Christian Gotthardt

Rechtsanwalt und Strafverteidiger

Was ist ein Betrug nach § 263 StGB 

31. März 2026 | Strafrecht, Uncategorized

Wer in der Absicht handelt sich oder einem Dritten einen Vermögensvorteil zu verschaffen und das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, dass er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, macht sich des Betruges gemäß § 263 StGB strafbar. Wesentliche Merkmale eines Betruges nach § 263 StGB sind also die Täuschung, der Irrtum, die Vermögensverfügung und ein Vermögensschaden. Der Täter muss das Opfer zunächst über Tatsachen täuschen. Das beschreibt die intellektuelle Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit Ziel der Irreführung über Tatsachen. Die Täuschung kann dabei ausdrücklich, aber auch durch konkludentes Handeln (schlüssiges Handeln) oder Unterlassen erfolgen. Infolge der Täuschung muss es zu einem Irrtum kommen. Ein Irrtum ist die unrichtige Vorstellung über Tatsachen. Es liegt beim Opfer vereinfacht gesagt ein Auseinanderfallen der subjektiven Vorstellung und der objektiven Wirklichkeit vor. Infolgedessen muss das Opfer eine Vermögensverfügung vornehmen. Eine solche ist jedes bewusste, freiwillige Handeln, Dulden oder Unterlassen des Opfers, was unmittelbar zu einer Minderung des Vermögens führt. Letztlich muss es dadurch auch zu einem Vermögensschaden auf Seiten des Opfers kommen. Ein Vermögensschaden im Sinne des § 263 StGB liegt vor, wenn sich bei einem Vergleich des Vermögens nach der Vermögensverfügung ein Negativsaldo auf Seiten des Opfers ergibt. In subjektiver Hinsicht muss der Täter unter anderem Vorsatz hinsichtlich der oben genannten objektiven Tatbestandsmerkmale haben. Zudem muss aber auch eine Bereicherungsabsicht vorliegen. Bereicherungsabsicht beschreibt die Absicht, sich einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen. Der Täter strebt also nach einem Vermögensvorteil. Zudem muss dieser Vermögensvorteil die Kehrseite des Schadens sein bzw. auf derselben Vermögensverfügung des Opfers beruhen. Letzteres nennt sich Stoffgleichheit. All das macht den Betrug nach § 263 StGB zu einem komplizierten Straftatbestand, bei dem es häufig um schwierige Beweis- und Rechtsfragen geht. 

Betrug Strafe Ersttäter 

Der Betrugstatbestand ist kompliziert. Es gibt beim Betrug zahlreiche Varianten der Tatbegehung. Ob der Betrugstatbestand überhaupt erfüllt ist, hängt oft von vielen Fragen ab, da die einzelnen Tatbestandsmerkmale kompliziert und umstritten sind. Beispielsweise beim Darlehensbetrug ist es oftmals entscheidend, ob der Vorsatz auch tatsächlich zum maßgeblichen Tatzeitpunkt bestand bzw. ob es der Staatsanwaltschaft gelingt diesen nachzuweisen. Entscheidend ist auch, wie hoch der Schaden ist, ob ein einfacher Betrug oder ein besonders schwerer Fall vorliegt. Auch die Frage, ob ein gewerbsmäßiger Betrug oder ein Bandenbetrug vorliegt, hat Einfluss auf die Strafe beim Betrug. Auch ein Ersttäter kann einen erheblichen Vermögensschaden verursachen, weshalb die Frage der Strafe nicht pauschal beantwortet werden kann und stets vom Einzelfall abhängt. Das Gesetz sieht für den „einfachen Betrug“ eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren vor. In besonders schweren Fällen droht beim Betrug gemäß § 263 Abs. 3 StGB eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren. Beim gewerbsmäßigen Bandenbetrug beträgt die Mindestfreiheitsstrafe sogar ein Jahr bis zu zehn Jahren Freiheitsstrafe. Der Strafrahmen beim Betrug ist somit breit gefächert und reicht von Geldstrafen bis hin zu zehn Jahren Freiheitsstrafe

Vorladung wegen Betruges als Beschuldigter 

Wenn Sie eine polizeiliche Vorladung wegen Betruges erhalten haben, sollten Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen schweigen und einen Rechtsanwalt kontaktieren. Insbesondere beim oben angesprochenen Darlehensbetrug kommt es oftmals auf den subjektiven Tatbestand beim Beschuldigten an. Sie wissen nicht, was in der Ermittlungsakte steht. Die Ermittlungsbehörden wissen dies sehr wohl. Diesen Wissensvorsprung haben die Staatsanwaltschaften und Polizisten bis zur Akteneinsicht durch die Verteidigung. Ein Schweigen wird Ihnen niemals zum Nachteil ausgelegt. Eine verfrühte Äußerung gegenüber der Polizei kann dagegen erhebliche Nachteile für den Beschuldigten bringen und einen Tatverdacht gegen ihn erhärten oder im schlimmsten Fall sogar den Tatnachweis bringen, der der Polizei und Staatsanwaltschaft noch gefehlt hat. 

