Wenn ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger beim Vorwurf der Vergewaltigung verteidigt, handelt es sich um eine Verteidigung im Sexualstrafrecht. Sämtliche Delikte aus dem Sexualstrafrecht erfordern eine besondere, engagierte und besonders diskrete Verteidigung. Beim Vorwurf der Vergewaltigung drohen nicht nur langjährige Haftstrafen, sondern auch soziale Schäden wie Verlust des Arbeitsplatzes oder Rufschädigungen zu Lasten des Mandanten. SpezielleStrafverteidigung innerhalb des Sexualstrafrechts hilft genau das zu verhindern. Dafür braucht es aber besondere Kenntnisse bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen sowie Kenntnisse über die prozessualen Besonderheiten beim Vorwurf der Vergewaltigung. In der Rechtsanwaltskanzlei „Strafverteidigung Gotthardt“ finden Sie all diese Kompetenz. Was die Verteidigung beim Vorwurf der Vergewaltigung so besonders macht, können Sie auch hier nachlesen:
Vergewaltigungsvorwurf Aussage-gegen-Aussage
Von Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen spricht man unter anderem dann, wenn für das eigentliche Tatgeschehen keine anderen Beweismittel vorliegen als die Aussage der Belastungszeugin. Auch der schweigende Mandant gibt keine Einlassung ab, wenn er die Vorwürfe pauschal über seinen Anwalt bestreitet. In diesen Fällen stehen sich die Aussage der Belastungszeugin und das Bestreiten des Mandanten gegenüber. Leider führt dies nicht automatisch zum Freispruch des Mandanten. Denn die Aussage der Belastungszeugin ist ein Beweismittel im Sinne der Strafprozessordnung. Das Gericht kann also der Aussage der Belastungszeugin folgen und so zu einem Urteil kommen, was oftmals mehrjährige Haftstrafen mit sich bringt. Der Bundesgerichtshof hat aber speziell für diese Aussage-gegen-Aussage-Konstellationenbesondere Anforderungen an die Bewertung der Aussage der Belastungszeugin aufgestellt. Die Aussage der Belastungszeugin muss besonders kritisch geprüft werden. Diese besonderen Kriterien muss der Rechtsanwalt und Strafverteidiger kennen, um seinen Mandanten kompetent beim Vergewaltigungsvorwurf verteidigen zu können.
Was ist eine Vergewaltigung?
Die Vergewaltigung ist in § 177 Abs. 6 StGB geregelt. Die dortige Definition lautet, dass ein besonders schwerer Fall in der Regel vorliegt, wenn der Täter mit dem Opfer den Beischlaf vollzieht oder vollziehen lässt oder ähnliche sexuelleHandlungen an dem Opfer vornimmt oder von ihm vornehmen lässt, die dieses besonderes erniedrigen, insbesondere wenn sie mit einem Eindringen in den Körper verbunden sind (Vergewaltigung). Es handelt sich also um einen besonders schweren Fall aus dem § 177 StGB „Sexueller Übergriff; sexuelle Nötigung; Vergewaltigung“. An der Definition ist bereits zu erkennen, dass es maßgeblich auf das Eindringen ankommt. Das muss keinesfalls nur im Falle des Beischlafs passieren. Auch Oralverkehr oder das vaginale oder anale Eindringen mit einem Finger kann den Tatbestand der Vergewaltigung gemäß § 177 Abs. 6 StGB erfüllen und so zu einer Mindestfreiheitsstrafe von zwei Jahren führen. Streitig ist beim Vergewaltigungsvorwurf oftmals gar nicht, ob ein Geschlechtsverkehr stattgefunden hat. Entscheidend ist, ob ein entgegenstehender Wille vorlag, dieser geäußert wurde, dieser erkennbar war und ob sich der Beschuldigte darüber bewusst hinweggesetzt hat.
Was tun bei Vergewaltigungsvorwurf?
