die Hilfe von Aussagepsychologen in Anspruch, sondern entscheiden aus eigener Sachkunde heraus. Deshalb ist es wichtig, dass ein Strafverteidiger beauftragt wird, der sich mit dieser Materie auskennt. Ob und inwieweit es sinnvoll ist, einen Aussagepsychologen zu beauftragen, wird ein [erfahrener Strafverteidiger ](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsanwalt-fuer-sexualstrafrecht-in-der-naehe/ "Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht in der Nähe ")für Sexualstraftaten beurteilen können. Diesem Vorgehen liegt nach den Maßstäben des Bundesgerichtshofs die Rechtsprechung zur sogenannten “Null-Hypothese” zugrunde. Vereinfacht gesagt geht man im Rahmen der Null-Hypothese zunächst davon aus, die Aussage der Anzeigenerstatterin sei unwahr. Die Aussage ist dabei so lange zu negieren, bis eine Negation mit den gesammelten Fakten nicht mehr vereinbar ist. Dabei sind die obigen aussagepsychologisch anerkannten Maßstäbe anzuwenden und weitere Hypothesen zu bilden. Die Unwahrheit der Belastungsaussage ist also nach den Maßstäben der Rechtsprechung zur “Null-Hypothese” positiv zu widerlegen. ## Schweigerecht als Verteidigungsstrategie Das wichtigste Verteidigungselement in solchen Verfahren ist das Schweigerecht. Erfahrene Strafverteidiger für Sexualstraftaten raten den Beschuldigten dringend, zu den Tatvorwürfen zu schweigen. Erst nach Akteneinsicht durch den Strafverteidiger kann eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden und eine etwaige Einlassung des Beschuldigten über den Strafverteidiger besprochen werden. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen wird es in den weit überwiegenden Fällen Sinn machen, dass der Beschuldigte weiterhin schweigt. Hier ist das Schweigerecht die wertvollste Verteidigungsstrategie und die beste Grundlage für die Arbeit der Strafverteidigung. Gerade bei Vergewaltigungs- und Kindesmissbrauchsvorwürfen liegt oftmals allein die belastende Aussage vor. Hier gilt es, diese unter Beachtung der obigen hohen Maßstäbe zu bewerten. Für die Überzeugungsbildung des Gerichts, die Aussage sei wahr, gelten sehr hohe Hürden. Aufgabe der Strafverteidigung ist es, diese Aussagen kritisch zu untersuchen und auf Widersprüche hinzuweisen. Bei Vorliegen einer belastenden Aussage denken viele Menschen, dass es Sinn macht eine “Gegenaussage” zu tätigen. Auch das ist ein Irrtum. Der Grund dafür liegt darin, dass Menschen dazu neigen, sich zu rechtfertigen. Dieses Vorgehen ist im Rahmen von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sogar äußerst gefährlich. Denn sobald die Ermittlungsbehörden oder das Gericht eine Äußerung des Beschuldigten haben, können und werden sie diese bewerten. Oftmals kommen diese dann zu dem Schluss, die Aussage des Beschuldigten sei eine reine Schutzbehauptung und bewerten diese als unglaubhaft. Das passiert ebenso bei Unschuldigen, weil Ermittlungsbehörden und Gerichte den Anzeigenerstattern nicht selten einen “Opferkredit” geben und von der Glaubhaftigkeit der Aussage der Anzeigenerstatterin ausgehen. Mit einer Aussage kann sich der Beschuldigte also schnell und oft auch unbemerkt “um Kopf und Kragen” reden. Ein Schweigen hingegen führt niemals zu einem Nachteil für ihn. In Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sollte der Beschuldigte deshalb nur seinen Verteidiger reden lassen. ## Frühzeitige Unterstützung im Sexualstrafrecht Im Sexualstrafrecht ist es entscheidend, frühzeitig rechtliche Unterstützung zu suchen. Dies gilt insbesondere im Ermittlungsverfahren, um strategische Fehler zu vermeiden und die Verteidigung bestmöglich durchzuführen. Mit einem fundierten Ansatz, der psychologische und juristische Expertise vereint, kann eine belastende, öffentliche Anklage verhindert werden. Voraussetzung hierfür ist, dass frühzeitig ein Strafverteidiger kontaktiert wird, der sich mit der Verteidigung im Sexualstrafrecht und der Materie der Aussagepsychologie auskennt. Keinesfalls sollte man sich darauf verlassen, dass die Ermittlungsbehörden von allein erkennen, dass ein Verfahren eingestellt werden soll. Die Materie des Sexualstrafrechts ist komplex und geht seitens der Ermittlungsbehörden nicht selten mit dem beschriebenen “Opferkredit” einher. Ziel der Strafverteidigung ist es, bereits im Ermittlungsverfahren umfangreich tätig zu werden und eine öffentliche Anklage zu vermeiden. --- ### [Datenschutzerklärung](https://anwalt-gotthardt.de/datenschutzerklarung/) **Published:** September 13, 2026 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Content:** ## 1) Einleitung und Kontaktdaten des Verantwortlichen **1.1** Wir freuen uns, dass Sie unsere Website besuchen, und bedanken uns für Ihr Interesse. Im Folgenden informieren wir Sie über den Umgang mit Ihren personenbezogenen Daten bei der Nutzung unserer Website. Personenbezogene Daten sind hierbei alle Daten, mit denen Sie persönlich identifiziert werden können. **1.2** Verantwortlicher für die Datenverarbeitung auf dieser Website im Sinne der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ist Christian Gotthardt, Gotthardt Strafverteidigung | Rechtsanwalt, Holtenauer Straße 3, 24103 Kiel, Deutschland, Tel.: 043160839288, E-Mail: info@anwalt-gotthardt.de. Der für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten Verantwortliche ist diejenige natürliche oder juristische Person, die allein oder gemeinsam mit anderen über die Zwecke und Mittel der Verarbeitung von personenbezogenen Daten entscheidet. ## 2) Datenerfassung beim Besuch unserer Website **2.1** Bei der bloß informatorischen Nutzung unserer Website, also wenn Sie sich nicht registrieren oder uns anderweitig Informationen übermitteln, erheben wir nur solche Daten, die Ihr Browser an den Seitenserver übermittelt (sog. „Server-Logfiles“). Wenn Sie unsere Website aufrufen, erheben wir die folgenden Daten, die für uns technisch erforderlich sind, um Ihnen die Website anzuzeigen: - Unsere besuchte Website - Datum und Uhrzeit zum Zeitpunkt des Zugriffes - Menge der gesendeten Daten in Byte - Quelle/Verweis, von welchem Sie auf die Seite gelangten - Verwendeter Browser - Verwendetes Betriebssystem - Verwendete IP-Adresse (ggf.: in anonymisierter Form) Die Verarbeitung erfolgt gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website. Eine Weitergabe oder anderweitige Verwendung der Daten findet nicht statt. Wir behalten uns allerdings vor, die Server-Logfiles nachträglich zu überprüfen, sollten konkrete Anhaltspunkte auf eine rechtswidrige Nutzung hinweisen. **2.2** Diese Website nutzt aus Sicherheitsgründen und zum Schutz der Übertragung personenbezogener Daten und anderer vertraulicher Inhalte (z.B. Bestellungen oder Anfragen an den Verantwortlichen) eine SSL-bzw. TLS-Verschlüsselung. Sie können eine verschlüsselte Verbindung an der Zeichenfolge „https://“ und dem Schloss-Symbol in Ihrer Browserzeile erkennen. ## 3) Hosting & Content-Delivery-Network **3.1** Für das Hosting unserer Website und die Darstellung der Seiteninhalte nutzen wir einen Anbieter, der seine Leistungen selbst oder durch ausgewählte Sub-Unternehmer ausschließlich auf Servern innerhalb der Europäischen Union erbringt. Sämtliche auf unserer Website erhobenen Daten werden auf diesen Servern verarbeitet, sofern nicht im Nachstehenden für spezifische Datenverarbeitungen abweichende Datenempfänger genannt sind. Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. **3.2** Cloudflare Wir nutzen ein Content Delivery Network des folgenden Anbieters: Cloudflare Inc., 101 Townsend St. San Francisco, CA 94107, USA Dieser Dienst ermöglicht uns, große Mediendateien wie Grafiken, Seiteninhalte oder Skripte über ein Netz regional verteilter Server schneller auszuliefern. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. **3.3** IONOS Wir nutzen ein Content Delivery Network des folgenden Anbieters: 1&1 IONOS Internet SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland Dieser Dienst ermöglicht uns, große Mediendateien wie Grafiken, Seiteninhalte oder Skripte über ein Netz regional verteilter Server schneller auszuliefern. Die Verarbeitung erfolgt zur Wahrung unseres berechtigten Interesses an der Verbesserung der Stabilität und Funktionalität unserer Website gem. Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. ## 4) Cookies Um den Besuch unserer Website attraktiv zu gestalten und die Nutzung bestimmter Funktionen zu ermöglichen, verwenden wir Cookies, also kleine Textdateien, die auf Ihrem Endgerät abgelegt werden. Teilweise werden diese Cookies nach Schließen des Browsers automatisch wieder gelöscht (sog. „Session-Cookies“), teilweise verbleiben diese Cookies länger auf Ihrem Endgerät und ermöglichen das Speichern von Seiteneinstellungen (sog. „persistente Cookies“). Im letzteren Fall können Sie die Speicherdauer der Übersicht zu den Cookie-Einstellungen Ihres Webbrowsers entnehmen. Sofern durch einzelne von uns eingesetzte Cookies auch personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO entweder zur Durchführung des Vertrages, gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO im Falle einer erteilten Einwilligung oder gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zur Wahrung unserer berechtigten Interessen an der bestmöglichen Funktionalität der Website sowie einer kundenfreundlichen und effektiven Ausgestaltung des Seitenbesuchs. Sie können Ihren Browser so einstellen, dass Sie über das Setzen von Cookies informiert werden und einzeln über deren Annahme entscheiden oder die Annahme von Cookies für bestimmte Fälle oder generell ausschließen können. Bitte beachten Sie, dass bei Nichtannahme von Cookies die Funktionalität unserer Website eingeschränkt sein kann. ## 5) Kontaktaufnahme Im Rahmen der Kontaktaufnahme mit uns (z.B. per Kontaktformular oder E-Mail) werden personenbezogene Daten erhoben. Welche Daten im Falle der Nutzung eines Kontaktformulars erhoben werden, ist aus dem jeweiligen Kontaktformular ersichtlich. Diese Daten werden ausschließlich zum Zweck der Beantwortung Ihres Anliegens bzw. für die Kontaktaufnahme und die damit verbundene technische Administration gespeichert und verwendet. Rechtsgrundlage für die Verarbeitung dieser Daten ist unser berechtigtes Interesse an der Beantwortung Ihres Anliegens gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Zielt Ihre Kontaktierung auf den Abschluss eines Vertrages ab, so ist zusätzliche Rechtsgrundlage für die Verarbeitung Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden nach abschließender Bearbeitung Ihrer Anfrage gelöscht. Dies ist der Fall, wenn sich aus den Umständen entnehmen lässt, dass der betroffene Sachverhalt abschließend geklärt ist und sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. ## 6) Online-Marketing Google AdSense Diese Website benutzt Google AdSense, einen Webanzeigendienst Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google"). Google AdSense verwendet sog. Cookies, also Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglichen. Darüber hinaus verwendet Google AdSense zur Sammlung von Informationen auch sog. "Web-Beacons" (kleine unsichtbare Grafiken), durch deren Verwendung einfache Aktionen wie der Besucherverkehr auf der Website aufgezeichnet, gesammelt und ausgewertet werden können. Die durch das Cookie und/ oder Web-Beacon erzeugten Informationen (einschließlich Ihrer IP-Adresse) über Ihre Benutzung dieser Website werden in der Regel an einen Server von Google übertragen und dort gespeichert. Hierbei kann es auch zu einer Übermittlung an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Google benutzt die so erhaltenen Informationen, um eine Auswertung Ihres Nutzungsverhaltens im Hinblick auf die AdSense-Anzeigen durchzuführen. Die im Rahmen von Google AdSense von Ihrem Browser übermittelte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die von Google erhobenen Informationen werden unter Umständen an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben ist und/ oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Alle oben beschriebenen Verarbeitungen, insbesondere Auslesen von Informationen auf dem verwendeten Endgerät über Cookies und/oder Web-Beacons, werden nur dann vollzogen, wenn Sie uns gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Ohne diese Einwilligungserteilung unterbleibt der Einsatz von Google AdSense während Ihres Seitenbesuchs. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie diesen Dienst in dem auf der Webseite bereitgestellten „Cookie-Consent-Tool“ deaktivieren. