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Vorwurf Bedrohung : Erfolgreiche Verfahrenseinstellung

Datum: März 2025

Location: Kiel

In einem aktuellen Fall sah sich mein Mandant dem Vorwurf der Bedrohung ausgesetzt. Vorausgegangen war eine streitige Auseinandersetzung. Die Situation erschien für ihn aussichtslos und er war bereit, den Vorwurf einzuräumen, um „die Sache schnell hinter sich zu bringen.“

Doch ein genauer Blick in die Ermittlungsakte offenbarte eine andere Ausgangslage. Auf prozessualer Ebene konnten Umstände herausgearbeitet werden, die letztlich dazu führten, dass es für eine Anklage nicht reichte. Am Ende folgte die Staatsanwaltschaft der Argumentation der Verteidigung im Vorverfahren. Das Verfahren wurde mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt – ohne Anklage, ohne Strafe, ohne Eintrag im Führungszeugnis.

Solche Fälle zeigen, wie wichtig eine fundierte Verteidigungsstrategie und vorherige Akteneinsicht ist. Ein kritischer Blick in die Ermittlungsakte kann auch in Fällen, die zunächst aussichtslos erscheinen, die entscheidende Wende bringen.

Fazit: Verfahren können entscheidende Wendungen nehmen. Als Beschuldigter lohnt es sich zunächst einen Strafverteidiger zu kontaktieren und Ruhe zu bewahren. Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren läuft nehmen Sie Kontakt auf:

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Bedrohung gemäß § 241 StGB

Der Straftatbestand der Bedrohung ist in § 241 StGB geregelt. Wer einen anderen Menschen mit der Begehung einer gegen ihn oder ihm nahestehenden Person gerichteten rechtswidrigen Tat gegen die sexuelle Selbstbestimmung, die körperliche Unversehrtheit, die persönliche Freiheit oder gegen eine Sache von bedeutendem Wert bedroht, macht sich der Bedrohung strafbar.

Welche Strafe bei Bedrohung?

Die Strafe für den Tatbestand der Bedrohung reicht von Geldstrafe bis zu einer Freiheitsstrafe von 3 Jahren.

Wie sollte ich mich als Beschuldigter Verhalten?

Wenn gegen Sie ein Ermittlungsverfahren wegen Bedrohung geführt wird, sollten Sie umgehend einen Anwalt für Strafrecht kontaktieren und zu den Tatvorwürfen schweigen. Ein Schweigen wird Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt. Eine Einlassung ohne vorherige Absprache mit einem Anwalt für Strafrecht kann wertvolle Verteidigungsstrategie zu Nichte machen. Alles, was Sie sagen wird Eingang in die Ermittlungsakte finden. Bewahren Sie daher Ruhe und sagen Sie nichts ohne Ihren Anwalt.

Welche Verteidigungsstrategien gibt es?

Welche Verteidigungsstrategie die Beste ist, hängt stark vom Inhalt der Ermittlungsakte ab. Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung wegen des Vorwurfs der Bedrohung erhalten, kennen Sie den Inhalt der Ermittlungsakte nicht. Die Polizei und Staatsanwaltschaft hat einen Wissensvorsprung. Deshalb ist es so wichtig, dass Sie zu den Tatvorwürfen schweigen und zunächst einen Strafverteidiger kontaktieren. Dieser wird Akteneinsicht beantragen, um die Kenntnisse der Polizei und Staatsanwaltschaft zu bekommen. Im Anschluss wird eine professionelle und angepasste Verteidigungsstrategie entworfen.

Was ist das Ziel der Verteidigung?

Das Ziel der Verteidigung ist es die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zu Fall zu bringen und eine öffentliche Anklage zu verhindern. Sollte eine öffentliche Anklage unausweichlich sein, setzt sich die Verteidigung vor Gericht fort. Auch hier können Vorstrafen vermieden werden.

Post Author: Rechtsanwalt Christian Gotthardt

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