Rechtsanwälte und Strafverteidiger vertreten regelmäßig Mandanten, denen Straftaten gegen die persönliche Freiheit und aus dem Sexualstrafrecht vorgeworfen werden. Vorwürfe wie Zuhälterei, schwere Zwangsprostitution sowie Menschenhandel sind Straftatbestände bei denen mehrjährige Haftstrafen im Raum stehen. Bei schwerwiegenden Vorwürfen hilft oftmals nur noch kompetente und engagierte Verteidigung.
Verteidigung bei Zuhälterei und Zwangsprostitution – hochspezialisierte Strafverteidigung
Bei Vorwürfen der Zuhälterei und Zwangsprostitution ist eine umfassende Verteidigungsstrategie unabdingbar. Ermittlungsverfahren und Anklagen aus dem Milieu stellen die Verteidigung vor besondere Herausforderungen. Naturgemäß sprechen Zeugen bei Vorwürfen der Zwangsprostitution und Zuhälterei ungern mit der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder den Gerichten. Nicht selten bestehen bei Vorwürfen der Zwangsprostitution und Zuhälterei Aussage-gegen-Aussage Situationen. In diesen Konstellationen steht dem Bestreiten der Tatvorwürfe einzig die Aussage der Belastungszeugin entgegen. Entgegen langläufiger Meinung führt dies vor Gericht aber nicht automatisch zu einem Freispruch. Denn die Aussage der oftmals einzigen Belastungszeugin stellt nach der Strafprozessordnung ein Beweismittel dar. Mit hochprofessionellen Verteidigungsstrategien und oftmals auch eigenen Ermittlungen sowie gezielter Beweisanträge gelingt es auch bei Anklagen vor dem Landgericht erhebliche Widersprüche in der Darstellung der Belastungszeugin herauszuarbeiten.
Bestmögliche Ergebnisse durch bestmögliche Strafverteidigung
Durch bestmögliche Strafverteidigung kann auch bei erheblichen und schweren Vorwürfen ein Freispruch oder eine Bewährung erreicht werden. So wird die Freiheit der Mandanten erhalten. Wichtig ist, dass sowohl der Mandant als auch die Verteidigung einen kühlen Kopf bewahren. Eine Anklage, auch vor dem Landgericht, bedeutet noch lange keine Verurteilung. Fachlich versierte Strafverteidigung bringt der Staatsanwaltschaft erheblichen Gegenwind und führt so zu bestmöglichen Ergebnissen für den Mandanten.
Anwalt bei Zwangsprostitution und Zuhälterei
Wenn Sie wegen Zuhälterei, Menschenhandels oder Zwangsprostitution beschuldigt werden, schweigen Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen und nehmen Sie umgehend Kontakt auf. Die frühe Einschaltung eines Strafverteidigers kann Ihre Erfolgschancen erheblich verbessern. Auch schwerwiegende Vorwürfe wie Zwangsprostitution, Zuhälterei und Menschenhandel können oftmals bereits im Ermittlungsverfahren zu Fall gebracht werden. Damit kann eine öffentliche und meist medienwirksame Anklage vermieden werden.