Anzeige wegen Betrugs was kann passieren 

Wenn Sie eine Anzeige wegen Betrugs erhalten haben, wird sich zunächst die Frage stellen, ob ein hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs gegeben ist. Es wird also um die Frage gehen, ob es der Staatsanwaltschaft überhaupt gelingt Ihnen einen Betrug nachzuweisen. Auch die Frage, ob der Betrugstatbestand überhaupt erfüllt ist, spielt eine Rolle. Eine Anzeige wegen Betrugs ist schnell gemacht. Die Frage, ob in tatsächlicher oder rechtlicher Hinsicht ein hinreichender Tatverdacht wegen Betrugs besteht, ist aufgrund des komplizierten Tatbestandes hingegen nicht so leicht zu beantworten. Bei einer Anzeige wegen Betrugs wird Ihnen ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger daher mit einer individuellen Verteidigungsstrategie oftmals helfen können. Damit aus einer Anzeige wegen Betrugs gerade keine Freiheitsstrafe wird, ist die Hilfe eines Rechtsanwalts und Strafverteidiger unerlässlich. Selbst wenn, wie es beim Vorwurf des „einfachen Betrugs“ und Ersttätern oftmals der Fall ist, „nur“ eine Geldstrafe im Raum steht, ist die Frage wie hoch diese ausfällt. Auch hier gilt es zu verhindern, dass eine Anzeige wegen Betrugs all zu große Folgen hat. Oftmals können Eintragungen in das Führungszeugnis und belastende öffentliche Anklagen vermieden werden. Außerdem geht es bei einer Anzeige wegen Betrugs oftmals darum, ob das Verfahren nicht insgesamt wegen Fehlens eines hinreichenden Tatverdachts eingestellt werden muss. Auch dies erreichen Sie leichter, wenn Ihnen ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger zur Seite steht. Bei einer Anzeige wegen Betrugs kann also viel passieren. Bestmögliche Ergebnisse sind oftmals nur mit einem Rechtsanwalt und Strafverteidiger zu erreichen. 

Anwalt für Betrugsfälle in der Nähe 

Sollten Sie Beschuldigter eines Betruges sein und einen Rechtsanwalt in der Nähe suchen, nehmen Sie gern Kontakt auf. Die Kanzlei ist zudem bundesweit tätig. Wie Sie sich als Beschuldigter am besten Verhalten können Sie auch hier nachlesen: 

Ziel ist es die Vorwürfe noch im Ermittlungsverfahren zu Einstellung zu bringen. Zunächst wird ein Rechtsanwalt und Strafverteidiger folgendes für Sie machen können: 

  • Ersteinschätzung abgeben!
  • Polizeiliche Vorladungen absagen!
  • Akteneinsicht beantragen!
  • Stellungnahmen bereits im Ermittlungsverfahren verfassen!

Schweigen Sie unbedingt zu den Tatvorwürfen, um bestmögliche Ergebnisse zu erreichen: 

  • Einstellung des Verfahrens erreichen!
  • Belastende öffentliche Anklagen vermeiden!
  • Führungszeugnis sauber halten!

Christian Gotthard
Ihre Freiheit – Mein Auftrag!

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Diskretion und Engagement in ihrem Fall!

Wenn Sie strafrechtlichen Rat oder Unterstützung benötigen, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Vereinbaren Sie noch heute einen Termin für eine persönliche Beratung.

Christian Gotthard
Strafverteidiger

Rechtsanwalt Gotthardt – Ihr Strafverteidiger im Strafrecht und Sexualstrafrecht

Ich verteidige Sie gegen alle Vorwürfe aus dem Strafrecht und Sexualstrafrecht! Mit vollem Engagement kämpfe ich für Ihre Rechte. Ich setze mich stets für das beste Ergebnis ein. Ziel ist es, Vorstrafen zu vermeiden und die Vorwürfe bereits im Ermittlungsverfahren zur Einstellung zu bekommen. Haben Sie Fragen oder eine polizeiliche Vorladung bekommen, dann kontaktieren Sie mich noch heute für eine Ersteinschätzung und Strafverteidigung.