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen von Google sind hier einsehbar: und ## 7) Webanalysedienste **7.1** Google (Universal) Analytics Diese Website benutzt Google (Universal) Analytics, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google"), der eine Analyse Ihrer Benutzung unserer Website ermöglicht. Standardmäßig werden beim Besuch der Website durch Google (Universal) Analytics Cookies gesetzt, die als kleine Textbausteine auf Ihrem Endgerät abgelegt werden und bestimmte Informationen erheben. Zum Umfang dieser Informationen gehört auch Ihre IP-Adresse, die allerdings von Google um die letzten Ziffern gekürzt wird, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen. Die Informationen werden an Server von Google übertragen und dort weiterverarbeitet. Dabei sind auch Übermittlungen an Google LLC mit Sitz in den USA möglich. Google nutzt die erhobenen Informationen in unserem Auftrag, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, Reports über die Websiteaktivitäten für uns zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte und gekürzte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die im Rahmen der Nutzung von Google (Universal) Analytics erhobenen Daten werden für die Dauer von zwei Monaten gespeichert und anschließend gelöscht. Alle vorstehend beschriebenen Verarbeitungen, insbesondere das Setzen von Cookies auf dem verwendeten Endgerät, erfolgen nur, wenn Sie uns hierfür Ihre ausdrückliche Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt haben. Ohne Ihre Einwilligung unterbleibt der Einsatz von Google (Universal) Analytics während Ihres Seitenbesuchs. Sie können Ihre erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, deaktivieren Sie bitte diesen Dienst über das auf der Website bereitgestellte „Cookie-Consent-Tool“. Wir haben mit Google einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. Weitere rechtliche Hinweise zu Google (Universal) Analytics finden Sie unter , [https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de](https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de) und unter Demografische Merkmale Google (Universal) Analytics nutzt die spezielle Funktion „demografische Merkmale“ und kann darüber Statistiken erstellen, die Aussagen über das Alter, Geschlecht und Interessen von Seitenbesuchern treffen. Dies geschieht durch die Analyse von Werbung und Informationen von Drittanbietern. Dadurch können Zielgruppen für Marketingaktivitäten identifiziert werden. Die gesammelten Daten können jedoch keiner bestimmten Person zugeordnet werden und werden nach einer Speicherung für die Dauer von zwei Monaten gelöscht. Google Signals Als Erweiterung zu Google (Universal) Analytics kann auf dieser Website Google Signals verwendet werden, um geräteübergreifende Berichte erstellen zu lassen. Wenn Sie personalisierte Anzeigen aktiviert haben und Ihre Geräte mit Ihrem Google-Konto verknüpft haben, kann Google vorbehaltlich Ihrer Einwilligung zur Nutzung von Google Analytics gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Ihr Nutzungsverhalten geräteübergreifend analysieren und Datenbankmodelle, unter anderem zu geräteübergreifenden Conversions, erstellen. Wir erhalten keine personenbezogenen Daten von Google, sondern nur Statistiken. Wenn Sie die geräteübergreifende Analyse stoppen möchten, können Sie die Funktion "Personalisierte Werbung" in den Einstellungen Ihres Google-Kontos deaktivieren. Folgen Sie dazu den Anweisungen auf dieser Seite: Weitere Informationen zu Google Signals finden Sie unter folgendem Link: UserIDs Als Erweiterung zu Google (Universal) Analytics kann auf dieser Website die Funktion "UserIDs" verwendet werden. Wenn Sie in die Nutzung von Google (Universal) Analytics gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt, ein Konto auf dieser Website eingerichtet haben und sich auf verschiedenen Geräten mit diesem Konto anmelden, können Ihre Aktivitäten, darunter auch Conversions, geräteübergreifend analysiert werden. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. **7.2** Google Analytics 4 Diese Website benutzt Google Analytics 4, einen Webanalysedienst der Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland ("Google"), der eine Analyse Ihrer Benutzung unserer Website ermöglicht. Standardmäßig werden beim Besuch der Website durch Google Analytics 4 Cookies gesetzt, die als kleine Textbausteine auf Ihrem Endgerät abgelegt werden und bestimmte Informationen erheben. Zum Umfang dieser Informationen gehört auch Ihre IP-Adresse, die allerdings von Google um die letzten Ziffern gekürzt wird, um eine direkte Personenbeziehbarkeit auszuschließen. Die Informationen werden an Server von Google übertragen und dort weiterverarbeitet. Dabei sind auch Übermittlungen an Google LLC mit Sitz in den USA möglich. Google nutzt die erhobenen Informationen in unserem Auftrag, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, Reports über die Websiteaktivitäten für uns zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Die im Rahmen von Google Analytics von Ihrem Browser übermittelte und gekürzte IP-Adresse wird nicht mit anderen Daten von Google zusammengeführt. Die im Rahmen der Nutzung von Google Analytics 4 erhobenen Daten werden für die Dauer von zwei Monaten gespeichert und anschließend gelöscht. Alle vorstehend beschriebenen Verarbeitungen, insbesondere das Setzen von Cookies auf dem verwendeten Endgerät, erfolgen nur, wenn Sie uns hierfür Ihre ausdrückliche Einwilligung gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO erteilt haben. Ohne Ihre Einwilligung unterbleibt der Einsatz von Google Analytics 4 während Ihres Seitenbesuchs. Sie können Ihre erteilte Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft jederzeit widerrufen. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, deaktivieren Sie bitte diesen Dienst über das auf der Website bereitgestellte „Cookie-Consent-Tool“. Wir haben mit Google einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. Weitere rechtliche Hinweise zu Google Analytics 4 finden Sie unter , [https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de](https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de) und unter Demografische Merkmale Google Analytics 4 nutzt die spezielle Funktion „demografische Merkmale“ und kann darüber Statistiken erstellen, die Aussagen über das Alter, Geschlecht und Interessen von Seitenbesuchern treffen. Dies geschieht durch die Analyse von Werbung und Informationen von Drittanbietern. Dadurch können Zielgruppen für Marketingaktivitäten identifiziert werden. Die gesammelten Daten können jedoch keiner bestimmten Person zugeordnet werden und werden nach einer Speicherung für die Dauer von zwei Monaten gelöscht. Google Signals Als Erweiterung zu Google Analytics 4 kann auf dieser Website Google Signals verwendet werden, um geräteübergreifende Berichte erstellen zu lassen. Wenn Sie personalisierte Anzeigen aktiviert haben und Ihre Geräte mit Ihrem Google-Konto verknüpft haben, kann Google vorbehaltlich Ihrer Einwilligung zur Nutzung von Google Analytics gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Ihr Nutzungsverhalten geräteübergreifend analysieren und Datenbankmodelle, unter anderem zu geräteübergreifenden Conversions, erstellen. Wir erhalten keine personenbezogenen Daten von Google, sondern nur Statistiken. Wenn Sie die geräteübergreifende Analyse stoppen möchten, können Sie die Funktion "Personalisierte Werbung" in den Einstellungen Ihres Google-Kontos deaktivieren. Folgen Sie dazu den Anweisungen auf dieser Seite: Weitere Informationen zu Google Signals finden Sie unter folgendem Link: UserIDs Als Erweiterung zu Google Analytics 4 kann auf dieser Website die Funktion "UserIDs" verwendet werden. Wenn Sie in die Nutzung von Google Analytics 4 gem. Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eingewilligt, ein Konto auf dieser Website eingerichtet haben und sich auf verschiedenen Geräten mit diesem Konto anmelden, können Ihre Aktivitäten, darunter auch Conversions, geräteübergreifend analysiert werden. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. **7.3** Cloudflare Web Analytics Diese Website nutzt den Webanalysedienst des folgenden Anbieters: Cloudflare, Inc., 101 Townsend St. San Francisco, CA 94107, USA Zum Schutz der Seitenbesucher verwendet der Anbieter eine pseudonymisierte Besucherkennung, um verschiedene Analysen der Seitennutzung innerhalb eines kurzen Zeitfensters von maximal 24 Stunden zu ermöglichen. Diese Besucherkennung ist ein zufällig generierter, zeitlich begrenzter Hash-Wert, der auf Grundlage einer reduzierten Menge technischer Attribute erstellt wird. Dazu zählen insbesondere der User-Agent (Informationen zu Browser und Betriebssystem) sowie die anonymisierte IP-Adresse, die ausschließlich für die Dauer der Analyse verarbeitet und anschließend verworfen wird. Sofern im Einzelfall doch personenbezogene Daten verarbeitet werden, erfolgt die Verarbeitung auf Basis unseres berechtigten Interesses an der statistischen Auswertung des Nutzungsverhaltens zu Optimierungszwecken gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Sie können der Datenerhebung und -speicherung Ihrer Besucherdaten für die Zukunft in diesem Fall dauerhaft durch Mitteilung an uns widersprechen. Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. **7.4** Google Tag Manager Diese Website nutzt den „Google Tag Manager“, einen Dienst des folgenden Anbieters: Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland (nachfolgend: „Google“). Der Google Tag Manager bietet eine technische Grundlage dafür, diverse Webanwendungen, darunter auch Tracking- und Analysedienste, zu bündeln und über eine einheitliche Benutzeroberfläche kalibrieren, steuern und an Bedingungen knüpfen zu können. Der Google Tag Manager selbst speichert keine Informationen auf Nutzerendgeräten oder liest diese aus. Auch nimmt der Dienst keine eigenständigen Datenanalysen vor. Allerdings wird durch den Google Tag Manager bei Seitenaufruf Ihre IP-Adresse an Google übertragen und dort gegebenenfalls gespeichert. Auch eine Übermittlung an Server von Google LLC. In den USA ist möglich. Diese Verarbeitung wird nur dann vollzogen, wenn Sie uns gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Ohne diese Einwilligungserteilung unterbleibt der Einsatz von Google Tag Manager während Ihres Seitenbesuchs. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, deaktivieren Sie diesen Dienst bitte in dem auf der Webseite bereitgestellten „Cookie-Consent-Tool“. Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. Weitere rechtliche Hinweise zu Google Tag Manager finden Sie unter und [https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de](https://policies.google.com/privacy?hl=de&gl=de) **7.5** IONOS WebAnalytics Diese Website nutzt den Webanalysedienst des folgenden Anbieters: IONOS SE, Elgendorfer Str. 57, 56410 Montabaur, Deutschland Mithilfe von Cookies und/oder vergleichbaren Technologien (Tracking-Pixel, Web-Beacons, Algorithmen zum Auslesen von Endgeräte- und Browserinformationen) erhebt und speichert der Dienst pseudonymisierte Besucherdaten, darunter Informationen des verwendeten Endgeräts wie die IP-Adresse und Browserinformationen, um sie für statistische Analysen des Nutzungsverhaltens auf unserer Website auszuwerten und pseudonymisierte Nutzungsprofile zu erstellen. Unter anderem ist so die Auswertung von Bewegungsmustern (sog. Heatmaps) möglich, welche die Dauer von Seitenbesuchen sowie Interaktionen mit Seiteninhalten (z. B. Texteingaben, Scrollen, Klicks und Mouse-Overs) aufzeigen. Die Pseudonymisierung schließt eine direkte Personenbeziehbarkeit grundsätzlich aus. Eine Zusammenführung mit auf andere Weise erhobenen Klardaten zu Ihrer Person findet nicht statt. Alle oben beschriebenen Verarbeitungen, insbesondere das Auslesen oder Speichern von Informationen auf dem verwendeten Endgerät, werden nur dann vollzogen, wenn Sie uns gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie diesen Dienst in dem auf der Webseite bereitgestellten „Cookie-Consent-Tool“ deaktivieren. Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. ## 8) Retargeting/ Remarketing und Conversion-Tracking Google Ads Remarketing Diese Webseite nutzt Retargeting-Technologie des folgenden Anbieters: Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland Zu diesem Zweck setzt Google ein Cookie im Browser Ihres Endgeräts, welches automatisch mittels einer pseudonymen Cookie-ID und auf Grundlage der von Ihnen besuchten Seiten eine interessensbasierte Werbung ermöglicht. Zu den hierbei eingeholten Informationen zählt grundsätzlich auch Ihre IP-Adresse. Eine darüberhinausgehende Datenverarbeitung findet nur statt, sofern Sie gegenüber Google zugestimmt haben, dass Ihr Internet- und App-Browserverlauf von Google mit ihrem Google-Konto verknüpft wird und Informationen aus ihrem Google-Konto zum Personalisieren von Anzeigen verwendet werden, die sie im Web betrachten. Sind sie in diesem Fall während des Seitenbesuchs unserer Webseite bei Google eingeloggt, verwendet Google Ihre Daten zusammen mit Google Analytics-Daten, um Zielgruppenlisten für geräteübergreifendes Remarketing zu erstellen und zu definieren. Dazu werden Ihre personenbezogenen Daten von Google vorübergehend mit Google Analytics-Daten verknüpft, um Zielgruppen zu bilden. Im Rahmen der Nutzung von Google Ads Remarketing kann es auch zu einer Übermittlung von personenbezogenen Daten an die Server der Google LLC. in den USA kommen. Alle oben beschriebenen Verarbeitungen, insbesondere das Setzen von Cookies für das Auslesen von Informationen auf dem verwendeten Endgerät, werden nur dann vollzogen, wenn Sie uns gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Ohne diese Einwilligungserteilung unterbleibt der Einsatz von Retargeting-Technologie während Ihres Seitenbesuchs. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Um Ihren Widerruf auszuüben, deaktivieren Sie diesen Dienst bitte in dem auf der Webseite bereitgestellten „Cookie-Consent-Tool“. