Christian Gotthardt

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Ihre Freiheit – mein Auftrag!

Christian Gotthardt

Vita

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt der Kriminalwissenschaften. Das anschließende juristische Referendariat am Oberlandesgericht Schleswig fand im Landgerichtsbezirk Kiel statt. Neben der Station bei der Staatsanwaltschaft erfolgten Stationen in spezialisierten Strafrechtskanzleien. Der Schwerpunkt lag stets im Straf- und Strafprozessrecht.

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Strafverteidigung

Die Kanzlei ist ausschließlich im Straf- und Strafprozessrecht tätig. Kompetente Strafverteidigung braucht Fokus und Konzentration auf die Rechte der Beschuldigten. Oftmals ist ein Rechtsanwalt für Strafrecht der einzige auf Seiten des Beschuldigten. Ein strafrechtlicher Vorwurf ist schnell gemacht, kann Existenzen bedrohen und vernichten. Die Rechte des Beschuldigten zu schützen, der Vorverurteilung entgegenzuwirken und eine Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden herzustellen – all das ist Aufgabe des Strafverteidigers. Gerade im Sexualstrafrecht bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder des Besitzes kinderpornographischer Inhalte braucht es die frühestmögliche Unterstützung eines Rechtsanwalts im Strafrecht. Bei allen Delikten gilt, je früher ein Strafverteidiger involviert ist, desto höher sind die Erfolgschancen. Spezialisierte Kenntnisse im Strafrecht braucht es nicht nur bei den Kapitaldelikten wie Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge oder Körperverletzung mit Todesfolge, sondern in allen Delikten. Selbst kleinste Vorwürfe können berufliche und private Existenzen vernichten und unvorhergesehenen Schaden der Reputation anrichten. Diese Verantwortung lässt keine Kompromisse zu. Deshalb ist die Kanzlei ausschließlich und bundesweit im Strafrecht auf Seite der Beschuldigten tätig.

Ihre Freiheit, mein Auftrag!

Die Kanzlei verteidigt Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, engagiert, diskret und vorurteilsfrei. Nicht nur bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht, wie Raub, Köperverletzung, Mord oder Totschlag erhalten Sie kompetente und individuelle Verteidigung. Auch innerhalb von Betäubungsmitteldelikten, Vorwürfen der Zuhälterei und Zwangsprostitution hat die Kanzlei zahlreiche Erfolge vorzuweisen. Insbesondere im Sexualstrafrecht bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, Besitzes oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Belästigung oder der sexuellen Nötigung konnten bereits zahlreiche Fälle sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren erfolgreich verteidigt werden. Der Vorwurf oder die Frage ob jemand schuldig oder unschuldig ist darf für einen Strafverteidiger nicht von Belang sein. Einzig die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ist von Relevanz: „Ihre Freiheit – mein Auftrag!“.

Einer Straftat beschuldigt?

Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein nehmen Sie Kontakt auf für eine diskrete und kompetente Ersteinschätzung:

Vita

Rechtsanwalt und Strafverteidiger Christian Gotthardt absolvierte das Studium der Rechtswissenschaften in Nordrhein-Westfalen mit dem Schwerpunkt der Kriminalwissenschaften. Das anschließende juristische Referendariat am Oberlandesgericht Schleswig fand im Landgerichtsbezirk Kiel statt. Neben der Station bei der Staatsanwaltschaft erfolgten Stationen in spezialisierten Strafrechtskanzleien. Der Schwerpunkt lag stets im Straf- und Strafprozessrecht.

Ihre Freiheit – mein Auftrag!

Christian Gotthardt

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Strafverteidigung

Die Kanzlei ist ausschließlich im Straf- und Strafprozessrecht tätig. Kompetente Strafverteidigung braucht Fokus und Konzentration auf die Rechte der Beschuldigten. Oftmals ist ein Rechtsanwalt für Strafrecht der einzige auf Seiten des Beschuldigten. Ein strafrechtlicher Vorwurf ist schnell gemacht, kann Existenzen bedrohen und vernichten. Die Rechte des Beschuldigten zu schützen, der Vorverurteilung entgegenzuwirken und eine Waffengleichheit gegenüber den Strafverfolgungsbehörden herzustellen – all das ist Aufgabe des Strafverteidigers. Gerade im Sexualstrafrecht bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, sexueller Belästigung oder des Besitzes kinderpornographischer Inhalte braucht es die frühestmögliche Unterstützung eines Rechtsanwalts im Strafrecht. Bei allen Delikten gilt, je früher ein Strafverteidiger involviert ist, desto höher sind die Erfolgschancen. Spezialisierte Kenntnisse im Strafrecht braucht es nicht nur bei den Kapitaldelikten wie Mord, Totschlag, Raub mit Todesfolge oder Körperverletzung mit Todesfolge, sondern in allen Delikten. Selbst kleinste Vorwürfe können berufliche und private Existenzen vernichten und unvorhergesehenen Schaden der Reputation anrichten. Diese Verantwortung lässt keine Kompromisse zu. Deshalb ist die Kanzlei ausschließlich und bundesweit im Strafrecht auf Seite der Beschuldigten tätig.

Ihre Freiheit, mein Auftrag!

