Bedrohung gemäß § 241 StGB

Der Straftatbestand der Bedrohung ist in § 241 StGB geregelt. Wer einen anderen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder ihm nahestehenden Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, macht sich der Bedrohung strafbar.

Welche Strafe bei Bedrohung?

Die Strafe für den Tatbestand der Bedrohung reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

Welche Verteidigungsstrategien gibt es?

Welche Verteidigungsstrategie die Beste ist, hängt stark vom Inhalt der Ermittlungsakte ab. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung wegen des Vorwurfs der Bedrohung erhalten, kennen Sie den Inhalt der Ermittlungsakte nicht. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat einen Wissensvorsprung. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie zu den Tatvorwürfen schweigen und zunächst einen Strafverteidiger kontaktieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen, um die Kenntnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen. Im Anschluss wird eine professionelle und angepasste Verteidigungsstrategie entworfen.

Wie sollte ich mich als Beschuldigter Verhalten?

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung geführt wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren und zu den Tatvorwürfen schweigen. Ein Schweigen wird Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt. Eine Einlassung ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt für Strafrecht kann wertvolle Verteidigungsstrategie zu Nichte machen. Alles, was Sie sagen wird Eingang in die Ermittlungsakte finden. Bewahren Sie daher Ruhe und sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt.

Was ist das Ziel der Verteidigung?

Das Ziel der Verteidigung ist es die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zu Fall zu bringen und eine öffentliche Anklage zu verhindern. Sollte eine öffentliche Anklage unausweichlich sein, setzt sich die Verteidigung vor Gericht fort. Auch hier können Vorstrafen vermieden werden.

Christian Gotthard
Strafverteidiger

Ich stehe Ihnen als Strafverteidiger zur Seite

Wenn Sie strafrechtlichen Rat oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung.

Christian Gotthard
Strafverteidiger

Rechtsanwalt Gotthardt – Ihr Strafverteidiger im Strafrecht und Sexualstrafrecht

– bundesweite Strafverteidigung –

Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht! Mit vollem Engagement kämpfe ich für Ihre Rechte. Ich setze mich stets für das beste Ergebnis ein. Ziel ist es, Vorstrafen zu vermeiden und die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen. Haben Sie Fragen oder eine polizeiliche Vorladung bekommen, dann kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung und Strafverteidigung.