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. Details zu den durch Google angestoßenen Verarbeitungen und zum Umgang Googles mit Daten von Websites finden Sie hier: Weitere Informationen zu den Datenschutzbestimmungen von Google finden sich hier: und ## 9) Seitenfunktionalitäten **9.1** Instagram-Plugins Auf unserer Website werden Plugins des sozialen Netzwerkes des folgenden Anbieters verwendet: Meta Platforms Ireland Ltd., 4 Grand Canal Square, Grand Canal Harbour, Dublin 2 Irland Diese Plugins ermöglichen direkte Interaktionen mit Inhalten auf dem sozialen Netzwerk. Um den Schutz Ihrer Daten beim Besuch unserer Website zu erhöhen, sind die Plugins zunächst deaktiviert mittels sogenannter „2-Klick“- oder „Shariff“-Lösung in die Seite eingebunden. Diese Einbindung gewährleistet, dass beim Aufruf einer Seite unseres Webauftritts, die solche Plugins enthält, noch keine Verbindung mit den Servern des Anbieters hergestellt wird. Erst wenn Sie die Plugins aktivieren und damit gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Ihre Einwilligung in die Datenübermittlung erteilen, stellt Ihr Browser eine direkte Verbindung zu den Servern des Anbieters her. Hierbei werden, unabhängig von einem Login in ein vorhandenes Nutzerprofil, in bestimmtem Umfang Informationen über Ihr verwendetes Endgerät (darunter Ihre IP-Adresse), Ihren Browser und Ihren Seitenverlauf an den Anbieter übermittelt und dort gegebenenfalls weiterverarbeitet. Wenn Sie in ein vorhandenes Nutzerprofil auf dem sozialen Netzwerk des Anbieters eingeloggt sind, werden Informationen zu über die Plugins vollzogenen Interaktionen außerdem dort veröffentlicht und Ihren Kontakten angezeigt. Sie können Ihre Einwilligung jederzeit widerrufen indem Sie das aktivierte Plugin durch erneutes Anklicken wieder deaktivieren. Der Widerruf hat jedoch keinen Einfluss auf die Daten, die bereits an den Anbieter übertragen wurden. Daten können zudem übertragen werden: Meta Platforms Inc., USA Wir haben mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. **9.2** Google Web Fonts Diese Seite nutzt zur einheitlichen Darstellung von Schriftarten sogenannte Web Fonts des folgenden Anbieters: Google Ireland Limited, Gordon House, 4 Barrow St, Dublin, D04 E5W5, Irland Beim Aufruf einer Seite lädt Ihr Browser die benötigten Web Fonts in ihren Browser-Cache, um Texte und Schriftarten korrekt anzuzeigen und stellt eine direkte Verbindung zu den Servern des Anbieters her. Hierbei werden bestimmte Browserinformationen, einschließlich Ihrer IP-Adresse, an den Anbieter übermittelt. Daten können zudem übermittelt werden an: Google LLC, USA Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten im Zuge der Verbindungsaufnahme mit dem Anbieter der Schriftarten wird nur dann vollzogen, wenn Sie uns gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO dazu Ihre ausdrückliche Einwilligung erteilt haben. Sie können Ihre erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen, indem Sie diesen Dienst über das auf der Webseite bereitgestellte „Cookie-Consent-Tool“ deaktivieren. Falls Ihr Browser keine Web Fonts unterstützt, wird eine Standardschrift von Ihrem Computer genutzt. Für Datenübermittlungen in die USA hat sich der Anbieter dem EU-US-Datenschutzrahmen (EU-US Data Privacy Framework) angeschlossen, das auf Basis eines Angemessenheitsbeschlusses der Europäischen Kommission die Einhaltung des europäischen Datenschutzniveaus sicherstellt. Weitere Hinweise zu den Datenschutzbestimmungen von Google finden sich hier: ## 10) Tools und Sonstiges Cookie-Consent-Tool Diese Website nutzt zur Einholung wirksamer Nutzereinwilligungen für einwilligungspflichtige Cookies und cookie-basierte Anwendungen ein sog. „Cookie-Consent-Tool“. Das „Cookie-Consent-Tool“ wird Nutzern bei Seitenaufruf in Form einer interaktiven Benutzeroberfläche angezeigt, auf welcher sich per Häkchensetzung Einwilligungen für bestimmte Cookies und/oder cookie-basierte Anwendungen erteilen lassen. Hierbei werden durch den Einsatz des Tools alle einwilligungspflichtigen Cookies/Dienste nur dann geladen, wenn der jeweilige Nutzer entsprechende Einwilligungen per Häkchensetzung erteilt. So wird sichergestellt, dass nur im Falle einer erteilten Einwilligung derartige Cookies auf dem jeweiligen Endgerät des Nutzers gesetzt werden. Das Tool setzt technisch notwendige Cookies, um Ihre Cookie-Präferenzen zu speichern. Personenbezogene Nutzerdaten werden hierbei grundsätzlich nicht verarbeitet. Kommt es im Einzelfall zum Zwecke der Speicherung, Zuordnung oder Protokollierung von Cookie-Einstellungen doch zur Verarbeitung personenbezogener Daten (wie etwa der IP-Adresse), erfolgt diese gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO auf Basis unseres berechtigten Interesses an einem rechtskonformen, nutzerspezifischen und nutzerfreundlichen Einwilligungsmanagement für Cookies und mithin an einer rechtskonformen Ausgestaltung unseres Internetauftritts. Weitere Rechtsgrundlage für die Verarbeitung ist ferner Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Wir unterliegen als Verantwortliche der rechtlichen Verpflichtung, den Einsatz technisch nicht notwendiger Cookies von der jeweiligen Nutzereinwilligung abhängig zu machen. Soweit erforderlich, haben wir mit dem Anbieter einen Auftragsverarbeitungsvertrag geschlossen, der den Schutz der Daten unserer Seitenbesucher sicherstellt und eine unberechtigte Weitergabe an Dritte untersagt. Weitere Informationen zum Betreiber und den Einstellungsmöglichkeiten des Cookie-Consent-Tools finden Sie direkt in der entsprechenden Benutzeroberfläche auf unserer Website. ## 11) Rechte des Betroffenen **11.1** Das geltende Datenschutzrecht gewährt Ihnen gegenüber dem Verantwortlichen hinsichtlich der Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten die nachstehenden Betroffenenrechte (Auskunfts- und Interventionsrechte), wobei für die jeweiligen Ausübungsvoraussetzungen auf die angeführte Rechtsgrundlage verwiesen wird: - Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO; - Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO; - Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO; - Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO; - Recht auf Unterrichtung gemäß Art. 19 DSGVO; - Recht auf Datenübertragbarkeit gemäß Art. 20 DSGVO; - Recht auf Widerruf erteilter Einwilligungen gemäß Art. 7 Abs. 3 DSGVO; - Recht auf Beschwerde gemäß Art. 77 DSGVO. **11.2** WIDERSPRUCHSRECHT WENN WIR IM RAHMEN EINER INTERESSENABWÄGUNG IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN AUFGRUND UNSERES ÜBERWIEGENDEN BERECHTIGTEN INTERESSES VERARBEITEN, HABEN SIE DAS JEDERZEITIGE RECHT, AUS GRÜNDEN, DIE SICH AUS IHRER BESONDEREN SITUATION ERGEBEN, GEGEN DIESE VERARBEITUNG WIDERSPRUCH MIT WIRKUNG FÜR DIE ZUKUNFT EINZULEGEN. MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN. EINE WEITERVERARBEITUNG BLEIBT ABER VORBEHALTEN, WENN WIR ZWINGENDE SCHUTZWÜRDIGE GRÜNDE FÜR DIE VERARBEITUNG NACHWEISEN KÖNNEN, DIE IHRE INTERESSEN, GRUNDRECHTE UND GRUNDFREIHEITEN ÜBERWIEGEN, ODER WENN DIE VERARBEITUNG DER GELTENDMACHUNG, AUSÜBUNG ODER VERTEIDIGUNG VON RECHTSANSPRÜCHEN DIENT. WERDEN IHRE PERSONENBEZOGENEN DATEN VON UNS VERARBEITET, UM DIREKTWERBUNG ZU BETREIBEN, HABEN SIE DAS RECHT, JEDERZEIT WIDERSPRUCH GEGEN DIE VERARBEITUNG SIE BETREFFENDER PERSONENBEZOGENER DATEN ZUM ZWECKE DERARTIGER WERBUNG EINZULEGEN. SIE KÖNNEN DEN WIDERSPRUCH WIE OBEN BESCHRIEBEN AUSÜBEN. MACHEN SIE VON IHREM WIDERSPRUCHSRECHT GEBRAUCH, BEENDEN WIR DIE VERARBEITUNG DER BETROFFENEN DATEN ZU DIREKTWERBEZWECKEN. ## 12) Dauer der Speicherung personenbezogener Daten Die Dauer der Speicherung von personenbezogenen Daten bemisst sich anhand der jeweiligen Rechtsgrundlage, am Verarbeitungszweck und – sofern einschlägig – zusätzlich anhand der jeweiligen gesetzlichen Aufbewahrungsfrist (z.B. handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungsfristen). Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage einer ausdrücklichen Einwilligung gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO werden die betroffenen Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihre Einwilligung widerrufen. Existieren gesetzliche Aufbewahrungsfristen für Daten, die im Rahmen rechtsgeschäftlicher bzw. rechtsgeschäftsähnlicher Verpflichtungen auf der Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO verarbeitet werden, werden diese Daten nach Ablauf der Aufbewahrungsfristen routinemäßig gelöscht, sofern sie nicht mehr zur Vertragserfüllung oder Vertragsanbahnung erforderlich sind und/oder unsererseits kein berechtigtes Interesse an der Weiterspeicherung fortbesteht. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 1 DSGVO ausüben, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen. Bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten zum Zwecke der Direktwerbung auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO werden diese Daten so lange gespeichert, bis Sie Ihr Widerspruchsrecht nach Art. 21 Abs. 2 DSGVO ausüben. Sofern sich aus den sonstigen Informationen dieser Erklärung über spezifische Verarbeitungssituationen nichts anderes ergibt, werden gespeicherte personenbezogene Daten im Übrigen dann gelöscht, wenn sie für die Zwecke, für die sie erhoben oder auf sonstige Weise verarbeitet wurden, nicht mehr notwendig sind. [](https://www.it-recht-kanzlei.de/) Stand: 13.09.2026, 04:00:33 --- ### [Bedrohung gemäß § 241 StGB](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/bedrohung-gemaess-241-stgb/) **Published:** Oktober 22, 2025 **Author:** Benedict Mende **Content:** Der Straftatbestand der Bedrohung ist in § 241 StGB geregelt. Wer einen anderen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder ihm nahestehenden Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, macht sich der Bedrohung strafbar. ## Welche Strafe bei Bedrohung? Die Strafe für den Tatbestand der Bedrohung reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren. ## Welche Verteidigungsstrategien gibt es? Welche Verteidigungsstrategie die Beste ist, hängt stark vom Inhalt der Ermittlungsakte ab. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung wegen des Vorwurfs der Bedrohung erhalten, kennen Sie den Inhalt der Ermittlungsakte nicht. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat einen Wissensvorsprung. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie zu den Tatvorwürfen schweigen und zunächst einen Strafverteidiger kontaktieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen, um die Kenntnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen. Im Anschluss wird eine professionelle und angepasste Verteidigungsstrategie entworfen. ## Wie sollte ich mich als Beschuldigter bei Bedrohung Verhalten? Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung geführt wird, sollten Sie umgehend einen [Anwalt für Strafrecht kontaktieren](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/ "Kontakt") und zu den Tatvorwürfen schweigen. Ein Schweigen wird Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt. Eine Einlassung ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt für Strafrecht kann wertvolle Verteidigungsstrategie zu Nichte machen. Alles, was Sie sagen wird Eingang in die Ermittlungsakte finden. Bewahren Sie daher Ruhe und sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt. ## Was ist das Ziel der Verteidigung? Das Ziel der Verteidigung ist es die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zu Fall zu bringen und eine öffentliche Anklage zu verhindern. Sollte eine öffentliche Anklage unausweichlich sein, setzt sich die Verteidigung vor Gericht fort. Auch hier können Vorstrafen vermieden werden. --- ### [Anwalt bei Zuhälterei und Zwangsprostitution](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/anwalt-bei-zuhaelterei/) **Published:** Oktober 22, 2025 **Author:** Benedict Mende **Content:** Die Delikte der Zuhälterei und Zwangsprostitution gehören zu den Straftatbeständen, die erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. In Ermittlungsverfahren wegen Zwangsprostitution und Zuhälterei ist der frühe Kontakt zu einem Strafverteidiger und eine professionelle Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung. ## Was ist Zuhälterei? Wesentlich für den Straftatbestand der Zuhälterei ist, dass jemand von der Prostitution einer Person in strafbewährter Weise profitiert oder die Prostituierte in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt. Der Straftatbestand der Zuhälterei ist in § 181a StGB geregelt und dient vor allem dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Freiheit der Prostituierten. Verhaltensweisen, die den Straftatbestand der Zuhälterei erfüllen können sind unter anderem das Erzwingen regelmäßiger Geldzahlungen durch eine Prostituierte, die Kontrolle über die Arbeitszeiten, den Aufenthaltsort oder den Kundenkontakt der Prostituierten sowie die Ausnutzung einer Abhängigkeits- oder Zwangssituation. ## Welche Strafe bei Zuhälterei? Der Straftatbestand der Zuhälterei nach § 181a StGB reicht je nach Sachverhalt von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren. ## Strafverteidigung bei Zuhälterei und Zwangsprostitution Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Zwangsprostitution, der Zuhälterei, des Menschenhandels, der Förderung der Prostitution oder der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger? Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen und nehmen Sie [Kontakt ](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/ "Kontakt")auf. Sie erhalten diskrete und effektive Strafverteidigung. „Ihre Freiheit – Mein Auftrag “ --- ### [Strafverteidigung | Sexualstrafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/sexualstrafrecht/) **Published:** Juli 30, 2024 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Content:** ### Polizeiliche Vorladung bekommen? Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter im Sexualstrafrecht sollten Sie nicht ohne [vorherige Absprache mit einem Strafverteidiger](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/ "Kontakt") folgen. Polizeiliche Vorladungen können oftmals abgesagt werden. ### Ermittlungsverfahren im Sexualstrafrecht Schon im Ermittlungsverfahren bin ich an Ihrer Seite und arbeite auf das bestmögliche Ergebnis hin. ### Hauptverhandlung Haben Sie eine Anklage erhalten? Ich setze mich mit Leidenschaft und Fachwissen für Ihre Verteidigung vor Gericht ein. --- ### [Vita](https://anwalt-gotthardt.de/vita/) **Published:** Oktober 22, 2025 **Author:** Benedict Mende **Content:** ## **Christian Gotthardt** ### Rechtsanwalt und Strafverteidiger  **Ihre Freiheit – mein Auftrag!** Christian Gotthardt # Vita **Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt** absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt der **Kriminalwissenschaften**. Das anschließende juristische Referendariat am Oberlandesgericht Schleswig fand im Landgerichtsbezirk Kiel statt. Neben der Station bei der Staatsanwaltschaft erfolgten Stationen in spezialisierten Strafrechtskanzleien. Der Schwerpunkt lag stets im **Straf- und Strafprozessrecht**. % ### Strafverteidigung Die Kanzlei ist ausschließlich im **Straf- und Strafprozessrecht** tätig. Kompetente **Strafverteidigung** braucht **Fokus** und **Konzentration** auf die **Rechte der Beschuldigten**. Oftmals ist ein **Rechtsanwalt für** **Strafrecht** der einzige auf Seiten des Beschuldigten. Ein strafrechtlicher Vorwurf ist schnell gemacht, kann Existenzen bedrohen und vernichten. Die **Rechte des Beschuldigten** zu schützen, der Vorverurteilung entgegenzuwirken und eine Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden herzustellen – all das ist Aufgabe des **Strafverteidigers**. Gerade im **Sexualstrafrecht** bei Vorwürfen wie **Vergewaltigung**, **sexueller Belästigung** oder des **Besitzes kinderpornographischer Inhalte** braucht es die frühestmögliche Unterstützung eines **Rechtsanwalts im Strafrecht**. Bei allen Delikten gilt, je früher ein **Strafverteidiger** involviert ist, desto höher sind die Erfolgschancen. Spezialisierte Kenntnisse im **Strafrecht** braucht es nicht nur bei den Kapitaldelikten wie **Mord**, **Totschlag**, **Raub mit Todesfolge** oder **Körperverletzung mit Todesfolge**, sondern in allen Delikten. Selbst kleinste Vorwürfe können berufliche und private Existenzen vernichten und unvorhergesehenen Schaden der Reputation anrichten. Diese Verantwortung lässt keine Kompromisse zu. Deshalb ist die Kanzlei **ausschließlich und bundesweit** im **Strafrecht** auf Seite der Beschuldigten tätig. ### Ihre Freiheit, mein Auftrag! Die Kanzlei verteidigt Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, **engagiert**, **diskret** und **vorurteilsfrei**. Nicht nur bei Vorwürfen aus dem allgemeinen **Strafrecht**, wie **Raub**, **Köperverletzung**, **Mord** oder **Totschlag** erhalten Sie kompetente und individuelle Verteidigung. Auch innerhalb von **Betäubungsmitteldelikten**, Vorwürfen der **Zuhälterei** und **Zwangsprostitution** hat die Kanzlei **zahlreiche Erfolge** vorzuweisen. Insbesondere im **Sexualstrafrecht** bei Vorwürfen wie **Vergewaltigung**, **Besitzes** oder **Verbreitung kinderpornographischer Inhalte**, des **[sexuellen Missbrauchs von Kindern](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsanwalt-beim-vorwurf-des-schweren-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-%c2%a7-176c-stgb/)**, der **sexuellen Belästigung** oder der **sexuellen Nötigung** konnten bereits zahlreiche Fälle sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren **erfolgreich verteidigt** werden. Der Vorwurf oder die Frage ob jemand schuldig oder unschuldig ist darf für einen **Strafverteidiger** nicht von Belang sein. Einzig die Wahrung Ihrer **Rechte als Beschuldigter** ist von Relevanz: **„Ihre Freiheit – mein Auftrag!