Die Kanzlei verteidigt Sie gegen alle strafrechtlichen Vorwürfe, engagiert, diskret und vorurteilsfrei. Nicht nur bei Vorwürfen aus dem allgemeinen Strafrecht, wie Raub, Köperverletzung, Mord oder Totschlag erhalten Sie kompetente und individuelle Verteidigung. Auch innerhalb von Betäubungsmitteldelikten, Vorwürfen der Zuhälterei und Zwangsprostitution hat die Kanzlei zahlreiche Erfolge vorzuweisen. Insbesondere im Sexualstrafrecht bei Vorwürfen wie Vergewaltigung, Besitzes oder Verbreitung kinderpornographischer Inhalte, des sexuellen Missbrauchs von Kindern, der sexuellen Belästigung oder der sexuellen Nötigung konnten bereits zahlreiche Fälle sowohl im Ermittlungsverfahren als auch im Hauptverfahren erfolgreich verteidigt werden. Der Vorwurf oder die Frage ob jemand schuldig oder unschuldig ist darf für einen Strafverteidiger nicht von Belang sein. Einzig die Wahrung Ihrer Rechte als Beschuldigter ist von Relevanz: „Ihre Freiheit – mein Auftrag!“.

Einer Straftat beschuldigt?

Sollten Sie Beschuldigter einer Straftat sein, nehmen Sie Kontakt auf für eine diskrete und kompetente Ersteinschätzung:

Spezielle Strafverteidigung in jedem Verfahrensabschnitt

Je früher ein Strafverteidiger kontaktiert wird, desto höher sind die Erfolgschancen. Sollten Sie Beschuldigter sein, eine Vorladung der Polizei erhalten haben oder festgenommen worden sein, haben Sie das Recht einen Rechtsanwalt im Strafrecht zu kontaktieren. Machen Sie von diesem Recht unbedingt Gebrauch und Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen. Zunächst wird der Strafverteidiger Akteneinsicht beantragen und etwaige Vernehmungstermine für Sie absagen.

Verteidigung im Ermittlungsverfahren

Die Kanzlei arbeitet bereits im Ermittlungsverfahren intensiv an Ihrer Verteidigung. Sollten Sie eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, weil Sie Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind, wird zunächst die Akteneinsicht beantragt. Nach der Akteneinsicht wird Ihre Verteidigungsstrategie aufgebaut und ausführlich besprochen. Machen Sie keine Angaben zu den Tatvorwürfen. Ein Schweigen kann niemals gegen Sie verwendet werden. Einlassungen können dagegen wertvolle Verteidigungsstrategien zu Nichte machen. Die Kanzlei erstellt im Ermittlungsverfahren ausführliche Stellungnahmen, um eine unangenehme öffentliche Anklage zu vermeiden und das Verfahren bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bringen. Belastende, öffentliche Anklagen können dadurch oftmals verhindert werden. Das Vorgehen erfolgt diskret, kompetent und vorurteilsfrei!

Verfahrenseinstellung gegen Auflagen

Selbst, wenn die Ermittlungsakte einen hinreichenden Tatverdacht gegen Sie ergeben sollte, sind Ihre Verteidigungschancen in vielen Fällen immer noch gut. Es gibt zahlreiche Möglichkeiten ein Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen. § 153a StPO bietet beispielsweise die Möglichkeit das Verfahren gegen Auflagen einzustellen. Damit kann nicht nur eine öffentliche Anklage verhindert werden, zugleich wird Ihr Führungszeugnis „sauber“ gehalten. Die Kanzlei hat zahlreiche Erfolge im Ermittlungsverfahren. Auch hier sind ausführliche Stellungnahmen unerlässlich, um Ihre Verteidigung optimal zu sichern.

Verteidigung vor Gericht

Selbst innerhalb einer Hauptverhandlung vor Gericht besteht die Möglichkeit der Verfahrenseinstellung gegen Auflage. Durch engagierte Strafverteidigung lässt sich dieses Ergebnis häufig erreichen. Ihre Vorteile sind klar: Keine Verurteilung und kein Eintrag im Führungszeugnis. Strafverteidigung bedeutet niemals aufzugeben und in jeder Lage des Verfahrens stets die Rechte des Beschuldigten zu vertreten. Nur so lassen sich Erfolge erreichen.

Freispruch

Eine öffentliche Anklage heißt noch lange nicht, dass es zu einer Verurteilung kommt. Die Kanzlei prüft nicht nur die strafrechtlichen Vorwürfe, sondern auch prozessuale Aspekte wie Beweisverwertungsverbote. Insbesondere bei Sexualdelikten kommt es häufig auf die Aussage des vermeintlichen Opfers an. Diese sind in Aussage-gegen-Aussage-Konstellationen besonders kritisch zu prüfen. Durch die kritische Prüfung von Beweismitteln, der Glaubhaftigkeitsprüfung von Zeugenaussagen sowie gezielter kritischer Fragen, stellen sich häufig Überraschungen dar, die am Ende zu Ihrem Freispruch führen. Jede Verteidigung ist individuell und bedarf einer maßgeschneiderten Verteidigungsstrategie.

Kosten Anwalt Strafrecht
Beim Vorwurf einer Straftat sollte stets ein Rechtsanwalt im Strafrecht kontaktiert werden. Ziel ist es, die strafrechtlichen Vorwürfe so früh wie möglich zu Fall zu bringen. Letztlich werden nicht nur Kosten gespart, wenn eine Freiheitsstrafe oder Geldstrafe verhindert wird. Der Vorwurf einer Straftat kann ungeahnte Folgen auslösen. Kompetente Strafverteidigung zahlt sich immer aus. Bei Fragen zu den Anwaltskosten im Strafrecht, nehmen Sie gern Kontakt auf.

Kosten Strafrecht

Mitgliedschaften

Strafverteidigung ist Leidenschaft und Berufung zugleich. Insbesondere im Sexualstrafrecht ist der Austausch mit Fachärzten und Psychologen von besonderer Bedeutung. Denn hier ist nicht nur juristische, sondern auch medizinische und psychologische Expertise gefragt. Neben all dem ist der Austausch mit Kolleginnen und Kollegen aus dem Strafrecht wertvolle Bereicherung für den Ausbau effektiver Verteidigungsstrategien.

Unverbindliche Ersteinschätzung

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