Das Wichtigste ist, dass der Beschuldigte zunächst schweigt und umgehend einen Strafverteidiger kontaktiert. Bis zur Akteneinsicht haben die Ermittlungsbehörden einen Wissensvorsprung. Ein Schweigen kann einem Beschuldigten niemals zum Nachteil gereicht werden. Wenn sich der Beschuldigte bei einem Vergewaltigungsvorwurf jedoch frühzeitig äußert, kann er sich dabei unbewusst „um Kopf und Kragen reden“. Denn entscheidend bei Vergewaltigungsvorwürfen ist die kritische Prüfung der Aussage der Belastungszeugin. Diese gilt es zu analysieren. Ein Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht weiß, wo man die Aussage der Belastungszeugin kritisch betrachten muss. Er kann gezielt Schwachstellen der Aussage nach den Maßstäben des Bundesgerichtshofs herausarbeiten und die Vorwürfe oftmals auch im Ermittlungsverfahren zu Fall bringen. Bereits im Ermittlungsverfahren kann ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger die Aussage der Belastungszeugin analysieren, Widersprüche und Unplausibilitäten herausarbeiten und die Staatsanwaltschaft so davon überzeugen das Verfahren wegen des Vergewaltigungsvorwurfs einzustellen. Das ist wesentlich erfolgsversprechender, als eine eigene frühzeitige Aussage des Beschuldigten beim Vergewaltigungsvorwurf. Denn oftmals werden die Ermittlungsbehörden dem Beschuldigten aufgrund von Vorurteilen oder einseitigen Erwartungshaltungen keinen Glauben schenken. Sollten Sie eine Vorladung wegen des Vorwurfs der Vergewaltigung erhalten haben, sollten Sie folgendes machen:
- Schweigen Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen (das gilt auch für Unschuldige)
- Beauftragen Sie umgehend einen Rechtsanwalt für Sexualstrafrecht
- Der Rechtsanwalt wird Vernehmungstermine für Sie absagen und Akteneinsicht beantragen
- Anschließend wird der Rechtsanwalt die Belastungsaussage analysieren und eine gezielte, individuelleVerteidigungsstrategie ausarbeiten
- Ein umfassender Verteidigungsschriftsatz bereits im Ermittlungsverfahren kann die Vergewaltigungsvorwürfe so oftmals ohne Hauptverhandlung zu Fall bringen
Falsche Vergewaltigungsvorwürfe
Falsche Vergewaltigungsvorwürfe sind keine Seltenheit. Sobald die Polizei oder die Staatsanwaltschaft Kenntnis von einem Vergewaltigungsvorwurf erlangt, werden die Ermittlungen zwingend eingeleitet. Oftmals denken die Belastungszeuginnen, dass sie eine Anzeige später zurücknehmen können. Da es sich bei einem Vergewaltigungsvorwurf um ein Offizialdelikt handelt, ist das nicht möglich. Auch werden die Staatsanwaltschaftenund die Polizei aufgrund eines solchen Verhaltens der Belastungszeugin die Vorwürfe gegen Sie auch nicht einfach Fallen lassen. Denn diese gehen häufig davon aus, dass die Vergewaltigung stattgefunden hat und die Zeugin nun aus Angst oder Scham keine weitere Aussage mehr machen möchte. Die Ermittlungen werden dann weitergeführt und die Vorwürfe gerade nicht fallen gelassen. Gerade Unschuldige denken dann, dass sie nur ihre Version der Abläufe berichten müssen, damit die Ermittlungen gegen sie eingestellt werden. Auch das hat wenig Erfolgsaussichten. Denn zum einen können die Behörden auch Ihre Aussage analysieren und für sich zu dem Schluss kommen, dass diese unglaubhaft ist. Und zum anderen schenken Ermittlungsbehörden und Gerichte häufig der Belastungszeugin mehr Glauben, da diese ja vermeintliches Opfer einer Sexualstraftat ist. Ein Vergewaltigungsvorwurf ist schnell gemacht. Diesen wieder aus der Welt zu bekommen, wird aus den obigen Gründen ohne kompetente Strafverteidigung im Sexualstrafrecht in den allerseltensten Fällen funktionieren.
Anwalt für Sexualstrafrecht in der Nähe
Werden Sie einer Vergewaltigung beschuldigt? Suchen Sie einen Anwalt im Sexualstrafrecht in der Nähe? Dann nehmen Sie gern Kontakt für eine unverbindliche Ersteinschätzung auf. „Strafverteidigung Gotthardt“ kennt die Besonderheiten im Sexualstrafrecht. Die Aussage der Belastungszeugin kann durch die Kanzlei im Strafrecht, gemessen an den hohen Maßstäben des Bundesgerichtshofs bei Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen, analysiert werden. Häufig spielen auch psychische Erkrankungen der Anzeigenerstatterin, Medikamente oder Drogen eine Rolle. Bereits im Ermittlungsverfahren wird eine individuelle Verteidigungsstrategie entworfen und Schwachstellen in der belastenden Aussage herausgearbeitet. Mit Hilfe eines umfassenden Verteidigungsschriftsatzes können Vergewaltigungsvorwürfe oftmals bereits im Ermittlungsverfahren erledigt werden. Die Kanzlei im Strafrecht ist bundesweit tätig.