“**. #### Einer Straftat beschuldigt? Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein nehmen Sie Kontakt auf für eine diskrete und kompetente Ersteinschätzung: [Kontakt aufnehmen](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/) ## Vita **Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt** absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt der **Kriminalwissenschaften**. Das anschließende juristische Referendariat am Oberlandesgericht Schleswig fand im Landgerichtsbezirk Kiel statt. Neben der Station bei der Staatsanwaltschaft erfolgten Stationen in spezialisierten Strafrechtskanzleien. Der Schwerpunkt lag stets im **Straf- und Strafprozessrecht**.  **Ihre Freiheit – mein Auftrag!** Christian Gotthardt % ### Strafverteidigung Die Kanzlei ist ausschließlich im **Straf- und Strafprozessrecht** tätig. Kompetente **Strafverteidigung** braucht **Fokus** und **Konzentration** auf die **Rechte der Beschuldigten**. Oftmals ist ein **Rechtsanwalt für** **Strafrecht** der einzige auf Seiten des Beschuldigten. Ein strafrechtlicher Vorwurf ist schnell gemacht, kann Existenzen bedrohen und vernichten. Die **Rechte des Beschuldigten** zu schützen, der Vorverurteilung entgegenzuwirken und eine Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden herzustellen – all das ist Aufgabe des **Strafverteidigers**. Gerade im **Sexualstrafrecht** bei Vorwürfen wie **Vergewaltigung**, **sexueller Belästigung** oder des **Besitzes kinderpornographischer Inhalte** braucht es die frühestmögliche Unterstützung eines **Rechtsanwalts im Strafrecht**. Bei allen Delikten gilt, je früher ein **Strafverteidiger** involviert ist, desto höher sind die Erfolgschancen. Spezialisierte Kenntnisse im **Strafrecht** braucht es nicht nur bei den Kapitaldelikten wie **Mord**, **Totschlag**, **Raub mit Todesfolge** oder **Körperverletzung mit Todesfolge**, sondern in allen Delikten. Selbst kleinste Vorwürfe können berufliche und private Existenzen vernichten und unvorhergesehenen Schaden der Reputation anrichten. Diese Verantwortung lässt keine Kompromisse zu. Deshalb ist die Kanzlei **ausschließlich und bundesweit** im **Strafrecht** auf Seite der Beschuldigten tätig. ### **Ihre Freiheit, mein Auftrag!** Die Kanzlei verteidigt Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, **engagiert**, **diskret** und **vorurteilsfrei**. Nicht nur bei Vorwürfen aus dem allgemeinen **Strafrecht**, wie **Raub**, **Köperverletzung**, **Mord** oder **Totschlag** erhalten Sie kompetente und individuelle Verteidigung. Auch innerhalb von **Betäubungsmitteldelikten**, Vorwürfen der **Zuhälterei** und **Zwangsprostitution** hat die Kanzlei **zahlreiche Erfolge** vorzuweisen. Insbesondere im **Sexualstrafrecht** bei Vorwürfen wie **Vergewaltigung**, **Besitzes** oder **Verbreitung kinderpornographischer Inhalte**, [des ](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsanwalt-beim-vorwurf-des-schweren-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-%c2%a7-176c-stgb/)**[sexuellen Missbrauchs von Kindern](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsanwalt-beim-vorwurf-des-schweren-sexuellen-missbrauchs-von-kindern-%c2%a7-176c-stgb/)**, der **sexuellen Belästigung** oder der **sexuellen Nötigung** konnten bereits zahlreiche Fälle sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren **erfolgreich verteidigt** werden. Der Vorwurf oder die Frage ob jemand schuldig oder unschuldig ist darf für einen **Strafverteidiger** nicht von Belang sein. Einzig die Wahrung Ihrer **Rechte als Beschuldigter** ist von Relevanz: **„Ihre Freiheit – mein Auftrag!“**. #### Einer Straftat beschuldigt? Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, nehmen Sie Kontakt auf für eine diskrete und kompetente Ersteinschätzung: [Kontakt aufnehmen](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/) ### **Spezielle Strafverteidigung in jedem Verfahrensabschnitt** Je früher ein **Strafverteidiger** kontaktiert wird, desto höher sind die **Erfolgschancen**. Sollten Sie Beschuldigter sein, eine **Vorladung der Polizei** erhalten haben oder festgenommen worden sein, haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt im Strafrecht zu kontaktieren. Machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch und Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Zunächst wird der Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen und etwaige **Vernehmungstermine für Sie absagen**. ##### Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren Die Kanzlei arbeitet bereits im **Ermittlungsverfahren** **intensiv** an Ihrer **Verteidigung**. Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, weil Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, wird zunächst die Akteneinsicht beantragt. Nach der Akteneinsicht wird Ihre **Verteidigungsstrategie** aufgebaut und ausführlich besprochen. Machen Sie keine Angaben zu den Tatvorwürfen. Ein Schweigen kann niemals gegen Sie verwendet werden. Einlassungen können dagegen wertvolle Verteidigungsstrategien zu Nichte machen. Die Kanzlei erstellt im Ermittlungsverfahren ausführliche Stellungnahmen, um eine unangenehme öffentliche Anklage zu vermeiden und das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Belastende, öffentliche **Anklagen** können dadurch oftmals **verhindert** werden. Das Vorgehen erfolgt diskret, kompetent und vorurteilsfrei! ##### Verfahrenseinstellung gegen Auflagen Selbst, wenn die Ermittlungsakte einen hinreichenden Tatverdacht gegen Sie ergeben sollte, sind Ihre **Verteidigungschancen** in vielen Fällen immer noch **gut**. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten ein Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen. § 153a StPO bietet beispielsweise die Möglichkeit das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Damit kann nicht nur eine öffentliche Anklage verhindert werden, zugleich wird Ihr **Führungszeugnis „sauber“** gehalten. Die Kanzlei hat **zahlreiche Erfolge** im Ermittlungsverfahren. Auch hier sind ausführliche Stellungnahmen unerlässlich, um Ihre **Verteidigung** optimal zu **sichern**. ##### Strafverteidigung vor Gericht Selbst innerhalb einer **Hauptverhandlung** vor Gericht besteht die Möglichkeit der **Verfahrenseinstellung** gegen Auflage. Durch **engagierte Strafverteidigung** lässt sich dieses Ergebnis häufig erreichen. Ihre Vorteile sind klar: **Keine Verurteilung** und **kein Eintrag im Führungszeugnis**. Strafverteidigung bedeutet niemals aufzugeben und in jeder Lage des Verfahrens stets die Rechte des Beschuldigten zu vertreten. Nur so lassen sich **Erfolge erreichen**. ##### Freispruch Eine öffentliche Anklage heißt noch lange nicht, dass es zu einer Verurteilung kommt. Die Kanzlei prüft nicht nur die strafrechtlichen Vorwürfe, sondern auch prozessuale Aspekte wie **Beweisverwertungsverbote**. Insbesondere bei **Sexualdelikten** kommt es häufig auf die Aussage des vermeintlichen Opfers an. Diese sind in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen besonders kritisch zu prüfen. Durch die kritische Prüfung von Beweismitteln, der Glaubhaftigkeitsprüfung von Zeugenaussagen sowie gezielter kritischer Fragen, stellen sich häufig Überraschungen dar, die am Ende zu Ihrem **Freispruch** führen. Jede Verteidigung ist individuell und bedarf einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie. ##### Kosten vom Anwalt bei Strafverteidigung Beim Vorwurf einer Straftat sollte stets ein **Rechtsanwalt im Strafrecht** kontaktiert werden. Ziel ist es, die strafrechtlichen Vorwürfe so früh wie möglich zu Fall zu bringen. Letztlich werden nicht nur **Kosten gespart**, wenn eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhindert wird. Der Vorwurf einer Straftat kann ungeahnte Folgen auslösen. Kompetente **Strafverteidigung** zahlt sich immer aus. Bei Fragen zu den **Anwaltskosten im Strafrecht**, nehmen Sie gern Kontakt auf. [Kosten Strafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/kosten-anwalt-fuer-strafrecht/) ### **Mitgliedschaften** **Strafverteidigung** ist **Leidenschaft** und **Berufung** zugleich. Insbesondere im **Sexualstrafrecht** ist der Austausch mit Fachärzten und Psychologen von besonderer Bedeutung. Denn hier ist nicht nur juristische, sondern auch medizinische und psychologische **Expertise** gefragt. Neben all dem ist der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem **Strafrecht** wertvolle Bereicherung für den Ausbau **effektiver** **Verteidigungsstrategien**. [](https://www.strafverteidiger-sh.de/) ## Unverbindliche Ersteinschätzung Name E-Mail-Adresse Nachricht 12 + 8 = Senden --- ### [Kontakt](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/) **Published:** Juli 30, 2024 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Content:** # Kontakt Rufen Sie an und vereinbaren Sie ein unverbindliches Erstgespräch. Ich berate Sie persönlich, diskret und vorurteilsfrei. Polizeiliche Vorladungen können umgehend durch mich abgesagt werden. [Anrufen](tel:+4943160839288)  #### Telefonnummer 0431 60839288 #### Email #### Addresse Holtenauer Straße 3, 24103 Kiel ## Rückruf Strafverteidiger Gern können Sie auch eine Rückrufbitte hinterlassen. Ich werde Sie schnellstmöglich kontaktieren: Name Email Adresse Nachricht 10 + 14 = Senden --- ### [Strafrecht | Sexualstrafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/strafverteidigung/) **Published:** Juni 13, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** **„Ihre Freiheit – Mein Auftrag!“** ### Ermittlungsverfahren Bereits im Ermittlungsverfahren stehe ich an Ihrer Seite. Ziel ist es, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen, um eine unangenehme öffentliche Hauptverhandlung zu vermeiden. ### Verteidigung vor Gericht Haben Sie eine Anklage erhalten? Ich setze mich vor Gericht für Ihre Rechte ein und vertrete Sie durchsetzungsstark und engagiert. ### Polizeiliche Vorladung erhalten? Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter sollten Sie nicht ohne vorherige Absprache mit einem Strafverteidiger folgen. Polizeiliche Vorladungen können oftmals abgesagt werden. [Kontaktieren Sie mich](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/ "Kontakt") für das weitere Vorgehen. Polizeiliche Vorladungen sage ich für Sie ab und beantrage zunächst Akteneinsicht. Das weitere Vorgehen besprechen wir dann persönlich und individuell. --- ### [Verhalten als Beschuldigter](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/verhalten-als-beschuldigter/) **Published:** April 16, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** ## **Polizeiliche Vorladung erhalten** Haben Sie eine polizeiliche Vorladung als Beschuldigter erhalten, wird gegen Sie ein Ermittlungsverfahren geführt. Ihnen stellt sich die Frage: „Was ist das richtige Verhalten als Beschuldigter?“ Sie haben zahlreiche Rechte als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren und auch einige Pflichten. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, sollten Sie umgehend einen Strafverteidiger kontaktieren und sich nicht zu den Tatvorwürfen äußern. ## **Wie sollte ich mich als Beschuldigter verhalten?** Als Beschuldigter innerhalb eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen schweigen! Sie haben zahlreiche [Rechte als Beschuldigter](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/rechte-als-beschuldigter/ "Rechte als Beschuldigter"). Eines der wichtigsten Rechte ist das Aussageverweigerungsrecht. Es steht Ihnen frei sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder einem Richter zu äußern. Auch für den Fall einer späteren Anklage haben Sie das Recht zu den Straftatvorwürfen zu schweigen. Aus Sicht der Strafverteidigung ist das Wichtigste, dass Sie schweigen. Jede Äußerung Ihrerseits wird Eingang in die Ermittlungsakte finden und später auch gegen Sie verwendet. In den seltensten Fällen wird eine Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden Vorteile bringen. Keinesfalls sollte eine solche Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger erfolgen. Oftmals redet man sich bei der Polizei „um Kopf und Kragen“ ohne dies zu bemerken. Grund dafür ist, dass Menschen dazu neigen sich zu rechtfertigen und der Kontakt mit Ermittlungsbehörden immer eine belastende und stressige Situation ist. Eine Einlassung kann im schlimmsten Fall wertvolle Verteidigungsstrategien zerstören. Durch einen umgehenden Kontakt zum Strafverteidiger kann dieser Akteneinsicht beantragen und die den Ermittlungsstand besser abschätzen. Erst dann wird im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs die Verteidigungsstrategie und eine mögliche Einlassung besprochen. ## **Was ist, wenn ich tatsächlich unschuldig bin?