Rechtsanwalt Strafrecht Rendsburg – Strafverteidigung Rendsburg

Sie suchen einen Rechtsanwalt in Rendsburg? Ich verteidige Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht in Rendsburg und bundesweit. Sollten sie eine polizeiliche Vorladung der Polizei Rensburg erhalten haben, kontaktieren Sie mich für eine unverbindliche Ersteinschätzung. Einen Ratgeber für Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren finden Sie hier:  

Beschuldigtenrechte

Hilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen 

Sobald Sie von strafrechtlichen Vorwürfen gegen Sie erfahren, sollten Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht kontaktieren. Sie sollten zu den Tatvorwürfen schweigen und so früh wie möglich einen Strafverteidiger kontaktieren. Bereits im Ermittlungsverfahren kann so auf eine Einstellung des Verfahrens hingewirkt werden und eine öffentliche Anklage oftmals vermieden werden. Als Strafverteidiger biete ich Ihnen umfangreiche Hilfe bei strafrechtlichen Vorwürfen, diskret, kompetent und zielstrebig. Unter anderem: 

  • Strafverteidigung in Rendsburg 

  • Beratung und Begleitung bei polizeilichen Maßnahmen in Rendsburg

  • Verteidigung im Ermittlungsverfahren 

  • Verteidigung bei Strafbefehlen und Anklagen vor den Amtsgericht Rendsburg 

  • Sofortige Hilfe bei Verhaftungen und Durchsuchungen

Strafrecht

Im Strafrecht gibt es eine Vielzahl von strafrechtlichen Vorwürfen. Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, schweigen Sie zu den Tatvorwürfen und kontaktieren Sie einen Rechtsanwalt im Strafrecht. Ich übernehme Ihre Strafverteidigung unter anderem bei: 

  • Mord, § 211 StGB 

  • fahrlässige Tötung, § 222 StGB 

  • Körperverletzung mit Todesfolge, § 227 StGB 

  • Mißhandlung Schutzbefohlener, § 225 StGB

  • Nachstellung, § 238 StGB 

  • Diebstahl, § 242 StGB 

  • Bedrohung, § 241 StGB 

  • Raub, § 249 StGB 

  • Erpressung, § 253 StGB 

  • Betrug, § 263 StGB 

  • Urkundenfälschung, § 267 StGB 

  • Zuhälterei, § 181a StGB 

  • sexueller Missbrauch von Kindern, § 176 StGB 

  • Vergewaltigung, § 177 StGB 

  • Geldfälschung, § 146 StGB 

 

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