Erfolgreiche Strafverteidigung vor dem Landgericht Hamburg – Bewährungsstrafe trotz schwerer Vorwürfe
Als Strafverteidiger vertrete ich regelmäßig Mandanten, denen Straftaten gegen die persönliche Freiheit und aus dem Sexualstrafrecht vorgeworfen werden. In einem Fall vor dem Landgericht Hamburg wurden meinem Mandanten gleich mehrere schwerwiegende Straftaten vorgeworfen. Unter anderem war er wegen Zuhälterei, schwerer Zwangsprostitution sowie Menschenhandels angeklagt – Straftatbestände bei denen mehrjährige Haftstrafen im Raum stehen.
Anklage vor dem Landgericht Hamburg
Die Anklage vor dem Landgericht war hochbrisant. Laut Staatsanwaltschaft soll sich mein Mandant unter anderem wegen Zuhälterei und schwerer Zwangsprostitution strafbar gemacht haben. Wie immer bei Anklagen vor dem Landgericht stand eine erhebliche Freiheitsstrafe von mehreren Jahren im Raum.
Verteidigung bei Zuhälterei und Zwangsprostitution
Bei Vorwürfen der Zuhälterei und Zwangsprostitution ist eine umfassende Verteidigungsstrategie unabdingbar. Ermittlungsverfahren und Anklagen aus dem Milieu stellen die Verteidigung vor besondere Herausforderungen. Naturgemäß sprechen Zeugen bei Vorwürfen der Zwangsprostitution und Zuhälterei ungern mit der Polizei, Staatsanwaltschaften oder Gerichten. Nicht selten besteht bei Vorwürfen der Zwangsprostitution und Zuhälterei eine Aussage-gegen-Aussage Situation. In diesen Konstellationen steht dem Bestreiten der Tatvorwürfe einzig die Aussage einer Belastungszeugin entgegen. Entgegen der langläufigen Meinung führt dies vor Gericht aber nicht automatisch zu einem Freispruch. Denn die Aussage der oftmals einzigen Belastungszeugin stellt nach der Strafprozessordnung ein Beweismittel dar. Durch eigene Ermittlungen der Verteidigung im Rotlichtmilieu, einer umfassenden und hochprofessionellen Verteidigungsstrategie sowie gezielter Beweisanträge in der Hauptverhandlung gelang es aber, erhebliche Widersprüche in der Darstellung der Belastungszeugin herauszuarbeiten.
Bestmögliche Ergebnisse
Durch die Verteidigungsstrategie konnten die Tatvorwürfe im Ergebnis erheblich entkräftet und in ihrer rechtlichen Bedeutung deutlich relativiert werden. Letztlich kam es im Urteil zu einer Bewährungsstrafe und mein Mandant bleibt damit auf freiem Fuß. Dieses Urteil zeigt, wie wichtig eine fachlich versierte Verteidigung, ein kühler Kopf und ein engagierter Strafverteidiger bei Vorwürfen wie Zuhälterei und Zwangsprostitution sind.
Anwalt bei Zwangsprostitution und Zuhälterei
Ich verteidige Sie erfolgreich bei Vorwürfen wie Zwangsprostitution und Zuhälterei. Sollten Sie Vorwürfen wie Zwangsprostitution oder Zuhälterei ausgesetzt sein, kontaktieren Sie umgehend einen Strafverteidiger und schweigen Sie zu den Vorwürfen. Ein Schweigen kann Ihnen niemals zum Nachteil gemacht werden. Frühzeitige Einlassungen bei Vorwürfen wie Zwangsprostitution und Zuhälterei können dagegen wertvolle Verteidigungsstrategien zu Nichte machen und am Ende den Unterschied zwischen langjährigen Haftstrafen und Freisprüchen machen. Tipps wie Sie sich als Beschuldigter bei Vorwürfen wie Zwangsprostitution und Zuhälterei verhalten sollten finden Sie hier:
Anwalt bei Zuhälterei und Zwangsprostitution
Die Delikte der Zuhälterei und Zwangsprostitution gehören zu den Straftatbeständen, die erhebliche strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen können. In Ermittlungsverfahren wegen Zwangsprostitution und Zuhälterei ist der frühe Kontakt zu einem Strafverteidiger und eine professionelle Verteidigungsstrategie von entscheidender Bedeutung.
Was ist Zuhälterei?
Wesentlich für den Straftatbestand der Zuhälterei ist, dass jemand von der Prostitution einer Person in strafbewährter Weise profitiert oder die Prostituierte in ihrer Entscheidungsfreiheit einschränkt. Der Straftatbestand der Zuhälterei ist in § 181a StGB geregelt und dient vor allem dem Schutz der sexuellen Selbstbestimmung und der Freiheit der Prostituierten. Verhaltensweisen, die den Straftatbestand der Zuhälterei erfüllen können sind unter anderem das Erzwingen regelmäßiger Geldzahlungen durch eine Prostituierte, die Kontrolle über die Arbeitszeiten, den Aufenthaltsort oder den Kundenkontakt der Prostituierten sowie die Ausnutzung einer Abhängigkeits- oder Zwangssituation.
Welche Strafe bei Zuhälterei?
Der Straftatbestand der Zuhälterei nach § 181a StGB reicht je nach Sachverhalt von Geldstrafen bis zu Freiheitsstrafen von bis zu 5 Jahren.
Strafverteidigung bei Zuhälterei und Zwangsprostitution
Gegen Sie läuft ein Ermittlungsverfahren wegen des Vorwurfs der Zwangsprostitution, der Zuhälterei, des Menschenhandels, der Förderung der Prostitution oder der sexuellen Ausbeutung Minderjähriger? Schweigen Sie zu den Tatvorwürfen und nehmen Sie Kontakt auf. Sie erhalten diskrete und effektive Strafverteidigung.