** Nicht selten hört man aus den Medien von Fällen, in denen Unschuldige zu Unrecht über Jahre im Gefängnis saßen. Außerdem gibt es zahlreiche Anklagen, die später mit einem Freispruch enden. All dies gäbe es nicht, wenn die Ermittlungsbehörden von selbst die Unschuld des Beschuldigten erkennen. Deshalb kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Staatsanwaltschaften die Unschuld von allein einsehen und das Verfahren einstellen. Hier ist die Hilfe durch einen Strafverteidiger unabdingbar. Aus diesen Gründen ist es auch und gerade für Unschuldige so wichtig zu schweigen. Unschuldige neigen besonders oft dazu sich zu äußern und zu rechtfertigen. Leider passiert es auch in diesen Fällen, dass sich der Beschuldigte unbemerkt um „Kopf und Kragen“ redet und einen Verdacht gegen sich, aus Sicht der Ermittlungsbehörden, verhärtet. Bewahren Sie Ruhe und besprechen Sie sich vorab mit einem Strafverteidiger. Ein Schweigen kann und darf niemals gegen Sie verwendet werden. Eine Äußerung hingegen schon, und zwar gegen Schuldige wie Unschuldige gleichermaßen. ## In dubio pro reo? „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Diese Unschuldsvermutung ist Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit und besagt, dass das erkennende Gericht im Zweifel für den Anklagten zu entscheiden hat. Ganz so einfach ist es in der Praxis meist nicht. Ein Gericht muss nicht jeden Zweifel an der Schuld des Angeklagten beseitigt haben. Vielmehr kann und wird das Gericht einen Schuldspruch fällen, wenn es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Für diese Überzeugungsbildung ist es ausreichend, dass das Gericht von der Schuld des Angeklagten insoweit überzeugt ist, als dass vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten wird. Eine absolute Gewissheit ist gerade nicht erforderlich. Wann dieser Grad an Gewissheit, der vernünftigen Zweifel Schweigen gebietet erreicht ist, ist nicht immer ganz einfach zu beurteilen und in einem gewissen Maß auch vom Tatrichter abhängig. Jedenfalls bedeutet diese Definition, dass eine professionelle Strafverteidigung sowohl für Schuldige als auch für Unschuldige von überragender Bedeutung ist. Denn ein Freispruch ist auch für Unschuldige kein „Selbstläufer“. Vor einer Anklageerhebung steht das Ermittlungsverfahren. Hier ist der obige Maßstab für die Ermittlungsbehörden wesentlich niedriger. Für die Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft ist ein hinreichender Tatverdacht ausreichend. Hinreichend ist ein Tatverdacht bereits dann, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Zusammengefasst droht eine Klage somit schon dann, wenn eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von 51 % besteht. Damit wird auch der Unschuldige nicht selten mit den Unannehmlichkeiten einer Anklageerhebung überzogen. Ziel der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren ist es, das beste Ergebnis zu erzielen und genau die Zweifel herauszuarbeiten, die dafürsprechen, dass die Unschuldsvermutung greift. Das optimale Ergebnis ist also die Einstellung innerhalb des Ermittlungsverfahrens. Dieses Ergebnis innerhalb des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, wird ohne Strafverteidigung wesentlich schwerer zu erreichen sein. ## Muss ich als Beschuldigter aussagen? Nein! Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie auch keine Aussage machen. Sie haben im gesamten Verfahren stets ein Aussagverweigerungsrecht. Sie müssen sich zu den Straftatvorwürfen als Beschuldiger weder vor der Polizei noch einem Ermittlungsrichter oder der Staatsanwaltschaft äußern. Auch als Angeklagter innerhalb einer Gerichtsverhandlung haben Sie selbstverständlich das Recht zu den Straftatvorwürfen zu schweigen. ## **Muss ich einer polizeilichen Vorladung nachkommen?** Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie keine Folge leisten. Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren. In der Regel wird dieser für Sie den Termin zur Vorladung absagen und sich erst einmal Akteneinsicht verschaffen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann der Stand der Ermittlung durch den Strafverteidiger besser eingeschätzt werden und eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Diese erfolgt frühestens nach der Akteneinsicht, Rücksprache und auch nur über den Strafverteidiger. Etwas anders ist die Situation bei einer Vorladung durch bzw. auf Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Hier ist der Beschuldigte verpflichtet zum Termin zu erscheinen. Allerdings haben Sie in diesen Fällen das Recht auf Hinzuziehung und Anwesenheit eines Rechtsanwaltes. Davon sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen. ## Habe ich als Beschuldigter Pflichten? Als Beschuldigter sind Sie verpflichtet Angaben zu Ihren Personalien zu machen. Diese sind unter anderem die Wohnanschrift, Ihr Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Ferner müssen Sie einigen prozessualen Anordnungen Folge leisten, wie beispielsweise einer Ladung vor Gericht. Auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dürfen Sie als Beschuldigter nicht leisten, da dies eine Straftat nach § 113 StGB darstellen kann. Weitergehende Äußerungen als die Angaben zu Ihren Personalien sollten Sie nicht abgeben. Insbesondere sollten Sie zu den Straftatvorwürfen schweigen. Lassen Sie sich auch nicht in einen „Smalltalk“ mit der Polizei verwickeln. Als Beschuldigter stehen Ihnen die Ermittlungsbehörden nicht als „Freund und Helfer“ zur Seite. --- ### [Impressum](https://anwalt-gotthardt.de/impressum/) **Published:** August 8, 2024 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Content:** Christian Gotthardt Gotthardt Strafverteidigung | Rechtsanwalt Holtenauer Straße 3 24103 Kiel Deutschland Tel.: 043160839288 E-Mail: info@anwalt-gotthardt.de Gesetzliche Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt Staat, in dem die Berufsbezeichnung verliehen wurde: Deutschland Zuständige Kammer: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Gottorfstraße 13 24837 Schleswig Telefon: 04621 / 93 91 – 0 Telefax: 04621 / 93 91 – 26 E-Mail: info@rak-sh.de [https://www.rak-sh.de](https://www.rak-sh.de/) Aufsichtsbehörde: Schleswig-Holsteinische Rechtsanwaltskammer Körperschaft des öffentlichen Rechts Gottorfstraße 13 24837 Schleswig Telefon: 04621 / 93 91 – 0 Telefax: 04621 / 93 91 – 26 E-Mail: info@rak-sh.de [https://www.rak-sh.de](https://www.rak-sh.de/) Berufsrechtliche Regelungen: Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO) Berufsordnung (BORA), Fachanwaltsordnung (FAO) Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Union (CCBE) Regelungen einsehbar unter: Die Wahrnehmung widerstreitender Interessen ist Rechtsanwälten aufgrund berufsrechtlicher Regelungen untersagt (§ 43a Abs. 4 BRAO). Vor Annahme eines Mandats wird deshalb stets geprüft, ob ein Interessenkonflikt vorliegt. Berufshaftpflichtversicherung: R+V Allgemeine Versicherung AG Voltastraße 84 60486 Frankfurt www.ruv.de Räumlicher Geltungsbereich des Versicherungsschutzes: Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst alle Tätigkeiten im gesamten EU-Gebiet und den Staaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum. Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung: https://consumer-redress.ec.europa.eu/ Wir sind zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle weder verpflichtet noch bereit. --- ### [Körperverletzung § 223 StGB | Anwalt](https://anwalt-gotthardt.de/rechtsgebiete/korperverletzung/) **Published:** Oktober 11, 2024 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Content:** Die Körperverletzungsdelikte sind im Strafgesetzbuch im Abschnitt der Straftaten gegen die körperliche Unversehrtheit (Körperverletzung) aufgeführt. Unter anderem finden sich hier - die einfache **Körperverletzung** gemäß § 223 StGB - die **gefährliche Körperverletzung** gemäß § 224 StGB - die **schwere Körperverletzung** gemäß § 226 StGB - die **Körperverletzung mit Todesfolge** gemäß § 227 StGB - die **fahrlässige Körperverletzung** nach § 229 StGB sowie - die **Beteiligung an einer Schlägerei** gemäß § 231 StGB. Die Vorwürfe können also zahlreich sein. Körperverletzungsdelikte gehören zum allgemeinen Strafrecht und stellen einen häufigen Teil in der Strafverteidigung dar. Haben Sie eine polizeiliche Vorladung wegen des Vorwurfs einer Körperverletzung erhalten, sollten Sie zunächst einen Strafverteidiger kontaktieren. Einen groben Überblick über die Unterschiede der einzelnen Körperverletzungsdelikte finden Sie hier. ## **Die einfache Körperverletzung – § 223 StGB** Die einfache Körperverletzung nach § 223 StGB beinhaltet zwei Varianten. Wer vorsätzlich eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt macht sich der Körperverletzung strafbar. ### **Was versteht man im Strafrecht unter einer körperlichen Misshandlung?** Unter einer körperlichen Misshandlung versteht man eine üble und unangemessene Behandlung, durch die das körperliche Wohlbefinden des Opfers oder die körperliche Unversehrtheit mehr als nur unerheblich beeinträchtigt wird. Beim Wohlbefinden geht es um das körperliche Empfinden. Entscheidend ist das Körperempfinden vor und nach der Körperverletzungshandlung. Um den Tatbestand einer **Körperverletzung** erfüllen zu können, muss sich das körperliche Empfinden durch die Handlung verschlechtert haben. Das körperliche Wohlbefinden wird bei Schmerzzufügung in der Regel beeinträchtigt sein. Problematisch sind häufig die Fälle, in denen es um seelische Beeinträchtigungen geht. Das reine Angstempfinden oder ein Herrufen eines Ekelgefühls allein sind in der Regel nicht ausreichend für eine **Körperverletzung**. Die reine psychische Einwirkung auf das Opfer reicht für eine **Körperverletzung** somit in vielen Fällen nicht aus. Anders ist es, wenn die psychische Einwirkung zur Folge hat, dass diese zu einem somatisch objektivierbaren Zustand führt. Wenn der Täter dem Opfer beispielsweise durch sein Handeln ernsthafte depressive Verstimmungen mit Schlaf- und Konzentrationsstörungen zufügt, kann dies den Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen. Entscheidend für die Frage, ob eine Körperverletzung bei rein psychischen Einwirkungen vorliegt, ist also, ob sich objektivierbare körperliche Auswirkungen durch diese zeigen. Zum Teil kommt es hier zu Überschneidungen mit dem Begriff der Gesundheitsschädigung. Die körperliche Unversehrtheit betrifft die körperliche Integrität und Funktionsfähigkeit des Körpers. Um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen, muss es zu beispielsweise zu einem Verlust kommen. Einer dauerhaften Beeinträchtigung braucht es aber nicht. Auch ein Schmerzempfinden ist nicht entscheidend. > Bereits das unangemessene Abschneiden von Haaren führt zu einer Beeinträchtigung der körperlichen Unversehrtheit und kann damit den Tatbestand der Körperverletzung erfüllen. ### **Was versteht man im Strafrecht unter einer Gesundheitsschädigung?** Unter einer Gesundheitsschädigung versteht man im **Strafrecht** das Hervorrufen oder Steigern eines pathologischen, also krankhaften, Zustandes. Es kommt nicht darauf an, dass das Opfer hierbei Schmerzen verspürt. Allein die unnatürlich abweichende Veränderung des körperlichen Zustandes ist entscheidend für den Tatbestand der Körperverletzung. Ein wichtiges Beispiel hierfür sind Fälle der Krankheitsübertragung. Die Übertragung einer ansteckenden Krankheit löst für gewöhnlich keine Schmerzen aus, kann aber zumindest den objektiven Tatbestand einer Körperverletzung erfüllen. ### **Erheblichkeit bei der Körperverletzung** Unerhebliche körperliche Einwirkungen reichen nicht aus, um den Tatbestand der Körperverletzung zu erfüllen. Wann eine Erheblichkeit bei einer Körperverletzung vorliegt, wird dabei anhand einer objektiven Betrachtung gemessen. Ob die Schwelle zur Erheblichkeit bei einer Körperverletzung erreicht ist, hängt dabei vom Einzelfall ab. ## **Gefährliche Körperverletzung – § 224 StGB** Im Strafrecht ist die **gefährliche Köperverletzung** eine Qualifikation der einfachen **Körperverletzung**. Die **gefährliche Körperverletzung** ist deshalb mit einer höheren Strafe bedroht, weil innerhalb der **gefährlichen Körperverletzung** eine besondere Begehungsweise beschrieben ist. Der **gefährlichen Körperverletzung** strafbar macht sich, wer eine **Körperverletzung** - durch die Beibringung von Gift oder anderen gesundheitsschädlichen Stoffen - mittels einer Waffe oder eines anderen gefährlichen Werkzeuges - mittels eines hinterlistigen Überfalls - gemeinschaftlich oder - mittels einer das Leben gefährdenden Behandlung begeht. ## **Schwere Körperverletzung – § 226 StGB** Auch die **schwere Körperverletzung** im Sinne des § 226 StGB ist eine Qualifikation zur einfachen **Körperverletzung** gemäß § 223 StGB. Bei der schweren Körperverletzung handelt es sich anders als zur **gefährlichen Körperverletzung** nicht mehr um ein bloßes Vergehen, sondern bereits um ein **Verbrechen**. Bei der Qualifikation des § 226 Abs. 1 StGB handelt es sich um ein erfolgsqualifiziertes Delikt. Erfolgsqualifizierte Delikte sind solche bei denen das Grunddelikt – hier also die Körperverletzung – vorsätzlich begangen wurden, die Tatfolge aber mindestens fahrlässig verursacht wurde. § 226 Abs. 2 StGB ist ebenfalls ein Qualifikationstatbestand, setzt aber voraus, dass die schweren Folgen absichtlich herbeigeführt werden. Bei der schweren Körperverletzung handelt es sich also, um einen komplizierteren Straftatbestand, der nicht nur aufgrund seiner **hohen Strafandrohung** besonderer Aufmerksamkeit des Strafverteidigers bedarf. ### Was ist eine schwere Folge? Eine schwere Folge im Sinne des § 226 StGB liegt vor, wenn die Körperverletzung zur Folge hat, dass die verletzte Person, das Sehvermögen, das Gehör, das Sprechvermögen oder die Fortpflanzungsfähigkeit verliert. Auch der Verlust eines wichtigen Körpergliedes oder die Herbeiführung einer Unbrauchbarkeit dessen ist umfasst. Hat die Körperverletzung zur Folge, dass die verletzte Person in erheblicher Weise dauernd entstellt wird oder ins Siechtum, Lähmung oder geistiger Krankheit oder Behinderung verfällt, kann dies ebenfalls den Tatbestand der schweren Körperverletzung erfüllen. ## **Körperverletzung mit Todesfolge – § 227 StGB** Auch die **Körperverletzung mit Todesfolge** ist eine sogenannte Erfolgsqualifikation. Verursacht der Täter durch die **Körperverletzung** den Tod der verletzten Person, so macht er sich wegen Körperverletzung mit Todesfolge strafbar. Besondere Aufmerksamkeit des Strafverteidigers bedarf es hier beim sogenannten Ursachenzusammenhang. Der Tod muss durch die **Körperverletzung** verursacht worden sein. Zwischen der **Körperverletzung** und dem Eintritt des Todes muss ein Zurechnungszusammenhang bestehen. Das bedeutet, dass eine engere Beziehung zwischen der Körperverletzung und dem Eintritt des Todes vorliegen muss. Dies wird verneint, wenn ein Ablauf von Körperverletzung bis zum Eintritt des Todes vorliegt, der völlig außerhalb der allgemeinen Lebenserfahrung liegt. Dies kann in Fällen vorliegen, bei denen es nach der **Körperverletzung** zu einer Verkettung unglücklicher Umstände kommt. Zudem geht es innerhalb des Tatbestandes der **Körperverletzung mit Todesfolge** um den sogenannten tatbestandsspezifischen Zusammenhang. Die Frage ist also, ob die Handlung, also die Vornahme der Körperverletzungshandlung, oder der Erfolg der Körperverletzungshandlung zum Eintritt der Folge führen muss. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist es ausreichend, wenn das Verhalten des Täters zum Eintritt des Todes führt. Kommt es zu einer Körperverletzung und anschließend zur Flucht des Opfers, bei welchem das Opfer noch von den Tätern verfolgt wird, so kann dies den Tatbestand der **Körperverletzung mit Todesfolge** erfüllen, wenn das Opfer bei der anschließenden Verfolgungsjagd beim Sprung durch eine Glasscheibe stirbt. ## **Fahrlässige Körperverletzung – § 229 StGB** Auch die **fahrlässige Körperverletzung** ist ein Straftatbestand innerhalb des allgemeinen Strafrechts. Wer durch Fahrlässigkeit die Körperverletzung einer anderen Person verursacht, macht sich der **fahrlässigen Körperverletzung** strafbar. Der Unterschied zur **Körperverletzung** gemäß § 223 StGB besteht also darin, dass es sich bei der **Körperverletzung** um ein Vorsatzdelikt handelt. Der Täter begeht die Körperverletzung also mit Wissen und Wollen. Bei der **fahrlässigen Körperverletzung** verursacht der Täter die **Körperverletzung** vielmehr unbeabsichtigt. Dennoch macht er sich strafbar, wenn er beispielsweise durch eine Sorgfaltspflichtverletzung einen Körper verletzt. Bestraft werden damit auch verbotene Handlungen, die nicht vorsätzlich begangen werden. Den Vorwurf einer fahrlässigen Körperverletzung trifft man häufig bei medizinischen Behandlungen, bei Sportverletzung und bei zurechenbaren Versäumnissen von Tierärzten an. **Delikt** **Mindeststrafe** Körperverletzung § 223 StGB Geldstrafe Gefährliche Körperverletzung § 224 StGB6 Monate Freiheitsstrafe Schwere Körperverletzung § 226 Abs. 1 StGB 1 Jahr Freiheitsstrafe Schwere Körperverletzung § 226 Abs. 2 StGB 3 Jahre Freiheitsstrafe Körperverletzung mit Todesfolge § 227 StGB3 Jahre Freiheitsstrafe Fahrlässige Körperverletzung § 229 StGB Geldstrafe ### Verteidigungsstrategien bei Körperverletzungsdelikten Welche Verteidigungsstrategie bei Körperverletzungsdelikten die richtige ist hängt stark vom jeweiligen Vorwurf sowie dem Inhalt der Ermittlungsakte ab. Ob eine Notwehrsituation vorlag kann durch einen Strafverteidiger eingeschätzt werden. Ebenso hängt es von der Einschätzung des Inhalts der Ermittlungsakte ab, ob ein hinreichender Tatverdacht besteht oder nicht. Sollte kein hinreichender Tatverdacht bestehen zielt die Verteidigung darauf ab, das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Sollte ein hinreichender Tatverdacht nach Aktenlage bestehen kann eine sinnvolle Verteidigungsstrategie auch darin bestehen, das Verfahren wegen Geringfügigkeit oder gegen Auflage zur Einstellung zu bekommen. Kommt es unweigerlich zur Anklage gilt es die Freiheit des Beschuldigten zu erhalten. Welche die richtige Verteidigungsstrategie ist, ist also eine Frage des Einzelfalls. Sind Sie dem Vorwurf eines Körperverletzungsdeliktes ausgesetzt, sollten Sie umgehend einen [Strafverteidiger kontaktieren](https://anwalt-gotthardt.de/kontakt/ "Kontakt"). --- ### [Rechte als Beschuldigter](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/rechte-als-beschuldigter/) **Published:** November 4, 2024 **Author:** Rechtsanwalt Christian Gotthardt **Content:** ### **Wie sollte ich mich als Beschuldigter Verhalten?** Als Beschuldigter innerhalb eines Ermittlungsverfahrens sollten Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen schweigen! Sie haben zahlreiche Rechte als Beschuldigter. Eines der wichtigsten Rechte ist das Aussageverweigerungsrecht. Es steht Ihnen frei sich gegenüber den Ermittlungsbehörden oder einem Richter zu äußern. Auch für den Fall einer späteren Anklage haben Sie das Recht zu den Straftatvorwürfen zu schweigen. Aus Sicht der Strafverteidigung ist das Wichtigste, dass Sie schweigen. Jede Äußerung Ihrerseits wird Eingang in die Ermittlungsakte finden und später auch gegen Sie verwendet. In den seltensten Fällen wird eine Äußerung gegenüber den Ermittlungsbehörden Vorteile bringen. Keinesfalls sollte eine solche Einlassung ohne vorherige Akteneinsicht und Rücksprache mit einem Strafverteidiger erfolgen. Oftmals redet man sich bei der Polizei „um Kopf und Kragen“ ohne dies zu bemerken. Grund dafür ist, dass Menschen dazu neigen sich zu rechtfertigen und der Kontakt mit Ermittlungsbehörden immer eine belastende und stressige Situation ist. Eine Einlassung kann im schlimmsten Fall wertvolle Verteidigungsstrategien zerstören. Durch einen umgehenden Kontakt zum Strafverteidiger kann dieser Akteneinsicht beantragen und die den Ermittlungsstand besser abschätzen. Erst dann wird im Rahmen eines ausführlichen Beratungsgesprächs die Verteidigungsstrategie und eine mögliche Einlassung besprochen. ### **Was ist, wenn ich tatsächlich unschuldig bin?** Nicht selten hört man aus den Medien von Fällen, in denen Unschuldige zu Unrecht über Jahre im Gefängnis saßen. Außerdem gibt es zahlreiche Anklagen, die später mit einem Freispruch enden. All dies gäbe es nicht, wenn die Ermittlungsbehörden von selbst die Unschuld des Beschuldigten erkennen. Deshalb kann man sich nicht darauf verlassen, dass die Staatsanwaltschaften die Unschuld von allein einsehen und das Verfahren einstellen. Hier ist die Hilfe durch einen Strafverteidiger unabdingbar. Aus diesen Gründen ist es auch und gerade für Unschuldige so wichtig zu schweigen. Unschuldige neigen besonders oft dazu sich zu äußern und zu rechtfertigen. Leider passiert es auch in diesen Fällen, dass sich der Beschuldigte unbemerkt um „Kopf und Kragen“ redet und einen Verdacht gegen sich, aus Sicht der Ermittlungsbehörden, verhärtet. Bewahren Sie Ruhe und besprechen Sie sich vorab mit einem Strafverteidiger. Ein Schweigen kann und darf niemals gegen Sie verwendet werden. Eine Äußerung hingegen schon, und zwar gegen Schuldige wie Unschuldige gleichermaßen. ### **In dubio pro reo?** „Im Zweifel für den Angeklagten.“ Diese Unschuldsvermutung ist Ausdruck der Rechtsstaatlichkeit und besagt, dass das erkennende Gericht im Zweifel für den Anklagten zu entscheiden hat. Ganz so einfach ist es in der Praxis meist nicht. Ein Gericht muss nicht jeden Zweifel an der Schuld des Angeklagten beseitigt haben. Vielmehr kann und wird das Gericht einen Schuldspruch fällen, wenn es von der Schuld des Angeklagten überzeugt ist. Für diese Überzeugungsbildung ist es ausreichend, dass das Gericht von der Schuld des Angeklagten insoweit überzeugt ist, als dass vernünftigen Zweifeln Schweigen geboten wird. Eine absolute Gewissheit ist gerade nicht erforderlich. Wann dieser Grad an Gewissheit, der vernünftigen Zweifel Schweigen gebietet erreicht ist, ist nicht immer ganz einfach zu beurteilen und in einem gewissen Maß auch vom Tatrichter abhängig. Jedenfalls bedeutet diese Definition, dass eine professionelle Strafverteidigung sowohl für Schuldige als auch für Unschuldige von überragender Bedeutung ist. Denn ein Freispruch ist auch für Unschuldige kein „Selbstläufer“. Vor einer Anklageerhebung steht das Ermittlungsverfahren. Hier ist der obige Maßstab für die Ermittlungsbehörden wesentlich niedriger. Für die Anklageerhebung seitens der Staatsanwaltschaft ist ein hinreichender Tatverdacht ausreichend. Hinreichend ist ein Tatverdacht bereits dann, wenn nach dem Ergebnis der Ermittlungen eine Verurteilung wahrscheinlicher ist als ein Freispruch. Zusammengefasst droht eine Klage somit schon dann, wenn eine Verurteilungswahrscheinlichkeit von 51 % besteht. Damit wird auch der Unschuldige nicht selten mit den Unannehmlichkeiten einer Anklageerhebung überzogen. Ziel der Strafverteidigung im Ermittlungsverfahren ist es, das beste Ergebnis zu erzielen und genau die Zweifel herauszuarbeiten, die dafürsprechen, dass die Unschuldsvermutung greift. Das optimale Ergebnis ist also die Einstellung innerhalb des Ermittlungsverfahrens. Dieses Ergebnis innerhalb des Ermittlungsverfahrens zu erreichen, wird ohne Strafverteidigung wesentlich schwerer zu erreichen sein. ### **Muss ich als Beschuldigter aussagen?** Nein! Ohne vorherige Rücksprache mit einem Strafverteidiger sollten Sie auch keine Aussage machen. Sie haben im gesamten Verfahren stets ein Aussagverweigerungsrecht. Sie müssen sich zu den Straftatvorwürfen als Beschuldiger weder vor der Polizei noch einem Ermittlungsrichter oder der Staatsanwaltschaft äußern. Auch als Angeklagter innerhalb einer Gerichtsverhandlung haben Sie selbstverständlich das Recht zu den Straftatvorwürfen zu schweigen. ### **Muss ich einer polizeilichen Vorladung nachkommen?** Einer polizeilichen Vorladung als Beschuldigter müssen Sie keine Folge leisten. Sobald Sie eine Vorladung als Beschuldigter erhalten sollten Sie einen Strafverteidiger kontaktieren. In der Regel wird dieser für Sie den Termin zur Vorladung absagen und sich erst einmal Akteneinsicht verschaffen. Nach erfolgter Akteneinsicht kann der Stand der Ermittlung durch den Strafverteidiger besser eingeschätzt werden und eine Verteidigungsstrategie erarbeitet werden. Ob eine Einlassung sinnvoll ist, ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Diese erfolgt frühestens nach der Akteneinsicht, Rücksprache und auch nur über den Strafverteidiger. Etwas anders ist die Situation bei einer Vorladung durch bzw. auf Anordnung durch die Staatsanwaltschaft. Hier ist der Beschuldigte verpflichtet zum Termin zu erscheinen. Allerdings haben Sie in diesen Fällen das Recht auf Hinzuziehung und Anwesenheit eines Rechtsanwaltes. Davon sollten Sie auch unbedingt Gebrauch machen. ### **Habe ich als Beschuldigter auch Pflichten?** Als [Beschuldigter ](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/verhalten-als-beschuldigter/ "Verhalten als Beschuldigter")sind Sie verpflichtet Angaben zu Ihren Personalien zu machen. Diese sind unter anderem die Wohnanschrift, Ihr Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum und Geburtsort. Ferner müssen Sie einigen prozessualen Anordnungen Folge leisten, wie beispielsweise einer Ladung vor Gericht. Auch Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte dürfen Sie als Beschuldigter nicht leisten, da dies eine Straftat nach § 113 StGB darstellen kann. Weitergehende Äußerungen als die Angaben zu Ihren Personalien sollten Sie nicht abgeben. Insbesondere sollten Sie zu den Straftatvorwürfen schweigen. Lassen Sie sich auch nicht in einen „Smalltalk“ mit der Polizei verwickeln. Als Beschuldigter stehen Ihnen die Ermittlungsbehörden nicht als „Freund und Helfer“ zur Seite. --- ### [Kosten für Anwalt im Strafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/kosten-anwalt-fuer-strafrecht/) **Published:** April 18, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [](https://anwalt-gotthardt.de/) --- ### [Festnahme und Verhaftung](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/festnahme-und-verhaftung/) **Published:** Mai 22, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** Vorläufige Festnahmen und Verhaftungen sind unterschiedliche Maßnahmen. Eine Festnahme erfolgt oft durch die Polizei und ist die erste Handlung, wenn Jemand beispielsweise auf frischer Tat betroffen wird. Zudem gibt es zeitliche Grenze für die vorläufige Festnahme durch die Polizei. Einer Verhaftung muss dagegen ein Haftbefehl zugrunde liegen. Haftbefehle werden durch Richter erlassen. Auch bei der Untersuchungshaft gibt es zeitliche Grenzen. Diese sind aber deutlich länger als bei der vorläufigen Festnahme durch die Polizei. Was die vorläufige Festnahme durch die Polizei und eine Verhaftung gemeinsam haben, ist dass Ihre persönliche Freiheit auf dem Spiel steht. ## Festnahme durch die Polizei Die vorläufige Festnahme ist in den §§ 127 ff. StPO geregelt. Hiernach kann eine Festnahme erfolgen, wenn bestimmte Voraussetzungen vorliegen, wie beispielsweise bei Gefahr im Verzug oder wenn Jemand auf frischer Tat betroffen wird. Üblicherweise ist dies der erste unmittelbare Zugriff der Polizei. ### Ein Beispiel einer Verhaftung Ein Jogger wird bei einer Joggingrunde im Kieler Park mit einem Pfefferspray angegriffen und ausgeraubt. Mehrere Zeugen beobachten diesen Raubüberfall und kontaktieren die Polizei. Noch vor Ort kann der verdächtige Räuber von der Polizei im Kieler Park angetroffen werden. In einem solchen Fall wird die Polizei den mutmaßlichen Räuber vorläufig festnehmen. Üblicherweise wird der vorläufig festgenommene Tatverdächtige zunächst in Polizeigewahrsam gebracht. Eine „richtige“ Verhaftung im juristischen Sinne ist dies noch nicht. Denn die vorläufige Festnahme ist zeitlich begrenzt. Für eine Verhaftung bedarf es eines Haftbefehls. Hierfür muss der Beschuldigte einem Haftrichter vorgeführt werden. Liegen die Voraussetzungen der Untersuchungshaft vor, bedarf es eines Haftbefehls durch einen Haftrichter. Erst dann erfolgt die eigentliche Verhaftung. ## Was tun bei vorläufiger Festnahme durch die Polizei? Werden Sie, ein Freund oder ein Angehöriger vorläufig von der Polizei festgenommen, wird in der Regel durch die zuständige Staatsanwaltschaft geprüft, ob die Voraussetzungen für einen Haftbefehl vorliegen. Wenn die Staatsanwaltschaft der Ansicht ist, dass die Voraussetzungen der Untersuchungshaft vorliegen, wird sie einen Untersuchungshaftbefehl gegenüber dem Haftrichter beantragen. Zwar