Wie kommt es zu einem Ermittlungsverfahren und wie läuft es ab?
Wenn plötzlich ein Schreiben der Staatsanwaltschaft oder eine Vorladung der Polizei ins Haus flattert, fragen sich viele Menschen:
Wie kommt es überhaupt zu einem Ermittlungsverfahren?
Häufig beginnt ein solches Verfahren mit dem Anfangsverdacht einer Straftat. Ein Anfangsverdacht besteht, wenn konkrete Anhaltspunkte auf eine mögliche Straftat hinweisen – etwa durch eine Strafanzeige oder Hinweise aus anderen Quellen, z.B. Medienberichten. Manchmal reichen unvorsichtige Äußerungen, wie „das Finanzamt muss nicht alles wissen“, und ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet.
Sobald ein Anfangsverdacht vorliegt, beginnen die Ermittlungen. Verantwortlich dafür ist die Staatsanwaltschaft, die „Herrin des Verfahrens“. Sie gibt Anweisungen und entscheidet, ob die Ermittlungen fortgeführt oder eingestellt werden. In der Praxis führt die Polizei bei kleineren Straftaten die Ermittlungen zunächst allein durch und legt die Akten nach Abschluss der Staatsanwaltschaft vor. Je nach Schweregrad der Tat übernimmt die Staatsanwaltschaft aber auch sofort selbst die Führung der Ermittlungen.
Während des Ermittlungsverfahrens werden verschiedene Maßnahmen ergriffen, um den Sachverhalt aufzuklären. Dazu gehören die Vernehmung von Zeugen, Durchsuchungen und die Sicherung von Beweisen. Die gesammelten Erkenntnisse entscheiden am Ende darüber, ob Anklage erhoben oder das Verfahren eingestellt wird. Die Durchsetzung der Rechte des Beschuldigten im Ermittlungsverfahren ist Aufgabe der Strafverteidigung.
Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens hängt stark von der Beweislage und der Frage ab, ob ein hinreichender Tatverdacht vorliegt oder nicht. Bei geringen Straftaten kann die Staatsanwaltschaft das Verfahren unter bestimmten Voraussetzungen gegen Auflagen einstellen. Um dieses Ergebnis zu erreichen, ist es unerlässlich, so früh wie möglich einen Strafverteidiger zu kontaktieren. Dieser kann in vielen Fällen eine lästige und unangenehme Anklage verhindern. Liegt nach Abschluss der Ermittlungen kein hinreichender Tatverdacht vor, ist das Verfahren ohne Auflagen einzustellen. Dabei sollte man sich nicht darauf verlassen, dass es von allein zu einem positiven Ergebnis kommt. Um das bestmögliche Ergebnis zu erreichen, empfiehlt es sich, frühzeitig einen Strafverteidiger einzuschalten, der Sie im Verfahren unterstützt und sich für die Einstellung des Verfahrens einsetzen kann.
Polizeiliche Vorladung erhalten?
Wenn Sie Fragen oder eine polizeiliche Vorladung erhalten haben, nehmen Sie Kontakt zu mir auf.
Rechtsanwalt Christian Gotthardt