gibt es zeitliche Grenzen, wie lange eine vorläufige Festnahme durch die Polizei andauern darf, es kann aber bis zum Haftführungstermin einige Zeit vergehen. Das Wichtigste ist bis dahin, dass Sie zu den Tatvorwürfen schweigen und umgehend den Kontakt zu einem Anwalt für Strafrecht verlangen. Lassen Sie sich nicht in einen Smalltalk mit der Polizei verwickeln. Ihr Schweigen kann niemals zum Nachteil gewertet werden. Wenn sich der Beschuldigte aber zu den Tatvorwürfen äußert, wird alles, was er gesagt hat, Eingang in die Ermittlungsakte finden und möglicherweise unbewusst, den Verdacht erhärten. Bei vorläufiger Festnahme oder Verhaftungen kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Unter der anwaltlichen Notrufnummer erreichen Sie einen Strafverteidiger bei strafrechtlichen Notfällen, wie Verhaftungen und Durchsuchungen. ## Wann droht eine Verhaftung? Üblicherweise kommt es zu vorläufigen Festnahmen und Verhaftungen bei schwerwiegenderen Vorwürfen. Denn für den Erlass eines Untersuchungshaftbefehls braucht es unter anderem einen dringenden Tatverdacht und einen Haftgrund. Zudem darf die Untersuchungshaft nicht unverhältnismäßig sein. Typischerweise droht eine vorläufige Festnahme oder Verhaftung beispielsweise bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, Mord und Totschlag, Raub, räuberischer Erpressung oder Kindesmissbrauchs. Daneben kann eine vorläufige Festnahme oder Verhaftung aber auch bei BTM-Delikten drohen. ### Wann Untersuchungshaft? Wann es zur Untersuchungshaft kommt, ist an strenge Voraussetzungen geknüpft. Denn die Untersuchungshaft ist ein schwerwiegender Eingriff in die [Rechte des Beschuldigten](https://anwalt-gotthardt.de/fragen-und-antworten/faq/ "Rechte als Beschuldigter") und kollidiert regelmäßig mit der Unschuldsvermutung. Voraussetzung für die Untersuchungshaft ist unter anderem ein dringender Tatverdacht, ein Haftgrund und die Verhältnismäßigkeit der Maßnahme. #### Dringender Tatverdacht bei Untersuchungshaft Bei der Untersuchungshaft muss ein dringender Tatverdacht vorliegen. Zu unterscheiden sind der Anfangsverdacht, der hinreichende Tatverdacht und der dringende Tatverdacht. Ein dringender Tatverdacht liegt vor, wenn wegen bestimmter Tatsachen die große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Ohne diese Voraussetzung darf die Untersuchungshaft gegen den Beschuldigten nicht angeordnet werden. Bloße vage Hinweise oder Vermutungen reichen dafür gerade nicht aus. Vielmehr müssen bestimmte Tatsachen vorliegen, die den Verdacht einer Straftat wie beispielsweise des Totschlags, einer Vergewaltigung oder Raubes begründen und eine überwiegende Verurteilungswahrscheinlichkeit bestehen. #### Verdachtsgrader der StPO In der StPO werden grundsätzlich drei Verdachtsgrade unterschieden, der Anfangsverdacht, der hinreichende Tatverdacht sowie der dringende Tatverdacht. Sobald ein **Anfangsverdacht** vorliegt, sind Ermittlungsbehörden verpflichtet, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten. Zwar reichen vage Vermutungen nicht aus. Gleichwohl sind die Hürden für das Vorliegen eines Anfangsverdachts nicht all zu hoch. Ein **Anfangsverdacht** liegt vor, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte für die Begehung einer Straftat vorliegen. Es kommt also auf konkrete Tatsachen an, die es aus kriminalistischer Erfahrung als möglich erscheinen lassen, dass eine verfolgbare Straftat vorliegt. Etwas Anderes ist der **hinreichende Tatverdacht**. Dieser wird im Rahmen der Anklageerhebung oder bei der Beantragung eines Strafbefehls relevant, vgl. § 170 StPO. Ein **hinreichender Tatverdacht** besteht, wenn eine Verurteilung des Beschuldigten wegen einer Straftat, nach vorläufiger Bewertung des Beweisergebnisses wahrscheinlich ist. Untechnisch gesprochen liegt ein **hinreichender Tatverdacht** ab 51% Verurteilungswahrscheinlichkeit vor. Auf Grundlage dieses Verdachtsgrads trifft die Staatsanwaltschaft ihre Abschlussverfügung im Ermittlungsverfahren. Der **dringende Tatverdacht**, der beispielsweise für die Untersuchungshaft notwendig ist, besagt dagegen, dass eine hohe Wahrscheinlichkeit vorliegen muss, dass der Beschuldigte eine Straftat begangen hat. #### Untersuchungshaftgründe Für die Untersuchungshaft braucht es Untersuchungshaftgründe. Diese sind unter anderem in § 112 StPO geregelt. Daneben regelt § 112a StPO den Haftgrund der Wiederholungsgefahr. ##### **Fluchtgefahr** Bei Fluchtgefahr begründen konkrete Tatsachen den Verdacht, dass sich der Beschuldigte dem Verfahren entziehen wird. Typische Anwendungsfälle sind, wenn der Beschuldigte keinerlei soziale Bindung hat, beispielsweise dann, wenn Wohnungslosigkeit besteht. Es kommen aber auch gute Sprachkenntnisse und Auslandskontakte oder das plötzliche Transferieren von hohen Geldsummen in Betracht. ##### Verdunklungsgefahr Auch die Verdunklungsgefahr kann einen Untersuchungshaftgrund darstellen. Beim Haftgrund der Verdunklungsgefahr besteht durch das Verhalten des Beschuldigten der dringende Verdacht, dass auf Beweismittel eingewirkt werde und dadurch die Ermittlungen erschwert werden. ## **Wie verhält man sich bei einem Haftbefehl?** Festnahmen oder Verhaftungen kommen für den Beschuldigten oftmals überraschend. Was bei einer Verhaftung schwer fällt, aber entscheidend ist: **Ruhe bewahren**! **Richtiges Verhalten bei Festnahme oder Verhaftung:** 1. Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen und lassen Sie sich auf keinen Smalltalk mit der Polizei oder Staatsanwaltschaft ein. 2. Leisten Sie keinen Widerstand und bewahren Sie Ruhe. 3. Bestehen Sie darauf, dass umgehend ein Rechtsanwalt für Strafrecht kontaktiert wird. ### **Was kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht bei Verhaftungen oder Festnahmen tun?** Wenn es zu einer Haftfvorführung kommt, geht jedenfalls die Staatsanwaltschaft davon aus, dass die Voraussetzungen für die Untersuchungshaft vorliegen. Bei der Haftvorführung wird ein Rechtsanwalt für Strafrecht gegen die von der Staatsanwaltschaft behaupteten Haftgründe argumentieren und daraufhin wirken, dass kein Untersuchungshaftbefehl erlassen wird. Sollte das nicht gelingen, kann ein Rechtsanwalt für Strafrecht aber auch auf mildere Mittel hinwirken, so dass die Untersuchungshaft ausgesetzt wird. Ziel für den Rechtsanwalt für Strafrecht ist dabei immer, **Ihre Freiheit zu erhalten**. ## **Festnahme oder Verhaftung von Freunden oder Angehörigen** Sollte ein Freund, Ihr Mann oder Verlobter festgenommen oder verhaftet worden sein kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger. Der Beschuldigte hat Anspruch auf Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht. Verhaftungen und Festnahmen Angehöriger kommen oft plötzlich. Für den Fall der Festnahme oder Verhaftung ist schnelles Handeln durch einen Rechtsanwalt für Strafrecht gefragt. Sollte Ihr Freund oder ein Angehöriger verhaftet oder festgenommen sein, können Sie Tag und Nacht Kontakt zu einem Rechtsanwalt für Strafrecht aufnehmen: **Ihre Freiheit, mein Auftrag!** --- ### [Cookie-Richtlinie (EU)](https://anwalt-gotthardt.de/cookie-richtlinie-eu/) **Published:** Januar 30, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** *Diese Cookie-Richtlinie wurde zuletzt am August 3, 2026 aktualisiert und gilt für Bürger und Einwohner mit ständigem Wohnsitz im Europäischen Wirtschaftsraum und der Schweiz.* ## 1. Einführung Unsere Website, (im folgenden: „Die Website“) verwendet Cookies und ähnliche Technologien (der Einfachheit halber werden all diese unter „Cookies“ zusammengefasst). Cookies werden außerdem von uns beauftragten Drittparteien platziert. In dem unten stehendem Dokument informieren wir dich über die Verwendung von Cookies auf unserer Website. ## 2. Was sind Cookies? 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Einwilligung Wenn du unsere Website das erste Mal besuchst, zeigen wir dir ein Pop-Up mit einer Erklärung über Cookies. Sobald du auf „Einstellungen speichern“ klickst, gibst du uns deine Einwilligung alle von dir gewählten Kategorien von Cookies und Plugins wie in dieser Cookie-Erklärung beschrieben zu verwenden. Du kannst die Verwendung von Cookies über deinen Browser deaktivieren, aber bitte beachte, dass unsere Website dann unter Umständen nicht richtig funktioniert. ### 7.1 Verwalte deine Einwilligungseinstellungen Du hast die Cookie-Richtlinie ohne Javascript-Unterstützung geladen. Unter AMP kannst du den Button zum Zustimmen der Einwilligung unten auf der Seite verwenden. ## 8. Aktivierung/Deaktivierung und Löschen von Cookies Du kannst deinen Internetbrowser verwenden um automatisch oder manuell Cookies zu löschen. Du kannst außerdem spezifizieren ob spezielle Cookies nicht platziert werden sollen. Eine andere Möglichkeit ist es deinen Internetbrowser derart einzurichten, dass du jedes Mal benachrichtigt wirst, wenn ein Cookie platziert wird. Für weitere Information über diese Möglichkeiten beachte die Anweisungen in der Hilfesektion deines Browsers. Bitte nimm zur Kenntnis, dass unsere Website möglicherweise nicht richtig funktioniert, wenn alle Cookies deaktiviert sind. Wenn du die Cookies in deinem Browser löscht, werden diese neu platziert, wenn du unsere Website erneut besuchst. ## 9. Deine Rechte in Bezug auf personenbezogene Daten Du hast folgende Rechte in Bezug auf deine personenbezogenen Daten: - Du hast das Recht zu erfahren, warum deine personenbezogenen Daten benötigt werden, was damit passiert und wie lange sie aufbewahrt werden. - Auskunftsrecht: Du hast das Recht deine uns bekannten persönliche Daten einzusehen. - Recht auf Berichtigung: Du hast das Recht wann immer du wünscht, deine personenbezogenen Daten zu ergänzen, zu korrigieren sowie gelöscht oder blockiert zu bekommen. - Wenn du uns deine Einwilligung zur Verarbeitung deiner Daten erteilst, hast du das Recht diese Einwilligung zu widerrufen und deine personenbezogenen Daten löschen zu lassen. - Recht auf Datenübertragbarkeit: Du hast das Recht, alle deine personenbezogenen Daten von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen anzufordern und sie vollständig an einen anderen für die Verarbeitung Verantwortlichen zu übermitteln. - Widerspruchsrecht: Du kannst der Verarbeitung deiner Daten widersprechen. Wir entsprechen dem, es sei denn es gibt berechtigte Gründe für die Verarbeitung. Um diese Rechte auszuüben kontaktiere uns bitte. Bitte beziehe dich auf die Kontaktdaten am Ende dieser Cookie-Erklärung. Wenn du eine Beschwerde darüber hast, wie wir deine Daten behandeln, würden wir diese gerne hören, aber du hast auch das Recht diese an die Aufsichtsbehörde (Datenschutzbehörde) zu richten. ## 10. Kontaktdaten Für Fragen und/oder Kommentare über unsere Cookie-Richtlinien und diese Aussage kontaktiere uns bitte mittels der folgenden Kontaktdaten: Christian Gotthardt Holtenauer Straße 3 24103 Kiel Deutschland Deutschland Website: E-Mail: info@ex.comanwalt-gotthardt.de Telefonnummer: 043160839288 Diese Cookie-Richtlinie wurde mit [cookiedatabase.org](https://cookiedatabase.org/) am März 6, 2026 synchronisiert. --- ## Layouts ### [Inhaltsverzeichnis](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/inhaltsverzeichnis/) **Published:** März 14, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** [pac_divi_table_of_contents title=“Inhalt“ exclude_headings_by_class=“on“ included_headings=“off|on|on|off|off|off“ level_markers_1=“decimal“ level_markers_2=“decimal“ level_markers_3=“icons“ icon_marker_3=“^||divi||400″ title_container_bg_color=“#737166″ limit_content_height=“off“ body_area_padding=“15px|31px|15px|36px|false|false“ body_area_text_link_underline=“#4D818C“ body_area_text_link_color_active=“#4D818C“ body_area_text_link_underline_active=“#4D818C“ body_area_text_link_bg_active=“#4D818C“ _builder_version=“4.27.5″ _module_preset=“default“ border_radii_title_container=“off|20px|20px|0px|0px“ border_radii_body_area=“off|0px||20px|20px“ global_colors_info=“{}“ template_type=“module“][/pac_divi_table_of_contents] --- ### [100%](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/100/) **Published:** Dezember 21, 2025 **Author:** Benedict Mende **Content:** [et_pb_number_counter title=“Diskretion und Engagement in ihrem Fall! “ number=“100″ _builder_version=“4.27.4″ _module_preset=“default“ text_orientation=“center“ custom_margin=“5px||5px||false|false“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“ template_type=“module“][/et_pb_number_counter] --- ### [Zitate Heading 1](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-heading-1/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [et_pb_heading template_type=“module“ title=“In Bearbeitung“ _builder_version=“4.27.4″ _module_preset=“c33f07d9-41e0-421a-8799-5799df695cce“ title_text_align=“center“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_heading] --- ### [Zitate Zeile 1](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-zeile-1/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ### [Zitate Icon 2](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-icon-2/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [et_pb_icon template_type=“module“ font_icon=“||fa||900″ icon_color=“gcid-secondary-color“ align=“center“ module_class=“ai_ignore_font_icon“ _builder_version=“4.24.3″ _module_preset=“c2c23269-d09e-4bca-9247-65cd5ecf15a9″ locked=“off“ global_colors_info=“{%22gcid-secondary-color%22:%91%22icon_color%22%93}“][/et_pb_icon] --- ### [Zitate Zeile 2](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-zeile-2/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ### [Zitate Text 3](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-text-3/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ### [Zitate Heading 4](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-heading-4/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [et_pb_heading template_type=“module“ title=“Muster“ _builder_version=“4.27.4″ _module_preset=“a3805066-8711-43c7-9f62-5782da0e9f7a“ title_text_align=“center“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_heading] --- ### [Zitate Icon 5](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-icon-5/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [et_pb_icon template_type=“module“ font_icon=“||fa||900″ icon_color=“gcid-secondary-color“ align=“center“ module_class=“ai_ignore_font_icon“ _builder_version=“4.24.3″ _module_preset=“c2c23269-d09e-4bca-9247-65cd5ecf15a9″ locked=“off“ global_colors_info=“{%22gcid-secondary-color%22:%91%22icon_color%22%93,%22gcid-f2943306-fa6c-45f0-b632-5fc00151366a%22:%91%22icon_color%22%93}“][/et_pb_icon] --- ### [Zitate Text 6](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-text-6/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ### [Zitate Heading 7](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-heading-7/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [et_pb_heading template_type=“module“ title=“Muster“ _builder_version=“4.27.4″ _module_preset=“a3805066-8711-43c7-9f62-5782da0e9f7a“ title_text_align=“center“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_heading] --- ### [Zitate Icon 8](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-icon-8/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [et_pb_icon template_type=“module“ font_icon=“||fa||900″ icon_color=“gcid-secondary-color“ align=“center“ module_class=“ai_ignore_font_icon“ _builder_version=“4.24.3″ _module_preset=“c2c23269-d09e-4bca-9247-65cd5ecf15a9″ locked=“off“ global_colors_info=“{%22gcid-secondary-color%22:%91%22icon_color%22%93,%22gcid-f2943306-fa6c-45f0-b632-5fc00151366a%22:%91%22icon_color%22%93}“][/et_pb_icon] --- ### [Zitate Text 9](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-text-9/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ### [Zitate Heading 10](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate-heading-10/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** [et_pb_heading template_type=“module“ title=“Muster“ _builder_version=“4.24.3″ _module_preset=“a3805066-8711-43c7-9f62-5782da0e9f7a“ title_text_align=“center“ locked=“off“ global_colors_info=“{}“][/et_pb_heading] --- ### [Zitate](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/zitate/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ### [FAQ ganz](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/faq-ganz/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ### [FAQ](https://anwalt-gotthardt.de/et_pb_layout/faq/) **Published:** Oktober 14, 2025 **Author:** Arvid Lepsien **Content:** # 404 --- ## Ort ### [Anwalt für Strafrecht in der Nähe von Kiel](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-in-kiel/) **Published:** Mai 31, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Kiel? Ich verteidige Sie bei strafrechtlichen Vorwürfen im allgemeinen Strafrecht sowie im Sexualstrafrecht in Kiel und bundesweit. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben oder gegen Sie ermittelt wird, kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Sobald Sie von strafrechtlichen Vorwürfen erfahren, sollten Sie keine Angaben zur Sache machen und frühzeitig einen Strafverteidiger einschalten. Bereits im Ermittlungsverfahren können wichtige Weichen gestellt werden, um eine Einstellung des Verfahrens zu erreichen oder die Folgen eines Strafverfahrens zu minimieren. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in Kiel mit einer diskreten, engagierten und zielgerichteten Verteidigung zur Seite. [Zu unserer Webseite](https://anwalt-gotthardt.de/) --- ### [Anwalt Strafrecht in der Nähe von Neumünster](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-in-neumunster/) **Published:** Mai 31, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Neumünster? Ich berate und verteidige Mandanten in Neumünster sowie bundesweit bei strafrechtlichen Vorwürfen im allgemeinen Strafrecht und im Sexualstrafrecht. Haben Sie eine Vorladung erhalten oder wurden Sie über ein laufendes Ermittlungsverfahren informiert, sollten Sie frühzeitig rechtlichen Beistand einholen. Im Strafrecht können bereits die ersten Schritte entscheidend sein. Nutzen Sie daher Ihr Schweigerecht und lassen Sie die Vorwürfe zunächst anwaltlich prüfen. Eine frühzeitige Verteidigung eröffnet oft Möglichkeiten, auf das Verfahren einzuwirken und unnötige Belastungen zu vermeiden. Als Strafverteidiger stehe ich Ihnen in Neumünster mit einer sorgfältigen, diskreten und konsequenten Interessenvertretung zur Seite. [Zu unserer Webseite](https://anwalt-gotthardt.de/) --- ### [Bundesweiter Anwalt für Strafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/orte/bundesweite-strafverteidigung/) **Published:** Mai 31, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** Sie suchen einen Anwalt für Strafrecht in Schleswig-Holstein, Hamburg oder andernorts? Ich biete Ihnen bundesweite Strafverteidigung: ## **Strafverteidiger und Rechtsanwalt Christian Gotthardt** Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht in Schleswig-Holstein, Hamburg und anderorts. Haben Sie eine polizeiliche Vorladung beispielsweise wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung, des Besitzes kinderpornografischen Materials, des Raubes, des Diebstahls, des Betrugs, der Körperverletzung oder des Raubes erhalten? Dann kontaktieren Sie mich für Ihre Verteidigung. ### Bundesweite Strafverteidigung durch Anwalt Ich verteidige Sie unter anderem in: - [**Kiel**](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-in-kiel/ "Anwalt für Strafrecht in der Nähe von Kiel") - **[Flensburg](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-flensburg/ "Anwalt Strafrecht Flensburg")** - **[Rendsburg](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-rendsburg/ "Anwalt Strafrecht Rendsburg")** - **[Bordesholm](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-bordesholm/ "Anwalt Strafrecht Bordesholm")** und **bundesweit**. Kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung. --- ### [Anwalt Strafrecht in der Nähe von Rendsburg](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-in-rendsburg/) **Published:** Mai 31, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** Sie suchen einen Rechtsanwalt für Strafrecht in Rendsburg? Ich verteidige Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht in Rendsburg und bundesweit. Sollten sie eine polizeiliche Vorladung der Polizei Rensburg erhalten haben, kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Einen Ratgeber für Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren finden Sie hier: [Beschuldigtenrechte](https://anwalt-gotthardt.de/verhalten-als-beschuldigter/) ## **Leistungen im Überblick** für Strafrecht in Rendsburg Sobald Sie von strafrechtlichen Vorwürfen gegen Sie erfahren, sollten Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht kontaktieren. Sie sollten zu den Tatvorwürfen schweigen und so früh wie möglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Bereits im Ermittlungsverfahren kann so auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden und eine öffentliche Anklage oftmals vermieden werden. Als Strafverteidiger biete ich Ihnen umfangreiche Hilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen, diskret, kompetent und zielstrebig. Unter anderem: - Strafverteidigung in Rendsburg - Beratung und Begleitung bei polizeilichen Maßnahmen in Rendsburg - Verteidigung bei Strafbefehlen und Anklagen in Rendsburg - Hilfe bei Verhaftungen in Rendsburg ## ****Hilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen**** Im Strafrecht gibt es eine Vielzahl von strafrechtlichen Vorwürfen. Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, schweigen Sie zu den Tatvorwürfen und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht. Ich übernehme Ihre Strafverteidigung unter anderem bei: - Betrug, § 263 StGB - Vergewaltigung, § 177 StGB - sexuelle Belästigung, § 184i StGB - sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB - Besitz kinderpornographischer Inhalte, § 184b StGB - Zuhälterei, § 181a StGB - Beleidigung, § 185 StGB - üble Nachrede, 186 StGB - Körperverletzung, § 223 StGB - gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB - fahrlässige Tötung, § 222 StGB - Diebstahl, § 242 StGB - Raub, § 249 StGB - räuberische Erpressung, § 255 StGB --- ### [Anwalt Strafrecht in der Nähe von Flensburg](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-in-flensburg/) **Published:** Mai 31, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** Sind Sie in Flensburg einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt und suchen einen Anwalt im Strafrecht? Als Strafverteidiger verteidige ich Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Sexualstrafrecht und Strafrecht in Flensburg und bundesweit. Bereits im Ermittlungsverfahren werde ich für Sie tätig und arbeite daraufhin, dass das Verfahren, ohne öffentliche Hauptverhandlung, eingestellt wird. Kontaktieren Sie mich für ein unverbindliches Erstgespräch. ## **Strafrechtliche Vorwürfe** Vorwürfe aus dem Strafrecht sind breit gefächert. Oftmals erhalten Beschuldigte eine Vorladung der Polizei Flensburg. Ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt für Strafrecht sollten Sie keine Aussage bei der Polizei machen. Vorwürfe aus dem Strafrecht sind beispielsweise: - Vergewaltigung, § 177 StGB - sexuelle Belästigung, § 184i StGB - sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB - Besitz kinderpornographischer Inhalte, § 184b StGB - Zuhälterei, § 181a StGB - Beleidigung, § 185 StGB - üble Nachrede, 186 StGB - Körperverletzung, § 223 StGB - gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB - fahrlässige Tötung, § 222 StGB - Diebstahl, § 242 StGB - Raub, § 249 StGB - räuberische Erpressung, § 255 StGB - Betrug, § 263 StGB ## **Leistungen für Strafrecht in Flensburg im Überblick** Ich berate und verteidige Sie persönlich, kompetent und diskret in jedem Verfahrensabschnitt. Je früher Sie einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren, desto besser stehen die Erfolgschancen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann auf die Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden und eine öffentliche Anklage oftmals verhindert werden. Sollten Sie in Flensburg strafrechtliche Probleme haben zögern Sie nicht Kontakt aufzunehmen. Im Strafrecht biete ich umfangreiche Hilfe an. Unter anderem: - Strafverteidigung in Flensburg - Beratung und Begleitung bei polizeilichen Maßnahmen in Flensburg - Verteidigung bei Strafbefehlen und Anklagen in Flensburg - Hilfe bei Verhaftungen in Flensburg ## **Sollten Sie eine Vorladung der Polizei Flensburg erhalten haben, kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung.** Weitere Tipps als Beschuldigter eines strafrechtlichen Vorwurfes finden Sie hier: [](https://anwalt-gotthardt.de/standort/flensburg/) [Beschuldigtenrechte](https://anwalt-gotthardt.de/verhalten-als-beschuldigter/) --- ### [Anwalt für Strafrecht in der Nähe von Bordesholm](https://anwalt-gotthardt.de/orte/anwalt-strafrecht-bordesholm/) **Published:** Mai 31, 2026 **Author:** Benedict Mende **Content:** Sie sind in Bordesholm einem strafrechtlichen Vorwurf ausgesetzt und suchen einen Anwalt im Strafrecht? Als Strafverteidiger verteidige ich Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht in Bordesholm und bundesweit. Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung der Polizei erhalten haben, kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung. ## ******Vorladung Polizei Bordesholm?****** Einen Ratgeber über Beschuldigtenrechte erhalten Sie hier: [**Verhalten als Beschuldigter**](https://anwalt-gotthardt.de/verhalten-als-beschuldigter/) ## **Leistungen im Überblick** Sobald Sie Kenntnis von strafrechtlichen Vorwürfen gegen Sie haben, sollten Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht kontaktieren. Je früher Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht kontaktieren, desto besser stehen die Erfolgschancen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann so auf die Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden und eine öffentliche Anklage verhindert werden. Als Strafverteidiger biete ich umfangreiche Hilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen an. Unter anderem: - Strafverteidigung in Bordesholm - Beratung und Begleitung bei polizeilichen Maßnahmen - Verteidigung bei Strafbefehlen und Anklagen in Bordesholm - Hilfe bei Verhaftungen in Bordesholm ## Straftaten Es gibt eine Vielzahl an strafrechtlichen Vorwürfen. Ich verteidige Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht, diskret, kompetent und vorurteilsfrei! Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren, sollten Sie sich zu den Tatvorwürfen nie ohne vorherige Rücksprache mit einem Rechtsanwalt im Strafrecht äußern. Ich übernehme Ihre Strafverteidigung unter anderem bei: - Vergewaltigung, § 177 StGB - sexuelle Belästigung, § 184i StGB - sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB - Besitz kinderpornographischer Inhalte, § 184b StGB - Zuhälterei, § 181a StGB - Beleidigung, § 185 StGB - üble Nachrede, 186 StGB - Körperverletzung, § 223 StGB - gefährliche Körperverletzung, § 224 StGB - fahrlässige Tötung, § 222 StGB - Diebstahl, § 242 StGB - Raub, § 249 StGB - räuberische Erpressung, § 255 StGB - Betrug, § 263 StGB - Mord, § 211 StGB --- ## Kategorien ### [Strafrecht](https://anwalt-gotthardt.de/category/strafrecht/) **Description:** Aktuelle Beiträge, Urteile und Entwicklungen aus dem Strafrecht. Rechtliche Einordnungen durch einen Strafverteidiger. --- ### [Kiel](https://anwalt-gotthardt.de/category/kiel/) **Description:** Aktuelle Strafrechtsfälle aus Kiel. Analysen, Urteile und Entwicklungen im Strafrecht – engagiert, diskret und vorurteilsfrei. --- ### [Hamburg](https://anwalt-gotthardt.de/category/hamburg/) **Description:** Aktuelle Strafrechtsfälle aus Hamburg. Informationen zu Ermittlungen, Gerichtsverfahren und Urteilen – engagiert, diskret und vorurteilsfrei. --- ### [Bremen](https://anwalt-gotthardt.de/category/bremen/) **Description:** Aktuelle Fälle aus dem Strafrecht in Bremen. Hintergründe, Urteile und rechtliche Bewertungen durch einen Strafverteidiger. --- ## Typ ### [module](https://anwalt-gotthardt.de/layout_type/module/) --- ### [row](https://anwalt-gotthardt.de/layout_type/row/) --- ### [section](https://anwalt-gotthardt.de/layout_type/section/) --- ## Modulbreite ### [regular](https://anwalt-gotthardt.de/module_width/regular/) --- ## Umfang ### [not_global](https://anwalt-gotthardt.de/scope/not_global/) --- ### [global](https://anwalt-gotthardt.de/scope/global/) ---